Deutschland: Antwortschreiben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(Minghui.de)

Sehr geehrte ...,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Januar 2006, in dem Sie auf Menschenrechtsverletzungen durch chinesische Behörden im Umgang mit Falun Gong Praktizierenden hinweisen. Frau Bundesministerin Wieczorek-Zeul hat Ihr Schreiben erhalten und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Achtung der Religions- und Gewissensfreiheit als eines der elementaren Menschenrechte ist Grundanliegen deutscher Politik. Der Bundesregierung ist seit längerem bekannt, dass die VR China mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen Falun Gong vorgeht und dabei auch menschenrechtliche Mindeststandards verletzt. Das Auswärtige Amt prangert die Repressionen gegenüber der Falun Gong Bewegung auf seiner homepage bei der Darstellung der chinesischen Innenpolitik ausdrücklich an. In den bilateralen Gesprächen mit der chinesischen Staatsführung sprechen die Vertreter der Bundesregierung regelmäßig auch die Lage der Menschenrechte an und bemühen sich in bekannt gewordenen Einzelfällen um Lösungen.

Die Bundesrepublik Deutschland führt mit der VR China schon seit einigen Jahren einen Dialog zu Menschenrechten. In diesem Rahmen wurde die Situation der Falun Gong zuletzt am 30. Mai 2005 angesprochen.

Auch im Kontext der Europäischen Union, die ebenfalls einen Menschenrechtsdialog mit der VR China führt, bemüht sich die Bundesrigierung um eine Verbesserung der Lage.

Sehr geehrte ..., ich darf Ihnen versichern, dass die Bundesregierung uneingeschränkt an der universellen Geltung der Menschenrechte festhält und dass sich auch Frau Bundesministerin Wieczorek-Zeul persönlich trotz aller Frustrationen weiterhin für ihre weltweite Achtung einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hoppe