Ehemann darf den Körper seiner zu Tode gefolterten Frau nicht sehen

(Minghui.de) Meine Frau He Xiuling war eine Falun Gong-Übende aus dem Dorf Xingfushi, Bezirk Zhifu in Yantai, Provinz Shandong. Sie hielt fest zu ihrem Glauben und wurde aufgrund dessen am 11. März 2004 zu Tode gefoltert. Die Verantwortlichen waren die Agenten des „Büros 610” (1) der kommunistischen Partei in der Yantai Polizeiabteilung, die Mitarbeiter der Zhifu Bezirksstrafanstalt und die Mitarbeiter des Liuhuangding Krankenhauses der Provinz Yantai. Ihr Körper befindet sich im Kühlraum des Yantai Bestattungsinstituts. Bis heute wurde weder die widerrechtliche Gefangenschaft und der Mord an He Xiuling von den Behörden untersucht, noch wurden die Mörder zur Rechenschaft gezogen.

Am 9. Februar 2006 gegen 8:30 Uhr gingen ein Verwandter von mir und ich zum Bestattungsinstitut und wollten He Xiulings Körper sehen. Die Mitarbeiter des Bestattungsinstituts sagten ihnen: „Wir haben noch nie von dieser Person gehört. Sie benötigen eine Genehmigung von der Strafanstalt bevor wir ihre Anfrage bearbeiten können.” Mein Verwandter und ich eilten zum Gefängnis. Der Gefängnisbeamte aber weigerte sich, uns hinein zu lassen. Ich erklärte ihm die Situation und legte eine unterschriebene Vereinbarung zwischen der Strafanstalt und mir vor. Der Gefängnisbeamte las sich diese durch und sagte zu uns, dass Zhang Futian [offensichtlich derjenige, der die Erklärung unterschrieb] nicht mehr in der Strafanstalt arbeitete und versetzt worden war. Ich erwiderte: „Ich möchte mit der hier verantwortlichen Person sprechen.” Der Gefängnisbeamte führte einen Anruf. Die Antwort von den Mitarbeitern des Büros war, dass nur der Direktor der Strafanstalt diese Angelegenheit klären könnte, doch dieser war nicht im Haus. So hatte ich keine Wahl, als wieder nach Hause zurück zu kehren.

Die unterschriebene Vereinbarung besagte, dass Xiulings Familienangehörige ihren toten Körper jederzeit sehen durften. Die Strafanstalt, die Polizeiabteilung und andere zuständigen Behörden durften ihre Familienangehörige nicht daran hindern. Doch die Yantai Polizeibehörde hielt sich nicht an die Vereinbarung. Wir wurden und werden immer noch daran gehindert, unserer geliebten Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Mittags rief ich den Wachmann der Strafanstalt Ding Xianfeng an und legte ihm unsere Situation dar. Dieser behauptete, dass er von der Vereinbarung nichts wüsste. Dann fragte er mich, wann ich Xiuling sehen wollte. Als ich „am Nachmittag” antwortete, entgegnete er, dass er dies nicht genehmigen konnte, weil er seine Vorgesetzten fragen müsste und er die Antwort erst am Montag bekommen würde.

Im Folgenden ist detailliert beschrieben, wie meine Frau umkam.

Die Agenten von der Zhifu Bezirkspolizeibehörde „Büro 610” verhaftete meine Frau und entführte sie zur Strafanstalt. Am 1. September 2003 wurde meine Frau He Xiuling, nach Folter und Misshandlungen in der Zhifu Bezirksstrafanstalt, zur Najiao Strafanstalt in Yantai gebracht, wo sie unter Anwendung körperlicher Gewalt verhört wurde. Mit hinter dem Rücken gefesselten Händen wurde sie an einem Bettgestell festgebunden, welche sie in eine körperlich schwierige Stellung zwang. Sie konnte weder sitzen noch stehen. Zudem wurde ihr der Schlaf entzogen und sie durfte für sechs volle Tage nicht auf die Toilette. Am 10. März 2004 informierte mich Li Wenguang vom Zhifu Bezirks „Büro 610” in Yantai darüber, dass He Xiuling in das Liuhuangding Krankenhaus in Yantai eingeliefert wurde. Ich eilte ins Krankenhaus und fand sie mit der einen Hand an einem Bett gefesselt und der Unterleib war komplett entblößt. Sie war völlig benommen und konnte nicht reden. Ich konnte im Krankenhaus weniger als 20 Minuten bleiben, bevor mich ein Gefängnisaufseher anschrie und mich herausjagte. Am Morgen des 11. März erlag He Xiuling ihren Verletzungen, die sie durch die Folter erlitt.

Ich kontaktierte Li Wenguang, Leiter des „Büro 610,” und mehrmals den Wachmann der Najiao Strafanstalt Zhang Futian, um diese Verbrecher zur Verantwortung zu ziehen. Doch diese Beamten lehnten jegliche Mittäterschaft ab. Nachdem Xiulings Fall der Welt offenbart wurde, versuchte ich Anklage bei der lokalen Staatsanwaltschaft und beim lokale Gericht zu erheben. Doch keiner von ihnen wollte den Fall annehmen. Später versuchten die Agenten des „Büro 610” den Fall zu vertuschen, indem sie mir 100.000 Yuan (2) Bestechungsgeld anboten. Ich lehnte entschlossen ab!

Wir appellieren an alle Organisationen und Personen, die sich für die Gerechtigkeit innerhalb und außerhalb von China einsetzen, ihre Sorge über He Xiulings Situation kund zu tun.

Das Folgende ist die Vereinbarung zwischen der Strafanstalt und mir, wie mit He Xiulings Körper nach dem Tod umgegangen wird.


Während He Xiulings Körper tief gefroren im Bestattungsinstitut aufbewahrt wird, dürfen ihre Familienangehörige ihren Körper jederzeit sehen. Die Polizeibehörde, die Strafanstalt und die zuständigen Behörden dürfen unter keinem Vorwand ihre Familienangehörige oder Verwandten daran hindern, sie zu sehen;

Rechtlich anerkannte medizinische Experten müssen ihre Familieangehörigen informieren bevor sie an ihr eine Autopsie durchführen. Bei Abwesenheit der Familienangehörigen sind die Untersuchungsergebnisse [wenn eine Untersuchung durchgeführt wird] der Experten ungültig.

Ihr Leichnam darf nicht ohne das Einverständnis der Familieangehörigen eingeäschert werden.

Unterschrieben: Zhang Futian (Unterschrift),
Ich bestätige die oben genannten Aussagen.

Datum: 13. März 2004

Ding Xiafeng, derzeitiger Rektor der Zhifu Bezirksstrafanstalt, Stadt Yantai:
0086-535-7923568 (Mobil), 0086-535-6015514 (Büro)

Anmerkungen
(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.

Quelle: http://www.clearharmony.de/articles/200603/29866.html