Kanada: Das Menschenrechts-Tribunal in Ontario entscheidet, dass Diskriminierung von Falun Gong-Praktizierenden rechtswidrig ist

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Huang Daiming aus Ottawa reichte gegen den chinesischen Seniorenkulturverein von Ottawa eine Klage ein. Die Klage lautete, dass diese Seniorengruppe Falun Gong-Praktizierende diskriminiere und verleumde. Am 18. Januar 2006 gab das Menschenrechts-Tribunal von Ontario dieser Klage statt und entschied zu Gunsten der Kläger, der Falun Gong-Praktizierenden Frau Huang Daiming und der Ontario Menschenrechtskommission.

Die Beklagten, der chinesische Seniorenkulturverein, der ehemalige Vorsitzende Guo Shen und der ehemalige Sekretär Xu Feng, wurden verantwortlich gemacht, den Menschenrechtskodex von Ontario auf der Basis religiöser Diskriminierung verletzt zu haben. Das Tribunal auferlegte den Klägern, an Frau Huang Daiming eine Strafe von insgesamt 18.000 Dollar zu zahlen.

Weitere Details und Hintergrundinformationen sind nachstehend aufgeführt:

Am 29. Dezember 2001 nahm Frau Huang Daiming an Feierlichkeiten teil, die der chinesische Seniorenkulturverein von Ottawa (OSCCA) veranstaltete. Der chinesische Generalkonsul Huang Ping kam in Begleitung des Direktors des OSCCA an den Tisch, an dem Frau Huang Daiming saß. Kurz nachdem Huang Ping gegangen war, verkündete der Verein, dass Frau Huang Daiming aus dem Verein ausgeschlossen werde, da sie Falun Gong praktiziere.

Frau Huang Daiming verhandelte mehrmals mit dem Verein und verlangte eine öffentliche Entschuldigung. Dies wurde abgelehnt. Der Verein fuhr fort, Falun Gong zu verleumden. Schließlich unternahm Frau Huang rechtliche Schritte, um gegen den OSCCA zu klagen. Während dieser Zeit weigerten sich die Beklagten, ihre Entscheidung zu widerrufen. Am 15. November 2005 reichten Frau Huang Daiming und die Menschenrechtskommission von Ontario beim Menschenrechts-Tribunal von Ontario eine Klage ein.

I. Das Urteil des Menschenrechts-Tribunal von Ontario

Nachdem die unstrittigen Beweise der Kläger überprüft und vier weitere Zeugen, einschließlich Professor David Ownby, Dekan der Fakultät für ostasiatische Studien in Montreal, gehört worden waren, erfolgte am 18. Januar 2006 eine 23-seitige Urteilsverkündung durch das Ontario Menschenrechts-Tribunal. In dem Urteil heißt es, dass die Beklagten die Paragraphen 1 und 9 des Menschenrechtskodex von Ontario durch religiöse Diskriminierung übertreten hätten, was Diskriminierung eines religiösen Glaubens bedeute.

Das Urteil lautet: Die Beklagten widerriefen auf Grund von Diskriminierung absichtlich, wiederholt und öffentlich ihre Mitgliedschaft in dem Verein und setzten sie erniedrigenden Kommentaren aus. Der Seniorenkulturverein handelte als Organisation auf bösartige Weise, er beteiligte sich aktiv an einer Unterschriften-Sammelaktion gegen Falun Gong. Die diskriminierenden Verhaltensweisen der Beklagten gegenüber Frau Huang quälten diese und setzten sie Ausschließung, Verachtung, Spott, Verlust von Ansehen und Isolation innerhalb ihrer eigenen kulturellen Gemeinschaft aus und waren ein gezielter Angriff auf ihre Würde.

Das Ontario Menschenrechts-Tribunal ordnete an, dass die Beklagten an Frau Huang 10.000 Dollar allgemeinen Schadensersatz zu bezahlen hätten, weil die Würde von Frau Huang verletzt worden wäre; dabei wurden die Schwere, die Häufigkeit und die Dauer des wiederholten Schadens, die Verletzbarkeit und die Erfahrungen der Klägerin mit Verfolgung, die sie wegen ihres religiösen Glaubens gemacht hatte, mit einbezogen.

Das Ontario Menschenrechts-Tribunal befand, dass die diskriminierenden Handlungen der Beklagten, insbesondere die öffentliche Kündigung ihrer Mitgliedschaft (eine Entscheidung, die von der neuen Vorstandschaft des Vereins später bestätigt wurde), und die Teilnahme an der Organisation von Petitionen gegen ihre Praktik während der Vereinstermine körperliches und seelisches Leiden der Klägerin verursacht hätte. Als eine ältere Frau verlor sie aufgrund der Diskriminierung zahlreiche ehemalige Freunde und sogar ihre gegenwärtigen Freunde baten darum, ihre Namen nicht zu veröffentlichen, was die Beklagte psychologischen Qualen und Entfremdung ihrer Lebensgemeinschaft aussetzte. Daher ordnete das Gericht an, dass die Beklagten außerdem 8.000 Dollar für Schäden seelischer Qualen an Frau Huang zu zahlen hätten.

