Falun Gong-Praktizierende aus Singapur fordern, dass ausländische Menschenrechtsanwälte ihre Rechte vertreten dürfen

(Minghui.de) Am 25. September wurde vor dem Berufungsgericht und dem Unteren Gerichtshof Singapurs, der Fall gegen zwei Falun Gong-Praktizierende aus Singapur, wegen Protesten gegen die Verfolgung vor der chinesischen Botschaft, verhandelt. Weil der Anwalt der Praktizierenden Ravi wegen Krankheit dem Gericht nicht beiwohnen konnte, baten die Praktizierenden um einen Aufschub. Die beiden Gerichte stimmten zu, die Verhandlung auf Mitte Oktober zu verlegen, der genaue Termin soll in einer Versammlung am 2. Oktober festgelegt werden.

Da der Anwalt Ravi die Praktizierenden nicht mehr vertreten kann, baten sie um die Erlaubnis, Menschenrechtsanwälte aus dem Ausland mit ihrem Fall zu beauftragen. Der Kläger erhob Einspruch gegen diese Bitte und der Richter des Unteren Gerichtshofes gab keine Antwort.

Die erste Anhörung zu diesem Fall fand vom 28. bis 31. August statt. Da ein Zeuge des Klägers nicht anerkannte, dass die Kommunistische Partei Chinas (KPC) Falun Gong verfolgt, und der Kläger sowie der Richter des Unteren Gerichtshofes den „Untersuchungsbericht der Vereinten Nationen 2004” als Beweis nicht annahmen, stellten die Beklagten einen Antrag beim Hohen Gericht. In einer Anhörung am 31. August lehnte das Hohe Gericht die Bitte der Beklagten ab. Die Beklagten appellierten anschließend vor dem Berufungsgericht, welches für den Morgen des 25. September eine Anhörung ansetzte. Inzwischen war die Fortführung der Verhandlung vor dem Unteren Gerichtshof für den Nachmittag des 25. September angesetzt worden.

Während der Gerichtsverhandlung vom 25. bis 29. September sprachen die Beklagten den Sachverhalt an, dass der Anwalt Ravi wegen seines Gesundheitszustandes nicht mehr fähig sei, sie zu verteidigen und baten das Gericht, ihnen zu gestatten, Anwälte aus dem Ausland mit ihrer Verteidigung zu beauftragen.

Frau Ng Chye Huey sagte: „Es ist sehr schwierig, außer Ravi einen anderen Menschenrechtsanwalt in Singapur zu finden. Aber da der Fall sehr kompliziert ist, brauchen wir einen Anwalt. Da viele Anwälte im Ausland gut über die Verfolgung informiert und einige an Untersuchungen beteiligt sind, bitten wir um die Erlaubnis, sie unsere Rechte vertreten zu lassen.

Der Richter des Unteren Gerichtshofes, Siva Shanmugam, gab keine Antwort. Der Kläger erhob am 26. September zweimal Einspruch. Er brachte die Rechtfertigung vor, dass Frau Huey im Stande sei, sich selbst zu verteidigen, wie sie es, laut einem Bericht, bei einer UN-Versammlung bezeugt hatte.

Rechtsanwältin Chu Wan-chi, Direktorin von International Advocates for Justice, besuchte die Gerichtsverhandlung am 26. September. Hinsichtlich des Argumentes des Klägers sagte sie, dass sie überrascht sei: „Der Kläger aus Singapur fragte das Gericht, warum sich die Praktizierende nicht selbst verteidigen könne, wenn sie vor der UNO eine Rede darüber halten kann, wie die Regierung von Singapur Falun Gong verfolge. Ich glaube, dass jeder im Rechtsbereich Tätige weiß, dass ein großer Unterschied besteht zwischen der eigenen Verteidigung und dem Bezeugen einer persönlichen Erfahrung. Das Erstgenannte erfordert juristisches Wissen und die Fähigkeiten, seine Rechte vertreten zu können. Ich bin überrascht über diese Art von Gedankengängen.”

Frau Chu fügte hinzu: „Die Völkergemeinschaft beobachtet aufmerksam, ob die unterdrückerische Politik der Regierung von Singapur gegen Falun Gong im Einklang mit seinem Justizwesen ausgeführt wird, oder in anderen Worten, ob das ganze Justizwesen benutzt wird, um Falun Gong zu verfolgen.”

Die Sprecherin des Falun Gong-Vereins von Singapur, Dr. Wang Yuyi, wies darauf hin: „Ob die Beklagte fähig ist, sich selbst zu verteidigen oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob sie das Recht hat, einen Anwalt zu beauftragen, der sie verteidigen soll. Auch wenn ihre Aussage bei der UNO zeigt, dass sie sich selbst verteidigen könnte, [was jedoch nicht der Fall ist], darf sie nicht ihres Rechtes beraubt werden, einen Anwalt zu beauftragen. Der Kläger benutzte diese Rechtfertigung, um Frau Hueys Wunsch, einen Anwalt zu beauftragen, zu verhindern und diese Tatsache zeigt, dass er keinen Respekt gegenüber den Rechten der Beklagten hat.”

Dr. Wang fügte hinzu: „Zum Beispiel können unter den älteren politischen Persönlichkeiten Singapurs viele, die keine Anwälte sind, in der Öffentlichkeit Reden halten. Aber selbst diese Beamten müssen bei Anklagen Anwälte beauftragen. Frau Huey muss als Beklagte mehr Schutz bekommen. Der Kläger legt bei ihr einen anderen Maßstab an.”

Am 18. September 2006 wurde die zweite Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf abgehalten. Frau Ng Chye Huey hielt während der Diskussionsrunde, nach dem Bericht des Sonder-Berichterstatters für Gewalt gegen Frauen, eine Rede. In ihrer Rede sprach sie darüber, welcher Verfolgung sie in Singapur unterliegt. Sie sagte, dass die Regierung von Singapur unter dem Druck der KPC Falun Gong-Praktizierende diskriminiert und verfolgt. Nach der Versammlung kontaktierten viele Vertreter Praktizierende aus Singapur, um mehr Informationen zu erhalten.