68-jährige Falun Gong-Übende Sun Suying aus Huainan wird im Geheimen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.de) Um weitere Verfolgung zu vermeiden, sah sich die 68-jährige Falun Gong-Übende Sun Suying aus Huainan vor drei Jahren dazu gezwungen von Zuhause zu fliehen. Dann wurde sie wieder verhaftet und im Geheimen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Zurzeit wird sie im Suzhou Frauengefängnis in der Provinz Anhui gefangen gehalten.

Frau Sun Suying, 68 Jahre alt, ist eine pensionierte Beamtin des Huainan Kohlebergwerkes in der Provinz Anhui. Sie fing 1996 an Falun Gong zu üben. Zu dieser Zeit war sie von Beruf Buchhalterin einer Fabrik.

Als die Verfolgung am 20. Juli 1999 anfing, lockten Miao Xinhua, Leiterin des „Büros 610” (1) vom Polit- und Rechtskomitee des Bezirks Xiejiaji und andere Personen der Fabriksicherheit Frau Sun zum Fabrikwohnheim, um sie dort gegen ihren Willen gefangen zu halten. Sie drohten Frau Sun und versuchten sie dazu zu zwingen Falun Gong aufzugeben. Frau Sun lehnte entschlossen ab. Dann legten die Verfolger ihre Kinder herein und ließen diese in Frau Suns Namen die „Garantieerklärung” (2) unterschreiben. Danach durften sie Frau Sun nach Hause mitnehmen. Zuhause entdeckte Frau Sun die Erklärung und sprach sofort die Beamten darauf an, dass die unterschriebene Erklärung ihrer Kinder keine Wirkung hat und ohne Bedeutung ist und zu Vernichten ist.

Im November 2001 befahl Miao Xinhua und andere der Maschinenfabrik, wo Frau Sun gearbeitet hatte, ihre monatliche Gehaltsauszahlung einzufrieren. Bis heute hat sich daran nichts geändert.

Am Neujahrstag 2002 ging Frau Sun nach Peking, um zu appellieren und die wahrenUmstände über die Verfolgung von Falun Gong zu erklären (3). Mit ihr waren sieben weitere Falun Gong-Übende, mit denen sie gemeinsam auf dem Platz des Himmlischen Frieden ging und ein Transparent ausrollte mit der Aufschrift: „Falun Dafa ist gut!” Sofort sperrte die Polizei die Frauen ein und schlug brutal auf sie los. Während der 7-tägigen Gefangenschaft mussten die gefangenen Falun Gong-Übenden auf dem blanken Boden schlafen. Aufgrund dessen holte sich Frau Sun Fieber, das sie in äußerst große Lebensgefahr brachte. Im Juni 2002 wurde sie wieder gefangen genommen und in das Gehirnwäschezentrum im Hotel Dongshan von Huainan gebracht. Dort lehnte Frau Sun jegliche Eingeständnisse mit den Verfolgern ab und behielt ihre aufrichtige Gesinnung und Verhalten. Schließlich gelang es ihr aus dem Gehirnwäschezentrum auszubrechen. Sie beschloss von Zuhause zu fliehen und musste von einem Ort zum Anderen ziehen.

In den Jahren wo sie im Exil lebte wurde Frau Sun von Polizeiagenten beobachtet und bewacht. Trotz allem, konnte dies Frau Sun nicht daran hindern ihren Glauben an Falun Gong weiterhin aufrecht zu halten und jeden Tag sich für Falun Gong einzusetzen. Anfang Juli 2005 nach langer Fahndung wurde Frau Sun erneut gefasst. Die Beamten verurteilten sie später im Suzhou Frauengefängnis der Provinz Anhui im Geheimen zu fünf Jahren Gefängnis.

18. Februar 2006

Anmerkungen
1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

2) Mit dieser Erklärung werden Praktizierende gezwungen zuzugeben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen, versprechen Falun Gong aufzugeben und sich nie wieder mit anderen Praktizierenden abgeben oder nach Peking zum Appellieren für Falun Gong gehen.

3) „Die Wahrheit erklären” bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong” erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.