Das Tribunal verfügte, dass die Beklagten Folgendes zu tun hätten:

(1) Sofortige Widerrufung des Ausschlusses der Klägerin und eventueller anderer Falun Gong-Praktizierenden aus diesem Verein

(2) Aushang von Karten mit dem Menschenrechtskodex in Englisch und Mandarin an markanten Stellen in den Räumlichkeiten des Vereins innerhalb von drei Monaten nach dieser Entscheidung

(3) Innerhalb von drei Monaten nach dieser Entscheidung müssten die Beklagten eine Anti-Diskriminierungsordnung in Kraft setzen und eine Kopie dieser Ordnung der Kommission innerhalb dieses Zeitraumes vorlegen

(4) Innerhalb von sechs Monaten nach dieser Entscheidung müssten die Beklagten ihre Vereinssatzung angleichen und Anti-Diskriminierungsmaßnahmen aufnehmen, die speziell den religiösen Geist betreffen, und eine Kopie der Satzung innerhalb dieses Zeitrahmens der Kommission vorlegen

Das Tribunal wird für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum dieser Verfügung mit diesem Fall befasst bleiben, damit es eventuell auftauchende Durchführungsprobleme behandeln kann.

Nach Punkt 44 (1) des Menschenrechtskodex von Ontario R.S.O. 1990, Kapitel H 19, wird für den Beklagten bei Erfüllungsverweigerung der Verfügung des Menschenrechtstribunals von Ontario eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Dollar fällig.

II. Hintergrundinformation

Im Mai 2001 organisierte der chinesischen Seniorenkulturverein von Ottawa unter seinen Vereinsmitgliedern, eine Petition gegen Falun Gong in Dows Lake Park zu unterschreiben. Frau Huang bat den Verein damals, dies zu unterlassen. Sie berichtete von ihren positiven Erfahrungen durch das Praktizieren von Falun Gong.

Am 29. Dezember 2001 nahm Frau Huang Daiming an der Neujahrsfeierlichkeit teil, die von dem Verein veranstaltet wurde, und zahlte ihren Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2002 ein. Der chinesische Generalkonsul Huang Ping nahm auch daran teil. Huang Ping kam zusammen mit einem Direktor des Vereins an den Tisch von Frau Huang und sah sich Frau Huang besonders genau an. Kurz darauf ging Huang Ping. Xu Feng, der Sekretär des Vereins, führte im Auftrag des Vorsitzenden Guo Shen ein „Gespräch” mit Frau Huang. Er sagte: „Ihr Falun Gong-Praktizierenden könnt nicht Mitglied im Verein sein. Das ist gegen die Statuten des Vereins.” Er zwang Frau Huang, ihre Quittung des bezahlten Mitgliedsbeitrags auszuhändigen. Frau Huang wollte die Statuten einsehen und forderte eine schriftliche Entscheidung. Sie bat auch darum, ein Gespräch direkt mit dem Vorsitzenden zu führen, doch all ihre Forderungen wurden abgelehnt.

Am 31. Dezember 2001 rief Frau Huang den Vorsitzenden des Vereins an, der ihr sagte: „Dass wir Falun Gong-Praktizierende dem Verein nicht beitreten lassen, war eine Entscheidung, die wir am Nachmittag des vorhergehenden Tages getroffen haben.” Er nahm auch Folgendes in Anspruch: „Dies ist, um die Einheit und Vereinigung des Landes zu schützen.”

Als der Verein am 16. Februar 2002 das neue chinesische Mondjahr feierte, verweigerten mehrere Direktoren des Vereins Frau Huang die Teilnahme. Frau Huang forderte ein Treffen mit dem Vorsitzenden, doch das wurde ihr verweigert. Der Direktor verleumdete sogar öffentlich Falun Gong. Frau Huang sah außerdem eine Unterschriftensammlung, die auf dem Tisch beim Eingang auslag.

Es gab keine Möglichkeit der Verhandlung mit dem Verein. Zuletzt entschied sich Frau Huang, zusammen mit der Menschenrechtskommission von Ontario eine Klage einzureichen.

III. Die Zeugenaussage des Experten Professor David Ownby: „Falun Gong ist moralisch profund.”

Dies ist der erste Fall, dass Falun Gong von dem Menschenrechts-Tribunal in Ontario in Kanada überprüft und bestätigt wurde und dass das Menschenrechts-Tribunal von Ontario die Menschenrechtskommission von Ontario aufforderte, Experten-Beweismaterial zu Falun Gong zu liefern, damit ein Urteil gefällt werden könne.

Die Menschenrechtskommission von Ontario lud Professor David Ownby als Experten in den Zeugenstand. Professor Ownby ist Dekan der Fakultät für ostasiatische Studien in Montreal. Er hat seit sechs Jahren Studien über Falun Gong betrieben und zahlreiche Aufsätze zu diesem Thema publiziert. Er beherrscht Chinesisch in Wort und Schrift und betrieb direkte Nachforschungen, um Informationsmaterial aus erster Hand von vielen Falun Gong-Praktizierenden in Kanada zu erhalten. Das Menschenrechts-Tribunal von Ontario überprüfte Professor Ownbys Werdegang und befand ihn als qualifiziert, eine Zeugenaussage als Experte abzugeben.

