Im September 2006 wurden weitere 17 Todesfälle von Falun Gong-Praktizierenden bestätigt

(Minghui.de)

Im September 2006 sind 17 Todesfälle von Falun Gong-Praktizierenden in China infolge der Verfolgung bestätigt worden. Die Gesamtzahl der nachgewiesenen Todesfälle seit Juli 1999, dem Beginn der Verfolgung durch das Regime von Jiang Zemin, ist somit auf 2.966 gestiegen.

Unter den 17 Todesopfern, die im September dieses Jahres bekannt wurden, sind neun weibliche Falun Gong-Praktizierende. Acht Praktizierende waren über 50 Jahre alt. Der Jüngste war der 30-jährige Gao Hongfei aus dem Kreis Fanshi, Provinz Shanxi. Er starb am 9. August 2006 infolge andauernder Verfolgung. Das älteste Opfer ist Herr Chen Yongting aus der Stadt Huludao, Provinz Liaoning. Der 73-Jährige war bereits am 20. November 2004 infolge der Verfolgung ums Leben gekommen. Zwölf der 17 Todesopfer sind im Jahr 2006 gestorben, davon sind sechs im September dieses Jahres ums Leben gekommen. Nach statistischen Daten der Minghui-Webseite sind von Januar bis September 2006 mindestens 122 Todesfälle von chinesischen Falun Gong-Praktizierenden durch verschiedene Informationskanäle bestätigt worden.

Die 17 Fälle im September sind in über neun chinesischen Provinzen, unmittelbare Regierungs-Städte und autonome Gebiete verstreut. Aus den Provinzen Liaoning, Hebei und Shandong sind jeweils drei Fälle, der Provinz Jiangxi zwei, der Provinz Heilongjiang, der Stadt Chongqing, der Provinz Gansu, Shanxi und dem autonomen Gebiet Xinjiang jeweils ein Fall bekannt. Der Herkunftsort des 17. Todesopfers ist bisher nicht bekannt.

Herr Xin Minduo starb an Folterungen im Nanshan-Gefängnis, sein Leichnam wurde unter Zwang eingeäschert

Der 33-Jährige war von Beruf Techniker mit einem akademischen Abschluss. Er war Angestellter des Forschungsunternehmens vom Liaohe Ölfeld und technischer Experte des Unternehmens. Im Jahr 2001 wurde er zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und im Panjin-Arbeitslager gefangen gehalten. Xin Minduo und seine Frau Bao Juncen wurden am 3. August 2005 von Polizeibeamten der Panjin Polizeibehörde festgenommen. Das Xinglongtai Bezirksgericht der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) verurteilte Herrn Xin Minduo zu einer 13-jährigen Haftstrafe und sperrte ihn im Nanshan Gefängnis ein.

Das Panjin Amtsgericht konnte keine vernünftigen Gründe zum Fall von Herrn Xin Minduo, als auch seiner Frau Bao Juncen angeben. Als ihre Familie vor Gericht zur Urteilsverkündung erschien, wurde ihnen gesagt, dass „jetzt kein Urteil verkündet wird.” Schließlich wurde Herrn Xins Fall an seine Region abgegeben, wo die Anklage zuerst von der nationalen Sicherheit der Panjin Polizeibehörde erhoben wurde. Xuhao, Huang Haiou und andere Polizeibeamte der nationalen Sicherheitsgruppe verurteilten Frau Bao Juncen rechtswidrig zu einem Jahr Zwangsarbeit. Zudem erpressten sie 8.000 Yuan von ihrer Familie, bevor sie Frau Bao wieder entließen. Zuvor wurde Frau Bao in der Panjin Strafanstalt acht Monate lang gefoltert. Doch auch außerhalb der Gefängnismauern stellten sie Frau Bao weiterhin unter Bewachung. Die Polizei vom Nanshan Gefängnis in Jinzhou erlaubte Herrn Xin Minduo nicht, seine Frau zu sehen, weil sie auch Falun Gong übt. Das Paar sah sich das letzte Mal bei ihrer Verhaftung.

Mitte Juni 2006 brachen vier Personen vom Nanshan Gefängnis aus Jinzhou plötzlich bei Herrn Xin Minduos Vater ein und drohten seiner Familie: „Xin Minduo befindet sich im Hungerstreik. Wenn er seinen Hungerstreik weiterführt, wird entweder seine Strafzeit verlängert oder er wird nach Shenyang gebracht.”

