Ein fast gelähmter Falun-Gong Praktizierender zu sieben Jahren Haft verurteilt

(Minghui.de) Der Falun Gong-Praktizierende Herr Zhao Jucai kommt aus der Stadt Yidu, Kreis Yichang, Provinz Hubei. Nachdem er im März 2006 von zu Hause abgeführt wurde, sperrte man ihn im ersten Untersuchungsgefängnis Yidu ein. Anfang Juli wurde er vom örtlichen Gericht zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, am 31. August hat das mittlere Gericht der Stadt Yichang ein Urteil von sieben Jahren verkündigt.

An jenem Tag konnte er mit seinen schwachen und kraftlosen Beinen kaum noch laufen. Er stützte sich mit beiden Armen auf dem Boden ab und rutschte Schritt für Schritt vorwärts ins Gericht. Vor dem Gericht haben das mittle Gericht Yichang, das Gericht und der Staatanwalt Yidu (der Anwalt hieß Liu) den Anklagepunkt: „Untergrabung der Staatsgewalt” genannt. Herr Zhao Jucai sagte allen, dass diese Beschuldigung nicht wahr sei und die Beamten gegen das Gesetz handeln würden und dass sie nun auch die Verantwortung dafür tragen müssten.

Nach einer Stunde hat der Hauptrichter (ein 40-jähriger schlanker Mann) das Urteil für Herrn Zhao verkündigt. Sie meinten, dass das Urteil des Gerichts Yidu zu milde gewesen sei und er dieses Mal zu sieben Jahren Haft verurteilt werden müsste. Es waren fast zehn Leute von der Staatssicherheit und dem „Büro 610” da. Von seiner Seite war bei dieser Anhörung nur seine Frau mit ihrem 5-jährigen Sohn zugegen.

Laut Angaben eines Wissenden, habe ein Beamter des Gerichts am Ende des Prozesses gesagt, dass das Gericht der Stadt Yidu gar keine Unterlagen abgegeben habe. Von daher könne man sich gut vorstellen, dass das mittlere Gericht zu dem Urteil gekommen sei, ohne die Unterlagen über seinen Fall zu lesen. Dieser so genannte „Prozess” war nur zum Schein und unglaubwürdig.

Zu jenem Zeitpunkt war der ganze Körper von Herrn Zhao angeschwollen, er fühlte sich sehr schwach. Und er konnte keine Nahrung zu sich nehmen; sobald er etwas gegessen hatte, musste er sich übergeben. Er ist zu einem Pflegefall geworden und lebt von Infusionen. Sein Zustand ist sehr kritisch. Obwohl er gerade mal vierzig Jahre alt ist, sieht er zehn bis zwanzig Jahre älter aus. Herr Zhao fordert das Lager mit aller Schärfe auf, ihn freizulassen, damit er eine ärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses bekommen kann. Das Büro 610, die Staatssicherheit und das Lager lehnten das aber grundlos ab.

Herr Zhao Jucai wohnte im Dorf Zhoujiahe der Gemeinde Honghuatao, die zur Stadt Yidu gehört. Durch das Praktizieren von Falun Gong war er kräftig und gesund geworden. Seit dem Beginn der Verfolgung am 20. Juli 1999 wurde er wegen der Erklärung über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong mindestens fünfmal festgenommen und dreimal eingesperrt. Zweimal verbrachte er insgesamt drei Jahre im Arbeitslager. Aufgrund der Misshandlungen war er seelisch und körperlich ruiniert. Im April 2001 befand er sich im Arbeitslager Shayang in Hubei. Ein Polizist der fünften Gruppe folterte ihn mit der Methode „Schwert auf dem Rücken tragen”; danach drückte er ihn mit seinen Knien zu Boden und prügelte ihn. Schließlich brachte ihn ein Sonderpolizist in einen geheimen Raum, wo er mit einem Elektrostab misshandelt wurde. Es gab auch Folter auf Akupunkturpunkte und man stieß ihn mit dem Kopf gegen die Wand usw. Ein Abteilungsleiter des „Büro 610” war auch anwesend. Ohne sich zu schämen sagte er: „Was passiert uns schon, auch wenn wir dich geschlagen haben. Wir nutzen eben die Lücke des Gesetzes aus.”

