Dresdner Neueste Nachrichten (Deutschland): Kontrollen ohne Anlass sind rechtswidrig

(Minghui.de) Polizisten dürfen nicht ohne Anlass Personen Platzverweise erteilen, die einer bestimmten Nationalität oder Religionsgemeinschaft angehören. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden gestern festgestellt. Mehrere Anhänger der in China verbotenen Falun-Gong-Bewegung hatten beim Staatsbesuch des damaligen chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin 2002 in Dresden gegen Repressalien in China demonstriert. Die Polizei war mehrfach eingeschritten.

"Wir haben sechs Fälle zusammengetragen und Klage erhoben", erklärte der Leipziger Anwalt Frank Selbmann, der die Falun-Gong-Anhänger vertrat. Es gehe um grundsätzliche Fragen, die trotz der langen Verfahrensdauer geklärt werden müssten. "Wir wollen einer Wiederholungsgefahr vorbeugen." In anderen Bundesländern, in denen die Polizei 2002 ebenfalls eingeschritten sei, habe er außergerichtliche Einigungen erreicht, so Selbmann. "Nur in Sachsen geht das Innenministerium nicht auf uns zu."

In einer ersten Klage wurde der Fall einer Chinesin verhandelt, der auf der Augustusbrücke von einer Polizeistreife nach einer Personenkontrolle ein Platzverweis erteilt worden war. Weder für Kontrolle noch Verweis habe es einen Anlass gegeben, so Selbmann. Die Frau sei nur aufgehalten worden, weil sie als chinesische Staatsangehörige zu erkennen war. Jiang Zemin hatte im Hotel Bellevue zu Abend gespeist, deshalb sei die Umgebung scharf bewacht worden. "Es handelte sich aber nicht um eine Sicherheitszone. Meine Mandantin trug kein Plakat und auch keinen Rucksack, in dem sie gefährliche Gegenstände hätte verstecken können."

Das Innenministerium erklärte, es sei unmöglich, die Beamten ausfindig zu machen, die die Frau kontrolliert hatten. Die Chinesin hätte sich die Dienstnummern der Polizisten geben lassen und auf einem schriftlichen Platzverweis bestehen müssen. Nur so könne der Fall gerichtlich geklärt werden. Nachdem zwei Zeuginnen die Aussage der Chinesin bestätigt hatten, erklärte das Gericht als vorläufige Rechtsauffassung, dass es der Klage stattgeben werde.

In einem zweiten Fall zog Selbmann die Klage zurück. Eine Frau war vor dem Kempinski-Hotel von einem chinesischen Sicherheitsmann angegriffen worden, als sie "Falun Gong!" gerufen hatte. Danach sollen ihr Polizisten den Mund zugehalten und sie aus dem Bereich gebracht haben. Da es sich um einen Sicherheitsbereich gehandelt hatte, sei das Vorgehen der Beamten rechtmäßig gewesen, so das Gericht. "Wir haben dennoch viel erreicht", so Selbmann, der jetzt auf eine Einigung in den weiteren vier Verfahren hofft. "Das wäre im Interesse des Innenministeriums. Die Zeugen leben in den USA und England. Wenn das Ministerium verliert, zahlt es die Reisekosten."

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Quelle: http://www.clearharmony.de/articles/200602/29688.html

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