Zwischen Juli und August 2006 kontaktierte Xins Familie mehrmals das Nanshan Gefängnis in Jinzhou, um ihn besuchen zu dürfen. Und obwohl sie mehrmals die Genehmigung dazu hatten, wurden sie vom Nanshan Gefängnis zurückgewiesen.

Da Herr Xin Minduos alter Vater nicht mehr weiter wusste, stand er einfach verzweifelt außerhalb der Gefängnismauern in der glühenden Sonne und wartete. Er schaute immer nur auf das Tor des Gefängnisses, in der Hoffnung seinen Sohn sehen zu können. Jeden den er fragte, zeigte ihm die kalte Schulter. Vor Sorge trübten sich die Augen des alten Mannes und die Hälfte seiner Zähne fiel aus. Dazu kamen noch die Beleidigungen und die Drohungen von Seiten der Gefängnisbeamten. Ein Gefängniswärter schrie ihn respektlos an: „Deine Familie schrieb uns Drohbriefe und stellte uns vor der ganzen Welt bloß. Ihr fühlt euch wohl stark. Macht so weiter und wir werden ihn nicht entlassen, auch wenn er sterben sollte. Es nützt nichts, egal zu wem du sprichst, auch wenn es die staatliche Behörde ist.” Nach dieser Beschimpfung ging der Vater enttäuscht nach Hause.

Am 1. September 2006 wartete Herr Xins Familie bis 16.30 Uhr außerhalb des Gefängnisses, nur um ihn zu Gesicht zu bekommen, doch sie bekamen keine Besuchserlaubnis. Also kehrten sie wieder heim. In dieser Nacht erhielt Herr Xins Vater einen Anruf von einem Gefängnisaufseher, der ihn aufforderte, alleine ins Gefängnis zu kommen.

Es stellte sich heraus, dass Herr Xin Minduo in der Nacht des 1. September 2006 im Gefängnis ums Leben gekommen war. Am 3. September um 6.00 Uhr wurde Herr Xin Minduo von den Polizeiaufsehern des Nanshan Gefängnisses in Jinzhou eingeäschert.

Um ihre Verbrechen zu verhüllen, tötet die KPC Menschen, die sich dafür einsetzen, die Wahrheit zu verbreiten

Seit mehr als sieben Jahren verfolgt die KPC auf grausame Weise die Praktizierenden von Falun Gong, sie sperren strengstens alle Informationen. Um ihre Verbrechen geheim zu halten, hat die KPC skrupellos Menschen getötet, die sich dafür eingesetzt haben, die wahren Hintergründe der Verfolgung zu verbreiten.

Die 50-jährige Chen Suxiang war Bäuerin des Dorfes Dongyaoxiao, Bezirk Kaiping, Stadt Tangshan. Durch das Praktizieren von Falun Gong blieb sie stets gesund. Sie verhielt sich den Prinzipien von Falun Gong entsprechend nach „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” und hatte unter ihren Landsleuten das Ansehen eines guten Menschen. Da Falun Gong seit Juli 1999 durch das kommunistische Regime diffamiert und verfolgt wird, setzte sich Frau Chen Suxiang dafür ein, Menschen über die wahren Geschehnisse der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären. Als sie am Mittag des 12. September 2006 in einem Wohnhaus im Dorf Qianquzhuang Informationsmaterialien über Falun Gong verteilte, begegnete ihr Li Zhiqiang, der Sicherheitsbeauftragte des Dorfes, der in dem Wohnhaus wohnt. Li entführte Frau Chen Suxiang ins Büro der Dorfverwaltung und holte mehrere Sicherheitsleute. Die Schläger schlugen und traten Frau Chen Suxiang schonungslos auf Hüfte, Kopf, Augen, Beine usw., sodass sie am Körper großflächige Blutergüsse davontrug. Zum Schluss fiel Frau Chen Suxiang auf Grund der schweren Verletzungen auf den Boden. Bei der Folter war u. a. eine Verantwortliche vom Frauenverband des Dorfes anwesend.

