Fünf Familienangehörige von Zhao Yinglan wurden eingesperrt; Zhao Yinglan starb an den Folgen der Verfolgung

(Minghui.de) Fünf Familienangehörige von Zhao Yinglan aus Jiansanjiang, Provinz Heilongjiang, wurden aufgrund ihres Glaubens an Falun Gong und ihres Glaubens an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht eingesperrt und verfolgt. Am 20. März 2006 wurde Zhao Yinglans Schwiegertochter, Cao Xiufang, ein weiteres Mal entführt; Frau Zhao Yinglan kam am 16. Juni 2006 an den Folgen der Verfolgung ums Leben.

Frau Zhao Yinglan, 69 Jahre alt, wohnte bei der Qixing-Ziegelei in Jiangsanjiang. Vor dem Jahr 1996 war sie bei schlechter Gesundheit und ständig krank. Nach dem Beginn der Kultivierung im Jahr 1996 ging es ihr gesundheitlich viel besser. Sie brauchte keine Spritzen und keine Medizin mehr und ihre ganz Familie begann, Falun Gong zu praktizieren.

Aber seitdem die Kommunistische Partei Chinas (KPC) Falun Gong seit 1999 verfolgt, musste die Familie ständig Belästigungen und Bedrohungen von Seiten der Polizeibehörde und des „Büro 610” über sich ergehen lassen. Zwei Söhne, eine Tochter und zwei Schwiegertöchter wurden verschleppt und eingesperrt. Außer dem jüngeren Sohn, Tian Baoxing, wurden die übrigen vier Familienangehörigen ins Arbeitslager gesperrt. Der ältere Sohn, Tian Baoyu, war fünf Jahre lang eingesperrt.

Tian Baoyu internierte man kurz nach dem 20. Juli 1999 ohne rechtliche Grundlage in das Arbeitslager Jiamusi. Weil er fest an Falun Gong glaubte, wurde er nach dem Ablauf seiner Haftfrist im September 2001 sofort wieder von der örtlichen Polizeibehörde und dem „Büro 610” ins Untersuchungsgefängnis gesperrt. Danach wurde er schließlich aufgrund der massiven Forderungen seiner Familie und der Unterstützung seitens der lokalen Bevölkerung freigelassen. Im Jahr 2002 wurden Tian Baoyu und zwei andere Falun Gong Praktizierende unter der Anschuldigung "Versammlung" ins Untersuchungsgefängnis gebracht und danach ins Arbeitslager Suihua verschleppt.

Frau Zhao Yinglan konnte diese Schrecknisse und die Verfolgung nicht verarbeiten und wurde bettlägerig. Seit Anfang 2006 wohnte sie im Haus ihres älteren Sohnes und ihre Schwiegertochter Cao Xiufang betreute sie.

Am Morgen des 20. März 2006 brachen sechs Polizisten in das Haus ein, durchsuchten es und verschleppten Cao Xiufang ins Gehirnwäschezentrum Jiansanjiang. Am nächsten Tag belästigten sie wieder Zhao Yinglans Tochter.

Das jagte Frau Zhao Yinglan nochmals einen sehr großen Schrecken ein und sie starb daraufhin am 16. Juni 2006.

Seit 22. Juli 1999 verfolgen die Behörden in Jiangsanjiang ständig die Falun Gong-Praktizierenden. Viele Praktizierende wurden für lange Zeiträume inhaftiert und mussten Zwangsarbeit leisten. Mehrere Praktizierende wurden in das Arbeitslager Jiamusi und das Arbeitslager Suihua verschleppt und dort gefoltert. Cao Xiufang war einmal im Arbeitslager Jiamusi interniert.

Im Oktober 2006 wurden wieder die Wohnungen von vielen Falun Gong-Praktizierenden durchgesucht. Jin Jinzhe, Tian Xianhua und ein anderer Praktizierender wurden ins Gehirnwäschezentrum Jiansanjiang gebracht und am 15. Oktober heimlich an einen anderen Ort verlegt. Informationen zufolge befindet sich Tian Xianhua in der Haftanstalt der Gemeinde Qianjin in Haft.

Diesbezügliche Telefonnummern: (Vorwahl: 0086-454, bei Handy: 0086-)

Gehirnwäschezentrum Jiansanjiang: 5794924

Polizeibehörde Jiangsanjiang
Büro des Direktors: 5790366
Leiter der Politikabteilung, Peng Yong: 5791731
Polizist Guo Yuzhong: 5794355
Politischer Kommissar: 5790195
stellvertretender politischer Kommissar: 5790757
Verwaltungsbüro: 5791248
Computerraum: 5710589
Sicherheitsabteilung: 5790841, 790551
Abteilung für inländische Sicherheit: 5791731, 5790664
Rechtsordnungsabteilung: 5790362, 5790540
Einwohnermeldeabteilung: 5791101, 5790357
Technikabteilung: 5791674, 5790102

Qixing Strafanstalt: 5794137

* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitz uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

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