Zwei ältere Falun Gong-Übende in den Provinzen Henan und Hebei starben infolge unerbittlicher Verfolgung

Der Falun Gong-Übende Yan Yong'an, 70 Jahre alt war ein pensionierter Kader der Tabakabteilung in Pingdingshan, Provinz Henan. Er lebte im Dorf Xinnan, Gemeinde Gaohuan des Bezirks Weidong. Weil Herr Yan trotz nach dem Beginn der Verfolgung am 20. Juli 1999 fest zu seinem Glauben an Falun Gong hielt, musste er unaufhörlich Drohungen, Belästigungen und widerrechtliche Hausdurchsuchungen von der Polizei des Weidong „Büros 610” (1) und von der Gaohuang Gemeindepolizeiwache über sich ergehen lassen.

Im März 2001 meldete jemand seine Frau, die auch Falun Gong übt, an die Behörden, als sie die Wahrheit erklärte (2). Sie wurde verhaftet und zur Ye Bezirksstrafanstalt deportiert, wo sie gefoltert wurde. Ihr Zuhause wurde geplündert und die Polizei erpresste 3.000 Yuan (3) von der Familie. Im Oktober 2001 wurde seine Frau wieder verraten, als sie die Leute über die Fakten von Falun Gong aufklärte. Wieder forderte die Polizei von dem Ehepaar Geld. Im August 2002 machten sieben Falun Gong-Übende die Übungen von Falun Gong in Herrn Yans Haus. Sie wurden gemeldet. Daraufhin wurde ihr Haus von der Polizei geplündert und sie wurden wieder zu einer Geldstrafe verurteilt. Im April 2003 als Herr Yan Yong'an in der Stadt die Wahrheit über die Verfolgung erklärte wurde er an die Polizei gemeldet und musste 2.000 Yuan zahlen. In den letzten sechs Jahren wurde der Senior immer wieder belästigt, bedroht, zu Geldstrafen verurteilt und sein Haus wurde von den Beamten der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) des Bezirks, der Gemeinde und des Dorfes und auch von den Polizeibeamten durchsucht. Der psychische Terror für Herrn Yan war unermesslich. Allmählich schlug sich die seelische Belastung bei Herrn Yan körperlich aus und er wurde krank und starb am 10. Dezember 2005.

Die Falun Gong-Übende Jia Xiuying, 85 Jahre alt, lebte im Bezirk Chicheng in Zhangjiakou, Provinz Hebei. Frau Jia lernte 1995 Falun Gong kennen und war danach vollständig von ihren Krankheiten wie einem Emphysem [Lungenaufblähung] geheilt. Mit dem Beginn der Verfolgung hatten die Beamten der KPC es auf ihren Sohn, der auch Falun Gong übt, abgesehen. Ihre Schwiegertochter wurde viermal verhaftet. Die Polizei hörte ihr Telefon ab und ging mehrmals zu ihr nach Hause, um sie zu belästigen. Als ihre Schwiegertochter im Jahr 2001 verhaftet wurde, wurde Frau Jia Xiuying gelähmt. Auch die Frau von ihrem älteren Sohn wurde in der Bezirksstrafanstalt gefangen gehalten, weil sie in Peking für Falun Gong appellierte. Weil ihre beiden Schwiegertöchter verhaftet wurden, war Frau Jia ängstlich und traurig zugleich. Zudem war sie von der Hüfte herunter gelähmt. Weil Frau Jia weiterhin standhaft Falun Gong übte, wurde sie innerhalb weniger Monate wieder gesund.

Im Jahr 2002, während des 16. chinesischen Volkskongresses, verhaftete die Polizei ihre Schwiegertochter ein weiteres Mal. Frau Jia Xiuying wurde gedroht. Mehrere Monate später erlitt sie einen Schlaganfall. Frau Jia durchlebte zwei Jahre und acht Monate lang Qualen bevor sie am 18. Dezember 2005 verschied.

Anmerkungen

(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2) „Die Wahrheit erklären” bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong” erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.

(3) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.