Die chinesische Botschaft setzt die malaysische Polizei unter Druck, drei Falun Gong-Praktizierende zu verhaften (Foto)

(Minghui.de) Am Morgen des 23. Februar 2006 gingen drei Falun Gong-Praktizierende und ein Menschenrechtsanwalt zur chinesischen Botschaft in Malaysia, um gegen die Verfolgung von Falun Gong durch das chinesische kommunistische Regime zu protestieren und dem Botschafter Wang Chungui einen Brief zu überreichen. Während des Protestes kam die Polizei, die von der Botschaft unter Druck gesetzt wurde, und nahm sie fest. Berichten zufolge habe die malaysische Polizei vor, die Praktizierenden wegen „illegaler Versammlung” zu verurteilen.

Eine Praktizierende mit Handschellen

Bei den Verhafteten handelt es sich um einen chinesischen Menschenrechtsanwalt, zwei Chinesen mit unbeschränkter Aufenthaltserlaubnis sowie einem malaysischen Staatsbürger. Am 24. Februar 2004 beantragte die Polizeibehörde, ihre Haftzeit um 72 Stunden zu verlängern.

Der Anwalt der Praktizierenden erklärte, dass die vier Verhafteten zu einer Sondereinheit des Polizeidezernats gebracht worden seien, wo weiter ermittelt würde. Jedoch wäre nicht gegen illegale Versammlung ermittelt worden und die Behörden hätten auch nicht die übliche Verfahrensweise beachtet. Wie aus zuverlässiger Quelle verlautbart wurde, habe die chinesische Botschaft die malaysische Polizei ununterbrochen unter Druck gesetzt, gegen die Praktizierenden vorzugehen.

Die drei Praktizierenden und der Menschenrechtsanwalt befinden sich mittlerweile in einem Hungerstreik, um gegen die rechtswidrige Inhaftierung und ungerechte Anklage sowie gegen die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in Malaysia durch das chinesische kommunistische Regime zu protestieren.

Wir fordern die malaysische Regierung auf, nicht als Komplizen des bösartigen Regimes Falun Gong-Praktizierende zu verfolgen.

Chinesische Botschaft in Malaysia:
Botschafter: Wang Chungui
Telefon: 603-2142 8495
Telefax: 603-2141 4552