Frau Zhang Xinyi, Flüchtling der Vereinten Nationen, ohne rechtliche Grundlage im Frauengefängnis der Provinz Hunan eingesperrt (Foto)

(Minghui.de) Frau Zhang Xinyi ist eine Falun Gong-Praktizierende und ein Flüchtling der Vereinten Nationen. Am 28. April 2005 wurde sie von einem der öffentlichen Sicherheit des Stadtbezirks Tianxin in der Stadt Changsha unterstelltem Büro und der Polizeiwache Xinkaipu verhaftet. Gleichzeitig wurde die Familienwohnung durchsucht und persönliches Eigentum konfisziert. Bald nach einer geheimen Verhandlung und ohne, dass ihre Familie informiert wurde, wurde Frau Zhang im August vom Bezirksgericht Tianxin in der Stadt Changsha zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt (den Vorsitz hatte Richter Chen Xinzheng). Frau Zhang weigerte sich die Entscheidung zu akzeptieren und reichte einen Appell ein. Doch im Dezember 2005 wurde Frau Zhangs Appell vom mittleren Gericht in Changsha (den Vorsitz hatte Richter Yang Saiyu) abgelehnt. Am 12. Januar 2006 wurde Frau Zhang im Frauengefängnis der Provinz Hunan eingesperrt. Sie ist derzeit widerrechtlich in der „Orientierungsgruppe” des Gefängnisses eingesperrt.

Das Frauengefängnis der Provinz Hunan ist einer der Hauptorte, an denen weibliche Falun Gong-Praktizierende in der Provinz Hunan eingesperrt und verfolgt werden. Ungefähr 100 Praktizierende sind dort ohne rechtliche Grundlage inhaftiert. Nach dem 20. Juli 1999 (als die Verfolgung begann) folgte dieses Gefängnis unter der Leitung des stellvertretenden Gefängnisdirektors Zhan Lan bei der Verfolgung der eingesperrten Falun Gong-Praktizierenden streng dem kommunistischen Regimes. Sie führten Gehirnwäsche einschließlich geistiger und körperlicher Folter mit dem Ziel durch, den Geist der Praktizierenden zu zerstören. Die Dafa-Prakitzierende Frau Jia Cuiying aus Jishou in der Provinz Hunan zog sich durch den unbarmherzigen Druck und die schonungslose Folter einen Lungenkrebs zu. Sie wurde zur medizinischen Behandlung auf Kaution freigelassen und starb vier Monate später. Außerdem wurden viele Praktizierende so lange verfolgt, bis sie geistesgestört wurden. Im allgemeinen ist es so, dass sich die Wärter den neu angekommenen Dafa-Praktizierenden mit allen Arten von scheinheiligen Methoden nähern und versuchen, die menschlichen Schwächen der Praktizierenden auszunutzen, um sie dann bei passender Gelegenheit einer Gehirnwäsche zu unterziehen und ihr Ziel der „Umerziehung” zu erreichen. Dafa-Praktizierende, die dieser Methode widerstehen, werden dann gefoltert.

Gegenwärtig ist die Situation von Frau Zhang Xinyi Besorgnis erregend. Weil Zhang Xinyi sich kultivierte, Falun Gong praktizierte und an ihrem Glauben festhielt sowie den Menschen die Hintergründe erklärte, wurde sie vom kommunistischen Regime mehr als einmal verfolgt.

Im August 2002 unterrichteten Frau Zhan und ihr Mann Li Guojun an der chinesischen Schule Jinbian in Kambodscha. Sie wurden von der kambodschanischen Einwanderungsbehörde ohne Rechtsgrundlage verhaftet. Später deportierte man sie nach China. Das Personal der kambodschanischen Regierung erklärte dem Paar ganz klar, dass ihnen das von der chinesischen Botschaft angeordnet worden wäre.

Damals hatten Frau Zhang und ihr Mann schon Asyl bei der UNHCR (Hauptquartier des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen) beantragt und dem Antrag war stattgegeben worden. Daher waren sie offiziell Flüchtlinge, die vom internationalen Recht geschützt wurden. Deswegen verfolgten die Medien diesen Fall aufmerksam. Am 23. August 2002 berichtete die Tageszeitung Xingzhou über dieses Ereignis in einem Artikel mit dem Titel: „UNHCR kritisiert die Regierung, weil sie zwei Falun Gong-Praktizierende nicht geschützt hat.” (siehe Abbildung)

Nach der Deportation nach China behielt die Polizei Frau Zhang und ihren Mann einen Monat lang in Haft. Erst nach internationalen Rettungsbemühungen wurden sie freigelassen.

UNHCR kritisiert in der Tageszeitung Xingzhou die Regierung, weil sie die zwei Falun Gong-Praktizierende nicht schützte

Frau Zhangs letzte Verhaftung fand am 28. April 2005 statt. Ihre Familie kam nach Hause zurück und sah, dass das Haus in Unordnung war. Der Computer, der Drucker und die Dafa-Bücher waren verschwunden und Frau Zhang war mitgenommen worden. Von diesem Tag bis zu dem Zeitpunkt, an dem Frau Zhang widerrechtlich verurteilt und in das Frauengefängnis der Provinz Hunan gebracht wurde, vergingen ungefähr acht bis neun Monate. Frau Zhangs Mann Herr Li Guojun durfte sie in all dieser Zeit nicht ein einziges Mal sehen. Jedes Mal, wenn er ins Gefängnis ging, um seine Frau zu besuchen, logen ihn die Beamten an und sagten: „Zhang Xinyi will Sie nicht sehen.” Außerdem hielten sie dauernd Briefe von den Angehörigen zurück. Aus Protest trat Frau Zhang vierzig Tage lang in einen Hungerstreik. Beamte fesselten Frau Zhang mit Handschellen an einen Rollladen, um sie unter Zwang zu ernähren.