Am Vormittag des 13. September wurde Frau Chen Suxiang zur Kaiping-Polizeiwache gebracht. Ihr Ehemann und ihre Mutter gingen dorthin und forderten ihre Freilassung. Dort sahen sie Frau Chen Suxiang in Handschellen und Fußketten. Ihre Augen waren blau angeschwollen. Die Verletzungen an Hüften, Ohren und Beinen waren deutlich zu sehen. Um 15 Uhr wollte Frau Chen Suxiang zur Toilette gehen. Zu diesem Zeitpunkt taumelte sie beim Gehen und wurde deshalb von zwei Polizistinnen gestützt. Nachdem sie die Toilette nach längerer Zeit nicht verlassen hatte, fand man sie bewusstlos vor. Als sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde, war sie bereits tot.

Frau Chen Suxiang

Herr Zhang Jieping, 56 Jahre alt, war früherer Mitarbeiter der Jialing Fabrik im Bezirk Shapingba in Changqing. Ende September 2001 verhafteten ihn die Polizeibeamten der Dienststelle der öffentlichen Sicherheit, als er mit Leuten in der Fabrik über die Verfolgung von Falun Gong sprach. Anschließend durchsuchten sie sein Zuhause. Herr Zhang wurde zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und im Xishanping-Arbeitslager in Chongqing gefangen gehalten. Auch als er aus dem Lager entlassen wurde, suchten die Polizeibeamten der Dienststelle der öffentlichen Sicherheit der Jialing-Fabrik, der Zhangjiaxi Polizeiwache und vom Nachbarschaftskomitee ihn ständig in seiner Wohnung auf, führten Telefonterror durch, so dass er und seine Familie unter ständigem Druck standen.

Am 15.April 2006 wurde Herr Zhang Jieping von dem Polizeibeamten, Deng Bin der Gemeinde Jingkou verhaftet, als er einer Gruppe von Wanderarbeitern an der Baustelle in Yuangzuqiao, Gemeinde Jingkou, die Fakten über Falun Gong erklärte. Er wurde zur Baihelin-Strafanstalt der öffentlichen Sicherheitsdienststelle des Bezirks Shapingba von Chongqing gebracht. Am Morgen des 29. August wurde der Sohn von Herr Zhang zur Strafanstalt gerufen. Dieser fand seinen Vater in der Klinik vor. Doch sein Vater war nicht mehr wieder zu erkennen. Er war bis auf die Knochen abgemagert, konnte nicht mehr sprechen und benötigte Infusionen. Durch den ihm gelegten Blasenkatheter, konnte man sehen, dass Blut in seinem Urin war. Noch am selben Tag wurde er mit gefesselten Beinen zum Volkskrankenhaus Nr.1 im Bezirk Shapingba zur Notfallbehandlung und dann ins Bezirkskrankenhaus von Shapingba gebracht. Herr Zhang starb am Morgen des 5. September.

Frau Luo Qingshu, ca. 75 Jahre alt, war pensionierte Mitarbeiterin der Mineral-Behörde in der Provinz Ganu. Am 22. Februar 2005 wurde sie von der Polizei entführt, als sie die Mitmenschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufklärte. Am 8. März wurde sie zu einer Gehirnwäscheeinrichtung gebracht, wo man versuchte, sie mittels Folterungen von Falun Gong abzubringen. Die alte Frau wurde heftig geohrfeigt, sodass ihr Gesicht angeschwollen und blau war. Danach wurde sie in einer Einzelzelle isoliert, wo sie drei Monate lang auf dem kalten Boden schlafen musste. Währenddessen wurde sie immer wieder grausam gefoltert. Sie wurde z.B. an gefesselten Händen aufgehängt, wurde gezwungen, Tag und Nacht zu stehen, sodass ihre Füße wegen der Anschwellung nicht in die Schuhe passten. Ihre Beine waren auch dermaßen angeschwollen, dass die Haut sehr angespannt war und sie sich nicht mehr niedersetzen konnte. Auch die Hände waren sehr angeschwollen, dass sie die Finger nicht mehr biegen konnte und deswegen Schwierigkeiten beim Essen hatte. Einmal war Frau Luo 12 Tage und Nächte hintereinander aufgehängt, trotzdem weigerte sie sich, Falun Gong abzuschwören. Am 17. Oktober 2005 starb Frau Luo infolge von Folterungen. Vorher musste die Mineral-Behörde über 20.000 Yuan für die Gehirnwäsche zahlen. Das Geld wurde von Frau Luos Rente abgezogen. Da es nicht reichte, zog man unverschämt die Differenz vom Gehalt ihrer Tochter ab.