Provinz Gansu: Hintergründe der Verfolgung des Praktizierenden Hao Jun (Foto)

(Minghui.de) In 2003 hatte das Jinchuan Bezirksgericht den Falun Gong Praktizierenden Hao Jun aus dem Kreis Gulang der Provinz Gansu widerrechtlich zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nur weil er Falun Gong übte und seinen Glauben an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht verteidigte. Seit seiner Verurteilung wird er von Mitarbeitern des Lanzhou Gefängnis verfolgt.

Mit seinem Collegeabschluss arbeitete der 48-jährige als Direktor einer Zweigstelle der Immobiliensteuerbehörde in Jinchang. Er begann 1998 Falun Gong zu üben, woraufhin Krankheiten, die ihm Jahre lang zu schaffen gemacht hatten, verschwanden und er sich bester Gesundheit erfreute.

Am 24. August 2000, als Herr Hao von der Polizei verhaftet wurde, war er dabei, seine Mitmenschen über die Hintergründe der Verfolgung aufzuklären. Am 23. November verurteilten die Behörenden aus Jinchang ihn zu zwei Jahren Zwangsarbeit. Als er am 11. Dezember zum Pingantai Arbeitslager von Lanzhou gebracht wurde, diagnostizierte man bei ihm eine Brustfellentzündung. Aufgrund seiner schlechten Verfassung weigerte sich die Lagerverwaltung anfangs ihn aufzunehmen. Obwohl er zur ärztlichen Behandlung freigelassen wurde, holten ihn die Behörden am 2. Januar 2001 wieder ab und brachten ihn in die Strafanstalt. Später wurde er dann ins Pingantai Arbeitslager verlegt.

Am 30. Mai 2003 nahmen Mitarbeiter der Jinchuan Polizeidienststelle Hao Jun erneut fest. Das Junchuan Bezirksgericht verurteilte ihn am 4. September zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe. Herr Hao wurde zuerst im Dezember im Lanzhou Gefängnis eingesperrt. Im März des folgenden Jahres brachte man ihn dann zur weiteren Verfolgung in Gruppe Nr. 2 von Brigade 5 des Wuwei Gefängnis. Weil er sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben, zwangen die Gefängniswachen ihn zu Schwerstarbeit. Herr Hao weigerte sich zu kooperieren und trat aus Protest gegen die Verfolgung in einen Hungerstreik. Aus Rache fesselten die Wachen ihn und hingen ihn an den Fesseln auf. Jedoch gelang es Herrn Hao mit Handschellen gefesselt zu fliehen. Auf seiner Flucht rief er laut „Falun Dafa ist gut!” Die Wachen waren durch seine rechtschaffenen Taten wie betäubt und unfähig zu handeln.

Nach der langwierigen mentalen und körperlichen Verfolgung litt Hao Jun im Juni 2005 an Ischias. Oft konnte er nicht mehr aufstehen, nachdem er sich hingehockt hatte.

Am 1. Dezember 2005 hatte die Verwaltung alle 20 im Wuwei Gefängnis internierten Praktizierenden zur weiteren Verfolgung zum Jiuquan Gefängnis verlegen lassen. Obwohl es den Anschein hat, dass die Praktizierenden im Jiuquan Gefängnis nun nicht mehr zu Zwangsarbeit herangezogen, geschlagen oder beschimpft werden, läuft die Verfolgung nun im Verborgenen statt; den Praktizierenden wird für längere Zeit der Schlaf entzogen. Hao Jun hatten sie elf Tage lang nicht schlafen lassen. Bei anderen Praktizierenden waren es sogar 12 Tage.

Verantwortliche Institutionen und Personen:
Lanzhou Gefängnis
Wuwei Gefängnis (Gefängnis Nr. 3 der Provinz Gansu)
- politischer Ausbilder von Gruppe Nr. 2, Brigade 5, Wuwei Gefängnis: Lu Ruishan

Jiuquan Gefängnis
Jinchuan Polizeidienststelle
- Beamte Meng Jiaxian, Li Xinhua und Liu Chengye
Jinchuan Bezirksgericht
- Wei Chongwen (vorsitzender Richter), Yang Liqiang (Richter), Zhang Huining (Richter) und Dong Kairong (Sekretär)
Staatsanwaltschaft von Jinchuan
Mittelgericht von Jinchang
- Fan Xinping (vorsitzender Richter), Shi Li, Zhang Zeyong und Angestellter Liu Weiliang