Aufgrund der Folter im Arbeitslager Shayang verloren seine Beine die Fähigkeit, gerade zu stehen. Nach ein paar Schritten fiel er einfach um. Trotzdem zwangen ihn die Polizisten zu laufen, so dass noch dazu seine Beine durch das Hinfallen verletzt wurden. Erst nach der Freilassung heilten seine Verletzungen wieder.

Mitten in der Nacht am 23. September 2005 plünderten die Polizisten der Station Honghuatao seine Wohnung und wollten ihn festnehmen. Um der Fandung zu entgehen, sah er sich gezwungen, seine Familie zu verlassen. Erst im Februar 2006 kam er wieder nach Hause, um seine Familie zu besuchen. Am 1. März drangen Männer des „Büro 610”, der Staatsicherheitsbrigade und der örtlichen Polizei in seine Wohnung ein und verschleppten ihn. Danach lebte er hinter Gittern. Die erste Untersuchungsanstalt verhörte ihn mit Folter, z.B. „Schwert auf dem Rücken tragen”. In der Polizeistation Honghuatao hatte ein Polizist namens Liu einmal sein Gesicht ganz heftig mit einem Aktenorder geschlagen.

Die Ehefrau von Zhao ging mehrmals zur Polizeibehörde und zur Sicherheitsbrigade und hatte die Mitarbeiter (z.B. Liu Yunsheng und Peng Dinghua) aufgefordert, ihren Mann doch besuchen zu dürfen. Jedes Mal wurde sie von den beiden beschimpft und daran gehindert, Zhao zu sehen.

Finanziell befindet sich seine Familie in einer Notlage. Seine Tochter beendete gerade die Schule. Weil sie sich kein Studium leisten kann, verließ sie ihre Eltern und arbeitet nun auswärts. Seine Frau musste die Feldarbeit alleine machen, und der kleine Sohn geht inzwischen in die Grundschule.

Wir bitten aufrichtige und gutherzige Menschen, ihn zu retten.

Telefonnummer (0086-717):

Staatssicherheitsbrigade der Stadt Yidu: Wang Xuping (stellvertretender Leiter), Li (Leiter)
Politikkommissar der Polizeibehörde Yidu: Chen Ping
Untersuchungsanstalt Yudu: 4825925
Polizeistation Honghuatao: 4881628
Kommission für Politik und Gesetz: 4822357
Polizeibehörde Yidu: 4902088, 4900431, 4822570, 4900323 (Zentrale)
Sekretär des Dorfs Zhoujiahe, Gemeinde Honghuatao: Jia Zhen 4551710 (Büro)
Dorfbewohner: 4551400, 4551750
Justizbehörde Yidu: 4822609, 4900148
Gericht Yidu: 4820194, 4822327
Petitionsbüro: 4822557, 4843836, 4843856
Staatsanwalt Yidu: 4836518, 4822579, 4836508, 4902000
E-mail: zxjb@ydsjcygov.cn
Stadtverwaltung Yidu: 4843719
Polizeistation Lucheng von Yidu: 4800040
Das mittlere Volksgericht: ycfy_yz@chinacourt.org (vom Vorsitzenden), ycfy_ts@chinacourt.org (Anzeige)
Büro des Vorsitzenden: 6341605, 6341090, 6341098
Petitionsbüro: 6341907
Richter Liu (zuständig für diesen Fall): 6344187, 6341868
Telefonnummer von verschiedenen Abteilungen: 6341798, 6341652, 6334791, 6341003, 6341865, 6343520, 6342978, 6341757, 6341005, 6341011, 6342768, 6341725, 6341356, 6341017, 6341468, 6341009, 6341013, 6334751, 6343431, 6341858