Qiu Guisheng und Luo Hongwei aus der Stadt Liuyang wurden zu langen Freiheitsstrafen verurteilt, Frau Luo Chunhua starb aufgrund der Verfolgung

(Minghui.de)

Qiu Guisheng wurde ohne rechtliche Grundlage zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und gefoltert

Qiu Guisheng praktiziert Falun Gong und hat dadurch nur Gutes erfahren. Um die wahren Umstände über Falun Gong klarzustellen, verteilte er die Informationsmaterialien. Daraufhin wurde er am 30. Juni 2001 von Liu Guanghuo von der Polizeibehörde in Liuyang, der Provinz Hunan, zusammen mit Polizisten der Gejia-Polizeiwache unrechtsmäßig verhaftet. Ohne einen rechtlich abgesicherten Durchsuchungsbefehl stellte man seine Wohnung auf den Kopf und plünderte sie. Sein Motorrad wurde gesetzwidrig beschlagnahmt; sein Rechnungsbuch fürs Geschäft konfiszierten sie. Man brachte ihn in die zuständige Polizeibehörde, wo er vier Tage und Nächte lang nicht schlafen durfte. Außerdem wurde er von Polizisten mit Fäusten und Füßen zusammengeschlagen und war infolgedessen schwer verletzt. Die Polizisten sagten noch, dass sie ihn so lange schlagen würden, bis er gelähmt sei. Danach wurde Qiu Guisheng zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, und zwar ohne rechtliche Grundlage. Zuerst erfolgte eine Einweisung für drei Jahre in das Untersuchungsgefängnis in Changsha, dann verlegte man ihn ins Wangling-Gefängnis im Landkreis You.

Aufgrund seines Glaubens an Falun Gong und des Widerstandes gegen die Verfolgung wurde Qiu Guisheng unter der Anstiftung des Polizisten namens Yang von Drogensüchtigen mit kochendem Wasser übergossen. Man schlug ihn so heftig, sodass seine rechte Körperhälfte von Kopf bis zum Fuß taub wurde. Die Briefe von den Familienangehörigen durfte er nicht lesen. Die Familienangehörigen forderten das „Büro 610”* mehrmals auf, Qiu Guisheng freizulassen, erhielten aber keine Antwort. Der Leiter des Gefängnisses erlaubte den Familienangehörigen nicht, ihn zu besuchen. Nun weiß niemand, ob Qiu noch lebt oder nicht. Die Familienangehörigen sind ziemlich besorgt.

Luo Hongwei wurde gesetzwidrig im Wuling-Gefängnis in Changde eingeperrt

Luo Hongwei wurde am 30. Juni 2001 von Beamten der Polizeibehörde der Stadt Liuyang zusammen mit den Polizisten der Polizeiwache Taipingqiao festgenommen, weil er die wahren Umstände von Falun Gong erklärte und Informationsmaterialien darüber verteilte. Auch seine Wohnung durchsuchte man ohne einen rechtlichen Durchsuchungsbefehl. Auf der Polizeibehörde quälten sie ihn durch massive Folter und sie entzogen ihm vier Tage und Nächte lang den Schlaf. 30 Yuan* von 50 Yuan, welche er bei sich trug, stahlen ihm die Polizisten. Später wurde er zu sieben Jahren Freiheitsstrafe ohne Rechtsgrundlage verurteilt. Zuerst sperrte man ihn ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Changsha. Da er an dem Praktizieren von Falun Gong festhielt, inhaftierte man ihn drei Monate lang in einer kleinen Zelle. Drei Jahre später schickten sie Luo Hongwei wieder ins Wuling-Gefängnis in Changde. Er leidet bis jetzt noch unter der Verfolgung.

Frau Luo Chunhua starb aufgrund der Verfolgung

Frau Luo Chunhua wurde am 4. Juli 2001, abends um 23:00 Uhr, von Beamten der Polizeiwache Huaichuan festgenommen, weil sie Falun Gong praktiziert und die Informationsmaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung verteilte. Man verhörte sie die ganze Nacht hindurch und ließ sie nicht schlafen. Bis um 9.00 Uhr des nächsten Tages wurde sie auf einen Stuhl gefesselt und weiter verhört. Als ob das alles noch nicht reichen würde, drückten sie mehrere Polizisten auf den Boden und fesselten sie an einen Fuß des Stuhls, damit sie sich nicht bewegen konnte. Ein Polizist schlug sie heftig mit seiner Faust. Sofort fiel sie in Ohnmacht. Dann richteten die Schläger sie wieder auf und ein anderer Mann schlug sie noch einmal mit seiner Faust auf den Rücken. Luo Chunhua bekam kein Mittagsessen und wurde ins Untersuchungsgefängnis eingesperrt; später verurteilte man sie zu einer Freiheitsstrafe.

Ungefähr vier bis fünf Monate später fing sie an zu husten und Schleim auszuspucken. Am Neujahrstag wurde sie in das Frauengefängnis in Changsha verlegt. Bei der körperlichen Untersuchung stellte man fest, dass sie sich im Spätstadium einer Lungen-Perforation befand. Das Gefängnis lehnte es ab, sie aufzunehmen und sie wurde zur Polizeiwache zurückgeschickt. Nachdem sie in Liuyang war, verlangte sie, auf Bürgschaft freigelassen zu werden, um sich in einem Krankenhaus behandeln lassen zu können. Jedoch gaben die Polizisten und Beamten des „Büro 610” sie nicht frei. Sie zwangen sie, unbedingt die „drei Erklärungen”* zu unterschreiben. Da Luo Chunhua fest an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” glaubte, wurde sie nicht entlassen. Erst zwei Monate später, als sie dem Tod schon sehr nahe war und nachdem von ihren Familienangehörigen eine sogenannte Garantie unterschrieben worden war, durfte sie nach Hause gehen. Die medizinische Behandlung war zu Hause total wirkungslos. Luo Chunhua verstarb. Zu jener Zeit war sie 35 Jahr alt.

*„Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

*”Yuan»: Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.

*”drei Erklärungen”:

Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren, und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannten, die ebenfalls Praktizierende sind.