Drei Falun Gong-Übende aus den Provinzen Liaoning, Hebei und Hubei starben durch die Verfolgung

(Minghui.de) Frau Miao Xueying, 75 Jahre alt, war eine Falun Gong-Übende aus Shenyang der Provinz Liaoning. Sie fing 1996 an Falun Gong zu üben. Im November 2000 ging Frau Miao nach Peking, um sich für die Freiheit von Falun Gong einzusetzen. Dafür wurde sie von der Polizei der Shenyang Nordwache verhaftet und zu Zwangsarbeit verurteilt. Während der Gefangenschaft im Longshan Arbeitslager wurde sie schwer körperlich und seelisch und verletzt. Dadurch bekam sie Bluthochdruck und wurde Herzkrank. Sechs Monate später wurde sie freigelassen, um sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Jedoch ließen in den darauf folgenden Jahren die Polizeibeamten und die Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) nicht von ihr ab und belästigten sie unaufhörlich. Frau Miao bekam keine einzige ruhige Minute mehr in ihrem Leben und konnte ihren Glauben nicht mehr ausüben. Das führte dazu, dass ihre Gesundheit sich zunehmend verschlechterte und sie am 11. Januar 2006 starb.

Herr Li Jixiao, 45 Jahre alt, war ein Falun Gong-Übender aus dem Dorf Xiazhuang, Provinz Hebei, Bezirk Handan. Am 23. Oktober 2000 wurde er von den Polizeibeamten der Beizhangzhuang Polizeiwache des Bezirks Handan verhaftet, weil er Falun Gong Materialien druckte. Bei der Polizeiwache lehnte Herr Li jegliche Kooperation mit der Polizei ab und wollte auch nicht die „drei Erklärungen” (1) unterschreiben. Aus diesem Grund wurde Herr Li zu Zwangsarbeit verurteilt. Im September 2002 wurde er von der Polizei des Xiazhuang Dorf „Büro 610” (2) verhaftet und zur Strafanstalt Nr.1 von Handan gebracht. Dort unterzogen sie ihn einer Gehirnwäsche. Weil Herr Li keine Eingeständnisse machen wollte, wurde er in das Xixingtai Arbeitslager des Bezirks Handan gebracht und dort das ganze Jahr über gefoltert. Nach seiner Entlassung aus dem Arbeitslager führte Herr Li seine Aufklärungsarbeit über die Verfolgung von Falun Gong fort. Seine Familie jedoch konnte dem starken psychischen Druck, der durch die zahlreichen Verhaftungen und Folter ausgelöst wurde, nicht mehr standhalten und versuchte Herr Li daran zu hindern seinen Glauben an Falun Gong auszuüben. Dieser Umstand traf Herr Li sehr. Anfang Oktober 2005 verschlechterte sich sein körperlicher Zustand. Seine Familie schickte ihn ins Krankenhaus, doch die Behandlungen schlugen nicht an. Er starb er am 8. Oktober 2005, voller Kummer.


Frau Liu Wangzhen, 41 Jahre alt, war eine Falun Gong-Übende aus Macheng, Provinz Hubei. Bevor sie anfing Falun Gong zu üben, litt sie unter vielen Krankheiten. Sowohl körperlich als auch seelisch war sie am Ende. Sie war ängstlich und ungeduldig. Im Juni 1999 hatte sie das Glück Falun Gong zu lernen und entdeckte dadurch wieder einen Sinn in ihrem Leben. Fortan war Frau Liu von vielen Sorgen und Nöten im Leben befreit. Immer wieder versicherte sie ihrer Umgebung, dass Falun Gong ihr ein neues Leben geschenkt hatte und sie wieder glücklich wäre. Jedoch zwei Monate, nachdem sie angefangen hatte Falun Gong auszuüben, wurde auch sie zur Zielscheibe der sinnlosen Verfolgung, die durch Jiangs bösartiges Regime durchgeführt wurde. Frau Liu hatte keine Umgebung mehr, um ihren Glauben auszuüben. Sie durfte nicht mehr mit anderen Falun Gong-Übenden die Lehren von Falun Gong lernen, mit anderen die Falun Gong Übungen machen und auch nicht mehr mit anderen Übenden ihre Erfahrungen, die sie durch das Üben von Falun Gong gemacht hatte, austauschen. Frau Liu leistete Widerstand gegen die bösartige Verfolgung, indem sie nach ihrer Arbeit den Menschen auf der Straße ihre eigenen Erfahrungen und die Wahrheit über Falun Gong erzählte. Doch die Verfolgung forderte am 7. April 2003 ihr Leben.

Anmerkungen

(1) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.

(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

Quelle: http://www.clearharmony.de/articles/200601/29058.html