Singapur: Anhörung vor der Verhandlung entlarvt Komplott zur Einreichung von neu erfundenen Anklagepunkten gegen Falun Gong-Praktizierende

(Minghui.de) Nachdem das Untergericht (Subordinate Court) von Singapur am 30. November eiligst sein Urteil zum Fall "20. Juli" (siehe unten) verkündet hatte, fand am 8. Dezember ein vorgerichtliches Treffen statt. Auf diesem Treffen sollte eine Tagesordnung für die Verhandlung von anderen Falun Gong-Praktizierenden festgelegt werden, die von der Singapurer Polizei wegen anderer erfundener Punkte angeklagt worden waren. Der Richter sagte jedoch, dass die Kläger eine Verlängerung um eine Woche beantragt hätten, um neue Anklagepunkte gegen die Falun Gong-Praktizierenden vorbringen zu können. Die Falun Gong-Praktizierenden sind der Meinung, dass es sich herbei nur um eine Taktik zur Einschüchterung handele und verhalten sich sehr ruhig.

Im Juli 2006, als der ehemalige Leiter des "Büro 610" Li Langqing Singapur besuchte, wurden von der Singapurer Polizei vier Anklagen gegen örtliche Falun Gong-Praktizierende wegen ihrer friedlichen und legalen Aktivitäten eingereicht:

Am 22. Oktober 2005 verteilten fünf Falun Gong-Praktizierende im Zentrum der Stadt Flyer (Fall vom "22. Oktober"). Am 23. Oktober verteilten sechs Falun Gong-Praktizierende Flyer (Fall vom "23. Oktober"). Am 12. Juli 2006 protestierte Ng Chye Huay gegen den Besuch von Li Langqing vor der chinesischen Botschaft (Fall vom "12. Juli"). Am 20. Juli 2006 protestierten Ng Chye Huay, Erh Boon Tiong und Chen Peiyu gegen die 7-jährige Verfolgung von Falun Gong vor der chinesischen Botschaft (Fall vom "20. Juli").

Die Klage des "20. Juli" endete am 30. November mit der Verurteilung von Ng Chye Huay und Erh Boon Tiong. Sie wurden mit Geld- oder Haftstrafen belegt. Eine weitere Falun Gong-Praktizierende, Frau Chen Peiyu, wurde abgeschoben, nachdem die Regierung von Singapur die Anklagepunkte gegen die 73-jährige Frau plötzlich fallen gelassen hatte. Bei den verbleibenden Fällen handelt es sich um insgesamt neun Falun Gong-Praktizierende, von denen mehrere in mehr als einem Fall angeklagt sind.

Während der vorgerichtlichen Anhörung am 8. Dezember verkündete der Richter, dass die Verhandlungen des Falls vom "22. Oktober" am 22. Januar und die des Falls vom "23. Oktober" im Februar beginnen würden. Da keiner der Falun Gong-Praktizierenden etwas dagegen vorbrachte, wurde diese Anhörung wie üblich beendet. Abschließend fügte der Richter folgendes hinzu: "Die Kläger forderten eine Woche Verlängerung zur Bestätigung des Verhandlungszeitplans, weil sie überlegen, ob sie neue Anklagepunkte hinzufügen werden und ob diese neuen Anklagepunkte auch bei den gegenwärtigen Fällen hinzugefügt werden sollen. Die nächste vorgerichtliche Anhörung findet am 15. Dezember statt."

Die Falun Gong-Praktizierende Frau You berichtete, dass diese vorgerichtliche Anhörung auf 14:30 Uhr festgesetzt worden war, jedoch erst zweieinhalb Stunden später begann. Zu Beginn der Anhörung berichtete ein Hauptzeuge der Singapurer Polizei, dass er kürzlich viele Telefonanrufe von Falun Gong-Praktizierenden aus dem Ausland erhalten habe.

Diese Anrufe waren Proteste gegen die unrechtmäßige Verhandlung des Singapurer Gerichts und das Urteil gegen die unschuldigen Falun Gong-Praktizierenden im Fall des "20. Juli". Sie forderten die sofortige Freilassung der Falun Gong-Praktizierenden und baten den Zeugen eindringlich, in seinem eigenen Interesse Falun Gong nicht zu verfolgen. Während der vergangenen Tage erhielten andere daran beteiligte Polizisten und Regierungsbeamte ebenfalls viele Telefonanrufe.

In Bezug auf die eventuellen neuen Anklagepunkte interviewte ein Minghui-Reporter die angeklagte Falun Gong-Praktizierende Frau Wang: "Um welche Anklagepunkte kann es sich dabei handeln und was ist der Zweck, um diese vor Gericht zu verkünden?"

Frau Wang antwortete: "Alle ihre Anklagepunkte sind sowieso erfunden. Beispielsweise brachte ein Polizist namens Huang Yaozong [phonetisch] Frau Chen Peiyu einen Stapel von "ernsthaften Verwarnungen", bevor sie des Landes verwiesen wurde. Alle Verwarnungen bezogen sich auf ihre Aktivitäten bei der Verteilung von Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong in den vorausgegangenen Monaten. Dass es möglich sein soll, dass eine 73-Jährige durch die Verteilung von Flugblättern andere schikaniert, ist einfach lächerlich. Alles was wir machen können, ist ihnen zu raten, dass sie nicht gegen ihr Gewissen handeln. Schließlich ist es ihre eigene Entscheidung, was sie tun werden."

Als die Falun Gong-Praktizierenden bei der vorgerichtlichen Anhörung die Ankündigung des Richters hörten, waren sie sehr ruhig. Sie wussten nämlich ganz genau, dass dies nur zur Einschüchterung stattfand. Einige Falun Gong-Praktizierende sagten: "Auch wenn sie neue Anklagepunkte hinzufügen, werden wir die gleiche Haltung bewahren. Wir werden jedoch versuchen, ihnen in ihrem eigenen Interesse davon abzuraten. Es ist so offensichtlich, dass sie innerlich sehr schwach sind. Ob bei der Durchführung heimlicher Verhandlungen gegen uns, bei der Unterdrückung von Medienberichten oder bei dem Versuch, uns mit solchen Aussagen einzuschüchtern, haben sie Angst, dass ihre falschen Taten ans Tageslicht kommen und offensichtlich haben sie keine guten Methoden."

Die Praktizierende Ng Chye Huay, die sich immer noch in Haft befindet, wurde auch ins Gericht gebracht. Als sie den Gerichtssaal betrat rief sie: "Falun Dafa ist gut." Dies war wirklich ein bewegender Moment. Sie schien sehr ruhig zu sein. Sie sagte kurz zu den Mitpraktizierenden: "Kultivierung ist am aufrichtigsten und ich bin sehr ruhig." Frau Ng war wegen eines Protests vor der chinesischen Botschaft zu 15 Tagen Haft verurteilt worden.

Wie gemeldet wird wurde der Falun Gong-Praktizierende Erh Boon Tiong am 8. Dezember gegen Mittag entlassen und seine Verwandten und mehrere Falun Gong-Praktizierende empfingen ihn vor dem Gerichtsgebäude. Herr Erh wurde aus dem gleichen Grund zu 10 Tagen Haft verurteilt.