Hochschulstudent der Provinz Jilin klagt Polizei wegen rechtswidriger Festnahme und Folter an

(Minghui.de) Am 14. Juli 2006 wurden der 17-jährige Hochschulstudent Zheng Yunlong, sein Vater Zheng Fengxiang und seine Mutter Li Wenhua aus der Provinz Jilin von acht Polizisten, angeführt vom stellvertretenden Direktor Wang Hongwei, zur Polizeistation in der Changjiang Straße gebracht. Sie wurden unrechtmäßig verhört und gefoltert, um ein Bekenntnis abzulegen.

Der Polizeibeamte Li Chengbao schlug den 17-jährigen Zheng Yunlong. Er drückte ihm seinen Mund zu, zog ihn an der Nase und versetzte ihm Tritte in den Magen, die Brust und die Beine. Mehrere Polizisten schlugen ihn ununterbrochen, als er am Boden lag und erlaubten ihm 24 Stunden lang nicht zu schlafen.

Der Falun Dafa-Praktizierende Herr Zheng Fengxiang wurde von der Polizei aufgehängt, geschlagen und getreten. Sie verwendeten auch Stiefel, um auf seinen Kopf einzuschlagen und sie nahmen Plastikflaschen, um damit auf seine Augen und Schläfen über sechs Stunden lang einzuprügeln. In dieser Zeit verlor Herr Zheng mehrmals das Bewusstsein. Jedes Mal schüttete die Polizei kaltes Wasser über ihn, um ihn aufzuwecken und die Folter fortsetzen zu können. Li Chengbao schrie: „Erinnert euch an meinen Namen, Li Chengbao. Wagt es nicht, mich anzuzeigen!” Später wurde Herr Zheng Fengxiang zu Zwangsarbeit verurteilt. Die Polizei brachte ihn ins Zwangsarbeitslager nach Jiutang Yingmahe, Herr Zheng war jedoch zu schwach und das Arbeitslager weigerte sich, ihn aufzunehmen.

Die Mutter von Zheng Yunlong, die Falun Dafa-Praktizierende Frau Li Wenhua, wurde unrechtmäßig zu 15 Monaten Zwangsarbeit verurteilt. Zurzeit wird sie im Zwangsarbeitslager in Heizuizi in der Stadt Changchun festgehalten.

Folgendes ist die Anklageschrift von Zheng Yunlong:

Kläger: Zheng Yunlong, männlich, 17, Hochschulstudent in der Ortschaft Qianfeng im Hochtechnologie-Gebiet der Provinz Jilin

Angeklagter: Xun Long, Direktor der Polizeistation in der Changjiang Straße des Hochtechnologie-Gebietes in der Provinz Jilin

Anliegen:

1. Die Rückgabe aller konfiszierten Besitztümer
2. Entschädigung des Klägers für seine körperlichen Schäden, die Schmerzen und das Leiden während seiner rechtswidrigen Inhaftierung
3. Öffentliche Entschuldigung an den Kläger
4. Nachforschung der gesetzlichen Verantwortlichen der entsprechenden Personen, die in den Vorfall verwickelt sind, und die Mitteilung an den Kläger über die Ergebnisse dieser Untersuchung
5. Bezahlung aller Gerichtskosten

Klagen:

A. Rechtswidrige Durchsuchungen und Festnahmen

Am 14. Juli 2006 um etwa 8 Uhr brachen acht Zivilpolizisten in mein Haus ein. Ohne irgendwelche illegalen Dokumente vorzuweisen oder sich selbst zu identifizieren, packten sie meine Familie und mich. Erst nachdem wir bei der Polizeistation angekommen waren, erfuhren wir, dass diese Männer Polizisten waren. Sie nahmen uns auch unsere Falun Gong Bücher weg, den Computer unserer Familie inklusive Hardware, drei Mobiltelefone, mehr als 8.500 Yuan in bar, einen VCD Player, 300 leere CD's, einen Kassettenspieler, eine Bolang Lernmaschine, einen Satz englischer Trainings CD's, zwei Sitzkissen, einen Stapel Rechnungen und Notizen, u.s.w. Sie gaben uns keinerlei Entschädigung für das Eigentum, das sie uns gestohlen haben. Das verstößt ernsthaft gegen das bürgerliche Besitz- und Erbrecht, welches in Artikel 13 und 39 in der Verfassung angeführt ist.

A1. Artikel 13 der Verfassung besagt, dass der rechtmäßige Privatbesitz eines Bürgers unantastbar ist. Falun Gong Bücher haben eine Genehmigung dafür, veröffentlicht zu werden und legale kopiergeschützte Registrierungsnummern. Sie wurden nicht illegal herausgegeben. Die Falun Gong Bücher der Bürger sind ihr rechtmäßiger Besitz und niemand hat das Recht, sie zu konfiszieren. All die anderen Dinge sind auch gesetzmäßiges Eigentum und dürfen somit auch nicht beschlagnahmt werden. Bezüglich Paragraph 118, Kapitel 6, Strafprozessordnung soll die Beschlagnahme und Inhaftierung innerhalb von drei Tagen aufgelöst werden, wenn irgendwelche konfiszierten Dinge, Dokumente, Post, Telegramme oder gesperrten Bankkonten oder Überweisungen durch Ermittlungen geprüft worden sind und es völlig unnötig wäre, sie erneut zu prüfen, und die Dinge sollten ihrem ursprünglichem Besitzer oder dem zuständigen Post- oder Telekommunikationsbüro zurückgegeben werden.