Im August 2005 hielt das Stadtbezirksgericht Tianxin aus Angst, dass andere Menschen von der Verhandlung erfahren könnten, eine heimliche Gerichtsverhandlung ab, um Frau Zhangs Fall anzuhören. Nicht einmal ihre Familie wurde davon benachrichtigt. Ihr Mann Li Guojun befragte den vorsitzenden Richter Chen Xinzheng zu dem Fall. Der Richter drückte sich vor der Verantwortung und versuchte sogar Herrn Li die Schuld zu geben, indem er solche Dinge sagte wie: „Sie sind nicht erschienen.” Frau Zhang wurde somit „widerrechtlich verurteilt” und für erfundene Verbrechen eingesperrt. Herr Li und Li Yanwen, der Sohn des Ehepaares (er besucht die obere Klasse einer weiterführenden Schule), sind gegenwärtig einem starken Druck ausgesetzt.

Die Tatsache, dass Frau Zhang als Flüchtling der Vereinten Nationen erneut verfolgt wird, zeigt die wahre Natur der kommunistischen Partei. Sie ignoriert eklatant internationales Recht und internationale Menschenrechtsabkommen.

Wir appellieren an alle Menschen auf der Welt, die Rettung von Frau Zhang Xinyi zu unterstützen, damit sie ihre Freiheit wiedererlangt.

Angestellte im mittleren Gericht von Changsha, die an der widerrechtlichen Entscheidung beteiligt waren:

Vorsitzender Richter Yang Saiyu, Richter Ou Yangning, Liu Yaowu, Schriftführer Huang Shizhi

Angestellte im Stadtbezirksgericht Tianxin, die an der widerrechtlichen Entscheidung beteiligt waren: Vorsitzender Richter Chen Xinzheng, Richter Pen Li'an, Zhang Huifang, Schriftführer Tang Bin

Angestellte der Staatsanwaltschaft von Tianxin, die an der "öffentlichen Anklage" beteiligt waren: Staatsanwalt Yu Lihua

Weitere maßgebliche Institutionen und Beamte:

Örtliche Polizeiwache Xinkaipu: 86-731-5572702

„Büro 610” des Stadtbezirks Tianxin, Yang Shengming: 86-731-5175673

Leiter des Bezirksgerichts Tianxin, Geng Mingsheng: 86-731-5890000

Leitender Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Tianxin, Sheng Lei: 86-731-5890501

Leiter des untergeordneten Büros für öffentliche Sicherheit vom Stadtbezirk Tianxin, Ou Yike: 86-731-5175688

Politisches Komitee des untergeordneten Büros für öffentliche Sicherheit vom Stadtbezirk Tianxin, Liao Jian: 86-731-5175678

Sekretär des politischen Komitees des Bezirks Tianxin, Deng Pengyu: 86-731-5898111

Sekretär des Bezirks Tianxin, Liu Xincheng: 86-731-5898158

Parteikomitee des Bezirks Tianxin: 86-731-5898503 (Fax)

Bezirksleiter Tianxin, Xia Jianping: 86-731-5899888

Stadtbezirksverwaltung Tianxin: 86-731-5899420 (Fax)

„Büro 610” der Changsha-Polizeiwache: 86-731-2587501

Frauengefängnis der Provinz Hunan:

Stellvertretende Gefängnisdirektion, Zhao Lan: 86-731-2323007 (Büro), 86-731-2323878 (Privat), 86-13308498728 (Handy)

Überwachungsgruppe: 86-731-2323710

Gefängniswärter: Tang Qingyun, Long Yanhong

Unvollständige Liste der Gefängniswärter in der Belehrungs- und „Umerziehungs”-Gruppe (5. Überwachungsbezirk) im Frauengefängnis der Provinz Hunan: Leiter Xiao Ping; stellvertretender Leiter Li Chunhui (äußerst brutal)

Politischer „Belehrender” mit Familiennamen Zhang; Leiter der Belehrungsabteilung: Xue Fang (äußerst brutal)

Zweite Belehrungs- und „Umerziehungs”-Gruppe (hier werden Dafa-Praktizierende festgehalten, die nicht „umerzogen” sind): Luo Jian (leitender Gefängniswärter, sehr brutal), Li Jun (studierte auch Psychologie, äußerst schlecht), Mao (tatsächlicher Name nicht bekannt, sehr brutal), Tan Ying, Hu (tatsächlicher Name nicht bekannt), Tang (tatsächlicher Name nicht bekannt)

Erste Belehrungs- und „Umerziehungs”-Gruppe (hier werden Dafa-Praktizierende festgehalten, die „umerzogen” sind): Zhotu Chan (leitender Gefängniswärter, sehr brutal), Li Ling, Pan Liling

Belehrungs- und „Umerziehungs”-Gruppe: 86-731-2323040, 86-731-2323041

Li Chunhui: 86-13637311116 (Handy)

Xue Fang: 86-13787788566 (Handy)

Luo Jian: 86-13974856700 (Handy)

Zhou Chan: 86-731-6892583 (Handy)

Adresse des Frauengefängnisses der Provinz Hunan: 528 Xiangzhang Straße, Stadtbezirk Yuhua, Stadt Changsha, Provinz Hunan

Postanschrift: Postfach 2, Stadt Changsha, Provinz Hunan, Postleitzahl: 410004

Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Hunan (die dem Frauengefängnis überstehende Behörde); Verwaltungsleiter und Sekretär Liu Wanqing

Stellvertretender Leiter Li Yunfeng (Hauptverantwortlicher für die "Umerziehungs"-Arbeit): 86-731-4592780 (Büro), 86-13908463868 (Handy)

16. Februar 2006