Im Masanjia Zwangsarbeitslager werden nach einer Neueinteilung im Jahre 2005 die Falun Gong-Praktizierenden weiterhin verfolgt.

(Minghui.de) Am 31. März 2005 strukturierten die Beamten der Frauen-Abteilung Nr. 2 des Masanjia-Zwangsarbeitslagers ihren Bereich um. Innerhalb der Abteilung Nr. 2, einer Unterabteilung der Abteilung Nr. 4 wurden mehr als 40 Gefangene in drei Zellen verlegt. Die Gefangenen der ersten Zelle waren aus der Abteilung Nr. 2; die Gefangenen in der 2. Zelle kamen aus der Abteilung Nr. 3; und die Gefangenen in der 3. Zelle aus der Abteilung Nr. 1. Nach dieser Umstrukturierung wurde die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden wieder aufgenommen.

Man konzentrierte sich auf die Abteilung Nr. 2, die Unter-Abteilung Nr. 3 und vor allem auf die Unter-Abteilung Nr. 4. Die Chefin der Unterabteilung Nr. 4 war Zhang Zuohui, die aus eigener Erfahrung Verfolgungsmaterialien vorbereitete und dafür verantwortlich war, den erstbesten Praktizierenden aus dem Masanjia-Zwangsarbeitslager in das Dabei-Gefängnis zu übermitteln. Zhangs direkte Vorgesetzte Zhang Xiurong, Chefin der Abteilung Nr. 2, war persönlich in den berüchtigten Zwischenfall verwickelt, bei dem achtzehn weibliche Praktizierende in männliche Zellen gesperrt wurden. Danach wurde sie Chefin der Unterabteilung.

Die Abteilung Nr. 2 besteht aus insgesamt vier Unterabteilungen und mehr als zehn Gefängniszellen. In jeder dieser Zellen wurden zwei Kollaborateure dazu bestimmt, jeden Praktizierenden strengstens zu überwachen, einer im vorderen Bereich, der andere im hinteren Bereich. Die Praktizierenden wurden dazu gezwungen, auf schmalen Hockern zu sitzen und ihnen wurde täglich 15 bis 16 Stunden lang verboten, sich zu bewegen oder miteinander zu sprechen. Die Gefängniswärter wussten, dass die Praktizierenden streikten, doch sie ließen sie weiterhin durch Kollaborateure bedrängen. Die Kollaborateure brachten eingeweichte Knoblauchzehen in die Zellen und versuchten die Praktizierenden zu zwingen, diese zu schälen. Als niemand mit ihnen kooperierte, fingen die Wärter an, die Praktizierenden wild zu beschimpfen und verkündeten, dass wenn sie die Arbeit verweigerten, ihre Arbeitszeit verlängert würde. Die Praktizierenden ließen sich jedoch nicht davon beeindrucken. Sie hörten nicht auf, das Fa zu rezitieren und sendeten stündlich aufrichtige Gedanken aus, was sie schon seit der Neueinteilung taten. Die Wärter warfen den nassen Knoblauch auf die Praktizierenden, doch diese weigerten sich weiterhin, zu kooperieren. Daraufhin hinderten die Wärter sie daran, zur gewohnten Zeit um 21.00 Uhr schlafen zu gehen und gewährten dies erst um 23.00 Uhr.

Am 6. April 2006 beschlossen mehr als 200 Praktizierende innerhalb der Abteilung Nr. 2, vor allem diejenigen aus der dritten und vierten Unterabteilung, ihre Gefängnisuniformen auszuziehen. Nachdem die drei Vorgesetzten der Abteilung Zhang Xiurong, Zhou Chan und Xiang Kuili und die Vorgesetzten der Unterabteilung dies entdeckt hatten, stürmten sie am nächsten Morgen in die Zellen. Mehrere von ihnen drückten eine Praktizierende gleichzeitig zu Boden und zwangen sie wieder in die Gefängniskleidung. Später befahlen sie den Kollaborateuren, ihnen zu helfen. Die Praktizierenden der Abteilung Nr. 4, darunter Zhou Ping, Liu Huarong, Li Yan, Li Hong und Lao He sowie die Praktizierenden Liu Chaoying und Zheng Yanrong aus der Abteilung Nr. 3 wurden in Handschellen gelegt. Einige wurden auf ein Metallbett geschnallt oder für mehr als 10 Tage an einem Heizungsrohr festgebunden. In dieser Zeit war es ihnen unmöglich zu schlafen.

