Ontario Menschenrechts-Kommission: Falun Gong ist ein vom Menschenrechtsgesetz geschützter Glaube

(Minghui.de) Die Ontario Menschenrechts-Kommission hat am 25.01.2006 eine öffentliche Bekanntmachung in die großen kanadischen Medien gestellt:

Das Ontario Menschenrechts-Tribunal hat am 18.01.2006 eine Entscheidung getroffen, dass Falun Gong ein vom Menschenrechtsgesetz geschützter Glaube ist. Zuvor hatte eine Falun Gong-Kultivierende, Mitglied des Ottawa Senioren-Vereins, ihre Mitgliedschaft beenden müssen, wegen ihres Glaubens an Falun Gong, was eine offensichtliche Diskriminierung darstellte.

In der Bekanntmachung hieß es, dass die 73-jährige Klägerin, die kanadische Bürgerin Huang Daiming, die in späteren Jahren aus China nach Kanada ausgewandert war, die Anklageschrift an die Ontario Menschenrechts-Kommission im August eingereicht hatte. Nachdem die Menschenrechts-Kommission genügend Beweismaterial gesammelt hatte, reichte sie eine Klage beim Ontario Menschenrechtsgericht ein. Das Gericht stellte fest, dass der Senioren-Verein wiederholt und offenkundig ihr die Mitgliedschaft aberkannte (das wurde von den neuen Vorstandsmitgliedern bestätigt). Der Verein startete eine Unterschriftenaktion und verleumdete Falun Gong. Das Gericht stellte fest, dass diese Diskriminierung dazu führte, dass die Klägerin ihre Arbeitsstelle verlor und in ihrer Kulturgemeinde isoliert war. Dies stellte eine große Beleidigung ihrer Würde dar.

Weiter stellte das Gericht fest, das Falun Gong als Glaube dem geschützten Bereich durch das Ontario Menschenrechtsgesetz entsprach und diese Klage mit ihrem tiefen Glauben und Schutz ihres Glaubens überein stimme.

In der Bekanntmachung hieß es weiter, dass das Menschenrechts- Tribunal fordere: Der Senioren-Verein muss Frau Huang 10.000 Dollar Schadensersatz zahlen und zusätzlich 8.000 Dollar Schmerzensgeld. Das Gericht fordert den Senioren-Verein auf, dem Standard der Menschenrechte zu entsprechen, sowie die sofortige Wiederaufnahme der Klägerin und weiterer Falun Gong-Praktizierender in den Verein. Weiter seien die Satzungen des Senioren-Vereins zu korrigieren und das Anti-Diskriminierungs-Gesetz zu beachten.

Hinsichtlich dieses Prozesses sagte die Vorsitzende der Ontario Menschenrechtskommission, Barbara Hall: „Diese Gerichtsentscheidung bekräftigt den religiösen Glaubensbereich und bezieht sich nicht nur auf allgemeine Glaubensrichtungen und traditionelle Religionen. Die Menschen haben das Recht, ihren Glauben zu schützen, ihre Würde zu wahren, respektiert und nicht wegen ihres Glaubens diskriminiert zu werden.

Das Ontario Menschenrechtsgericht ist ein eigenständiges, juristisches Organ. Die gerichtliche Entscheidung hat rechtskräftige Wirkung, man kann weiter zu höheren Instanzen gehen.

Für weitere Informationen:
Webseite der Menschenrechtskommission: www.ohrc.on.ca
Webseite des Menschenrechtsgerichts: www.Hrto.ca