A2. Wang Hongwei und sein Personal trugen weder Polizeiuniformen noch legten sie einen Durchsuchungsbefehl vor oder irgendwelche Dokumente, um sich auszuweisen, als sie bei mir zu Hause eingebrochen waren. Das verstieß gegen Artikel 39 der Verfassung, wo festgelegt ist, dass der bürgerliche Wohnsitz unantastbar ist. Unerlaubtes Durchsuchen oder Eindringen in die Wohnung eines Bürgers ist verboten.

Artikel 111 Strafprozessordnung besagt: „Wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt, muss der zu durchsuchenden Person ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt werden.” Mein Vater und ich wurden am 14. Juli 2006 um 8 Uhr abends festgenommen. Der Haftbefehl für meinen Vater wurde jedoch erst am nächsten Tag um 10 Uhr abends erteilt, dies verletzte die rechtmäßige Vorgehensweise.

B. Unrechtmäßiges Verhör, körperliche Bestrafung und Folter, um ein Bekenntnis zu erzwingen.

Am 14. Juli 2006 um etwa 8 Uhr abends wurde ich verhaftet und zur Polizeistation gebracht, in einen nördlich gelegenen Raum. Ich setzte mich auf einen Stuhl, aber Li Chengbao, der leitende Beamte der ersten Abteilung, sagte mir, ich solle aufstehen. Nachdem ich aufgestanden war, befahl er mir, in die Hocke zu gehen. Ich war der Meinung, dass ich kein Krimineller bin, also weigerte ich mich, das zu tun. Li Chengbao quetschte meinen Mund, zog mich an der Nase und trat gegen meine Beine. Dann holte er zwei Polizisten, die meine Gliedmaßen festhalten sollten und er versetzte mir mit all seiner Kraft einen Tritt in meinen Magen und meine Brust. Ich wurde immer und immer wieder getreten, bis ich am Boden lag. Er brüllte, während er mich trat: „Verdammt! Sag es mir!” Ich wusste überhaupt nicht, was genau ich ihm denn sagen sollte. Ich sah ihn an und war sehr ängstlich. Er sagte: „Wenn du es mir nicht sagst, werde ich dich zu Tode foltern!” Er hörte nicht auf, mich wie wahnsinnig zu foltern, zu treten, mich auf dem Kopf und ins Gesicht zu schlagen. Meine Ohren tun immer noch weh. Die Schmerzen und der psychische Druck waren außerhalb jeglicher Vorstellungskraft.

Danach wurde ich in einen südlich gelegenen Raum gebracht. Polizeibeamte beobachteten mich und erlaubten mir für 24 Stunden nicht zu schlafen. Ihre Handlungen haben die Artikel 234, 247 und 248 der Strafgesetzbuches und Artikel 52 des Gesetzes zum Schutz von Minderheiten verletzt. Ihre Taten liefen auf folgende Verbrechen hinaus: ein Bekenntnis erzwingen, Beweise durch Folter erzielen sowie Körperverletzung. In Bezug auf Artikel 7 der 9 Verordnungen des Obersten Volksgerichtes sollte jeder, der durch Folter ein Bekenntnis oder Beweise durch gewaltsame Verhöre erzwingt, sofort gekündigt werden, bevor seine Gewalttaten durchgeführt werden können.

C. Drohungen und Erpressung

Wang Hongwei und Li Chengbao drohten mir, mich in ein Zwangsarbeitslager zu schicken und mich zu Tode zu foltern. Ich wurde nicht eher freigelassen, bevor ich nicht 1000 Yuan bezahlt hatte, ich erhielt auch keine Entschädigung für das Geld, das sie mir gestohlen hatten.
Ihre Handlungen liefen auf Erpressung hinaus, wie in Artikel 247 des Strafgesetzbuches angeführt ist. Ihre Taten verletzten auch die folgenden Punkte in Artikel 22, Kapitel 3 des Volkspolizeigesetzes.

4) Erzwingen eines Bekenntnisses durch Folter oder körperliche Bestrafung
5) Unrechtmäßiger Entzug oder Einschränkung der persönlichen Freiheit; Unrechtmäßige Körperdurchsuchung, Durchsuchung des Eigentums, Wohnortes oder Grundbesitzes
6) Erpressungen oder Bestechung
7) Schlagen oder andere dazu aufhetzen, zu schlagen
8) Unrechtmäßige Bestrafung oder Geldeintreibung

D. Die Unterdrückung von Falun Gong ist rechtswidrig

Falun Gong (auch Falun Dafa genannt) ist eine Kultivierungsform mit Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht als den obersten Werten. Seit seiner Bekanntmachung im Jahre 1992 hat es 100 Millionen Menschen geholfen. Von Falun Dafa-Praktizierenden wird erwartet, dass sie gute Menschen sind, wo auch immer sie sich befinden. Falun Gong ist vorteilhaft für den Staat und die Menschen, ohne irgendein Leiden zu verursachen.

Schließlich haben gegen die Verfassung, das Kriminalgesetz, das Strafermittlungsgesetz, das Gesetz zum Schutz von Minderjährigen, das Polizeigesetz, u.s.w. verstoßen: Wang Hongwei, Direktor der Polizeistation in der Changjiang Straße in der Provinz Jilin; Li Chengbao; Herr Yin, ehemaliger Direktor der Polizeistation in der Changjiang Straße und gegenwärtig beschäftigt im „Büro 610” im Nationalen Sicherheitsbüro des Hochtechnologiegebietes; Xu Hu; Zhan Wenyou; Chen Fuqing und Zhang Xiaoming.

Ich bin nur ein Kind und noch keine 18 Jahre alt. Ich hoffe, dass die Richter mir Gerechtigkeit zukommen lassen können. All die Ungerechtigkeiten, die Falun Gong und mir aufgedrückt wurden, sind falsch und gegen das Gesetz.

Zheng Yunlong