Die Polizisten in Malaysia entließen die Falun Gong-Praktizierenden

(Minghui.de) Am 27.02.2006 entschied sich die Polizeibehörde, drei Praktizierende und einen Menschenrechtsaktivisten, die vor der chinesischen Botschaft gegen die Verfolgung von Falun Gong protestiert hatten, gegen Kaution freizulassen.

Die drei Praktizierenden und der Menschenrechtsaktivist versammelten sich am 23.02.06 vor der chinesischen Botschaft in Malaysia, um gegen die Verfolgung von Falun Gong zu protestieren. Gleichzeitig reichten sie einen Brief an den Botschafter Wang Chungui ein. Während des Protestes wurden sie von der Polizei, die unter dem Druck des chinesischen Konsulates stand, verhaftet und zur Polizeiwache abgeführt. Schließlich sollte die Polizeibehörde die Demonstranten auf der Grundlage des 27. Paragrafen des Polizeigesetzes wegen „illegaler Versammlung” anklagen.

Am 24.02 verlängerte die Polizeibehörde die Haft um weitere 72 Stunden und wollte sie am Nachmittag des 26.02 nochmals verlängern. Da der Anwalt der Falun Gong-Praktizierenden der Ansicht war, dass die Polizeibehörde keinen Grund für die nochmalige Haftverlängerung hatte, befahl das Gericht Folgendes: Die Polizeibehörde sollte bis zum 27.02 die Entscheidung treffen, ob sie die Demonstranten anklagen wollte, ansonsten müsste sie die Praktizierenden freilassen. Nachdem sich die Polizeibehörde mit ihrem Anwalt ausgetauscht hatte, entschied sie, die Praktizierenden gegen Kaution freizulassen.

Währenddessen erklärten die Praktizierenden in Malaysia und im Ausland den Polizisten, Regierungsbeamten und Bürgern, wie das Regime der chinesischen Kommunistischen Partei Falun Gong verfolgt. Sie appellierten an die Regierung in Malaysia, in dieser Angelegenheit richtig zu entscheiden und nicht bei der Verfolgung mitzuhelfen.