Die Praktizierende Frau Wu Shuqin aus der Inneren Mongolei sollte schon viel früher entlassen werden, aber ihre Haftzeit wurde um zwei Monate verlängert. Sie war sehr kräftig, was mehreren Wärtern nicht möglich machte, sie festzuhalten. Schließlich rief man nach männlichen Wärtern und diese fesselten sie. Während sie hinausgetragen wurde, rief sie mit lauter Stimme: „Falun Dafa ist großartig.” Mehrere Personen versuchten, ihr den Mund zuzuhalten und ein männlicher Wärter packte sie so an der Backe, dass ihr einige Zähne auseinanderbrachen.

Nach diesem Ereignis, bei dem die Praktizierenden ihre Gefängnisuniformen ausgezogen hatten, traten die Praktizierenden der vierten Unterabteilung in einen dreitägigen Hungerstreik. Einige verlängerten den Hungerstreik. Die Wärter gaben bekannt, dass diejenigen, die ihre Gefängnisuniformen nicht mehr tragen, auch nicht mehr auf die Toilette gehen durften.

Die Gruppe der Praktizierenden innerhalb der vierten Unterabteilung blieben standhaft dabei, dieser Misshandlung zu widerstehen, die von folgenden Einzelpersonen der weiblichen Abteilung Nr. 2 des Masanjia-Lagers angestiftet wurde: Su Jing, Wang Naimin und Zhao Laixi. Das Überwachungsbüro der Abteilung Nr. 2 wurde in der vierten Unterabteilung errichtet, wobei sich das System auf die Zelle Nr. 2 konzentrierte. Die Praktizierenden in dieser Zelle weigerten sich, mit den Übeltätern zu kooperieren. Die Falun Dafa-Praktizierende Liu Huarong aus der Stadt Shenyang wurde in Handschellen gelegt und mehrere Tage lang in einen dreieckigen Lagerraum ohne Licht und ohne jegliche Luftbewegung gesperrt. Als die Praktizierenden der Zelle Nr. 2 in einen Hungerstreik traten, um dagegen zu protestieren, wurde sie zu ihnen zurückgebracht. Frau Lao He aus der Stadt Fusun wurde mit Handschellen in eine Toilette gesperrt, welche von der Gefängnispolizei benutzt wurde. Aus diesem Grund war es ihr mehrere Tage lang nicht möglich, aufzustehen oder sich niederzusetzen. Am 1. Mai wurde sie schließlich freigelassen, nachdem die Praktizierenden sich an den Abteilungsleiter Zhou Chan gewendet hatten.

Eines Tages fühlte sich die Praktizierende Frau Liu Guifang aus Dandong nicht wohl und ging einige Minuten früher zu Bett. Die Kollaborateure warfen sie auf den Boden und schlugen Alarm. Die Wächter riefen sie ins Büro und legten ihr Handschellen an. Der stellvertretende Unterabteilungsleiter Xiang Kuili schlug ihr zweimal ins Gesicht. Frau Li Chaoying aus der dritten Unterabteilung wurde, nach ihrem Protest gegen die Gefängnisuniform, in eine Isolationszelle gebracht. Dort musste sie bleiben, bis im Juni ihre Zeit im Arbeitslager abgelaufen war.

Die Verfolgungssituation der Praktizierenden aus der Abteilung Nr. 2 im Masanjia-Zwangsarbeitslager war und ist sehr ernst zu nehmen. Weil die Praktizierenden aus der Zelle Nr. 2 der vierten Unterabteilung sich weigerten zu kooperieren, wurden ihnen ihre Erholung in der Mittagszeit geraubt, sie durften nicht vor 23.00 Uhr schlafen gehen und mussten um 5.00 Uhr am Morgen aufstehen. Diese Situation dauerte bis Mitte Juli 2005, als die Zelle Nr. 2 aufgelöst wurde.

Die Berichte über Misshandlungen im Masanjia-Lager sind einfach zu zahlreich, um sie alle bekannt geben zu können.