Professor David Ownby wies in seiner Zeugenaussage darauf hin, dass die Prinzipien von Falun Gong generell Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” und das Wesentliche von Falun Gong die spirituelle Erhöhung seien. Herrn Li Hongzhis Schriften sind moralisch profund.

Prof. Ownby legte in seiner Zeugenaussage Berichte verschiedener Menschenrechtsorganisationen vor, die die Schwere der Verfolgung von Falun Gong in China aufdeckten; gleichzeitig übergab er Material, das zeigte, wie die Verfolgung von Falun Gong nicht nur in China passiert, sondern sich auch auf Kanada ausgeweitet hat.

Auf der Grundlage der Expertenbeweise bestätigte das Tribunal, dass die Beklagten die Paragraphen 1 und 9 des Menschenrechtskodex von Ontario durch religiöse Diskriminierung übertreten hätten, das heißt, dass sie den Menschenrechtskodex, der besagt, dass man nicht wegen seines religiösen Glaubens diskriminiert werden kann, übertreten hätten.

IV. Aufruf an die chinesische Gemeinschaft, aufzuwachen und die Fakten zu sehen

Eine Klage, die über vier Jahre lief, erhielt schließlich ein faires Urteil. Dies ist das erste Urteil, das vom Menschenrechts-Tribunal Kanadas auf der Basis einer Expertenzeugenaussage und detailliertem Beweismaterial in Bezug auf Falun Gong-Praktizierende gefällt wurde, die Diskriminierung ausgesetzt waren und herabgesetzt wurden.

Die dreiundsiebzigjährige Klägerin Frau Huang hatte früher an zahlreichen Krankheiten gelitten, bevor sie mit dem Praktizieren von Falun Gong begann. 1996 war sie extra zur medizinischen Behandlung nach China gefahren, jedoch schwer enttäuscht zurückgekommen. Frau Huang erklärte in ihrer Aussage vor dem Tribunal: „Bevor ich Falun Gong praktizierte, litt ich an zahlreichen Krankheiten, wie zum Beispiel Hyperplasie der Halswirbelsäule, Hexenschuss, Herzkranz-Erkrankung, Nasennebenhöhlenentzündung und anderen Symptomen. Nachdem ich im März 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong begann, erhielt ich ein neues Leben in zweifacher Hinsicht, körperlich und geistig. Innerhalb mehrerer Monate verschwanden alle meine Krankheiten auf wunderbare Weise. Kurz gesagt: Falun Gong gab mir ein zweites Leben.”

Frau Huang war nach der Urteilsverkündung sehr bewegt. Sie sagte: „Nur in westlichen Ländern, die wirklich Demokratie, Freiheit und Menschenrechte unterstützen, kann es Respekt für Menschenrechte und Gerechtigkeit geben. „Die Kommunistische Partei Chinas verfolgt Falun Gong und hat das Denken vieler Chinesen im Ausland vergiftet, die die Fakten nicht kennen. Dadurch wurden sie zum Werkzeug der KPC, um Hass gegen Falun Gong zu schüren. Diese Chinesen und chinesischen Gemeinschaften, die so benutzt wurden, sind auch Opfer der KPC-Lügen.”

Frau Huang rief das chinesische Volk innerhalb und außerhalb von China dazu auf, aufzuwachen und das Urteil des Menschenrechts-Tribunals zu beachten.

V. Warnung an die KPC: Stoppt das Schüren von Hass gegen Falun Gong

Während der letzten sechs Jahren und länger breitete die KPC ihre Verfolgung von Falun Gong auf Kanada aus. Die Beamten des chinesischen Konsulats in Kanada organisierten verschiedene Aktivitäten innerhalb des Konsulats und der chinesischen Gemeinschaften, um Hass gegen Falun Gong zu schüren und es zu verleumden. Sie übergaben sogar Material an kanadische Beamte, das Falun Gong verleumdete. (Details dazu sind nachzulesen in den englischsprachigen Berichten der "World Organization to Investigate the Persecution of Falun Gong" unter: http://www.zhuichaguoji.org/en/index2.php?option=content&task=view&id=82&pop=1&page=0)

Das oben beschriebene Urteil des Ontario Menschenrechts-Tribunals sollte für die KPC eine Warnung sein, aufzuhören, Menschen und Gemeinschaften in Kanada zu benutzen, um Hass zu säen und Falun Gong zu verleumden.

Frau Huang und der kanadische Falun Dafa-Verein werden in Kürze eine Pressekonferenz geben.

Anmerkung: Das offizielle Urteil des Tribunals wird in Kürze auf der Webseite des Ontario Menschenrechts-Tribunals zu finden sein unter:: http://www.hrto.ca/english/decisions/