Vier Falun Gong-Übende aus den Provinzen Henan, Shandong und Hebei starben an den Folgen der Verfolgung

(Minghui.de) Frau Dong Fuyun, ca. 60 Jahre, war pensionierte Angestellte eines Getreideladens im Bezirk Beiguan in der Stadt Anyang, Provinz Henan. 1996 fing sie an Falun Gong zu üben und setzte sich aktiv dafür ein, Falun Gong zu verbreiten. Kurz nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 ging sie nach Peking, um eine Petition für Falun Gong bei der Regierung einzureichen, sie wurde deswegen festgenommen und in ihre Heimatstadt zurückgebracht. Im Oktober 1999 ging sie erneut nach Peking, sie wurde festgenommen und im Untersuchungsgefängnis der Stadt Anyang inhaftiert. Dort wurde sie geschlagen und auf der „Tigerbank” (1) gefoltert und ihre Haftzeit wurde grundlos verlängert. Nach der Freilassung im Jahre 2001 wurde sie wiederholt vom „Büro 610” (2) schwerpunktmäßig verfolgt. Im Frühjahr 2006 kamen örtliche Beamten mehrmals zu ihr nach Hause und schüchterte sie ein. Am Abend des 17.02.2006 fand man sie in einem Wohngebäude in der Stadtmitte ohnmächtig liegen. Daraufhin wurde Frau Dong ins Krankenhaus zur Notaufnahme gebracht. Nach einer Operation starb Frau Dong in der Nacht des gleichen Tages.

Laut Aussagen ihrer Familienangehörigen verließ Frau Dong gegen 20 Uhr ihr Haus, um in einem Wohnviertel Flyer über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong zu verteilen. Etwa um 21 Uhr bekam ihre Familie einen Anruf und sie gingen daraufhin ins Krankenhaus. Ihnen wurde mitgeteilt, dass Frau Dong eine Gehirnblutung von 60-80% des gesamten Gehirns hatte. Bei der ärztlichen Untersuchung wurden die Infomaterialien über Falun Gong, die Frau Dong bei sich hatte, gefunden. Die Polizei veranlasste daraufhin eine Hausdurchsuchung bei ihr und beschlagnahmte dort viele Infoblätter. Nach der Schädeloperation starb Frau Dong in derselben Nacht. Das Krankenhaus erklärte, es sei Gehirnblutung, konnte jedoch keine Ursache dafür angeben. Die Familieangehörigen berichteten, dass Frau Dong stets gesund gewesen sei.

Frau Zhou Feifei, 34 Jahre, kam aus dem Dorf Dajinkou, Gemeinde Dajinkou, Stadt Tai'an, Provinz Shandong. Im November 2002 durchsuchte die Polizei ihre Wohnung, nahm sie dort fest und steckte sie für einen Monat ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Tai'an. Danach wurde sie zur Gemeindeverwaltung Dajinkou gebracht und einer Gehirnwäsche unterzogen. Da Frau Zhou nicht auf das Praktizieren von Falun Gong verzichtete, wurde sie unrechtmäßig für anderthalb Jahre ins Frauenarbeitslager der Stadt Jinan (Provinzhauptstadt) eingesperrt. Dort gab man ihr unbekannte Medikamente. Ungefähr ein Jahr später wurden ihre Familienangehörigen benachrichtigt, sie sollten Frau Zhou nach Hause holen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Frau Zhou aufgrund der Verfolgung in einem geistig verwirrten Zustand. Sie versuchte mehrmals, sich selbst umzubringen, wurde jedes Mal gerettet. Im Jahre 2004, nachdem sie Gift getrunken hatte, starb sie nach einem erfolglosen Rettungsversuch.

Herr Han Gencheng, 38, war blind und wohnte im Dorf Dafeng der Gemeinde Weibo, Stadt Xinji, Provinz Hebei. Im Juni 1998 lag er wegen schwerer Krankheiten im Bett und konnte über zehn Tage lang nichts essen oder trinken. Er fiel ins Koma. In diesem Zustand hörte Herr Han zufällig die Kassette vom Meister Li Hongzhi. Wie ein Wunder kam er allmählich wieder zu sich. Seither praktizierte er Falun Gong.

Da bei Herrn Han zu Hause ein Treffpunkt zum Lesen der Falun Gong-Bücher war wurde er nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 Ziel unerbittlicher Verfolgung. Beamte des „Büros 610” der Stadt Xinji, der Gemeindepolizei, sowie der Dorfverwaltung kamen mehrmals zu Herrn Han nach Hause und schüchterten ihn und seine Angehörigen ein. Sein Bruder wurde viele Male unrechtmäßig eingesperrt; seine Schwägerin und Nichte wurden ebenfalls mehrmals ins Untersuchungsgefängnis gesteckt. Bei der fünfköpfigen Familie waren im schlimmsten Fall nur noch der blinde Han und sein zehnjähriger Neffe zu Hause. Durch die andauernde Terrorverfolgung wurde Herr Han geistig stark beeinträchtigt. Er starb am 17.07.2002 mit 38 Jahren.

Herr Ji Jiacai, 57, war Mitarbeiter des Huabei-Erdölfeld in der Provinz Hebei. Bevor er 1996 Falun Gong zu praktizieren begann, litt er an Diabetes und anderen davon ausgelösten Krankheiten. Durch das Üben von Falun Gong verschwanden alle seine Krankheiten. In den nachfolgenden vier Jahren musste er keine Medikamente mehr einnehmen. Am 22.07.1999 ging er mit seiner Ehefrau, die auch Falun Gong praktiziert, nach Peking, um sich bei der Regierung für Falun Gong einzusetzen. Dann wurde er von seiner Firma zurückgebracht. Man zwang ihn, eine Garantieerklärung zu schreiben, dass er nicht mehr für Falun Gong nach Peking gehe und Falun Gong aufgeben werde. Da Herr Ji weiterhin Falun Gong praktizierte, ließen die Verfolger seiner Firma ihn nicht in Ruhe. Durch die häufigen Einschüchterungen wurde Herr Ji schwer krank. Er starb am Neujahr 2001.

(1) Die Tigerbank ist eine kleine ca. 20 cm hohe Eisenbank, auf der die Praktizierenden lange Zeit verharren müssen. Die Knie werden zusammengebunden. Die Hände werden auf dem Rücken zusammengebunden oder an den Knien festgemacht. So müssen sie in aufrechter Position und mit Blick nach vorne verharren. Sie dürfen weder den Kopf wenden, die Augen schließen, sich unterhalten oder sich bewegen. Mehrere Gefängnisinsassen (inhaftierte Straftäter) werden beauftragt, die Praktizierenden zu überwachen und sie dazu zu zwingen regungslos zu sitzen. Oftmals werden zusätzlich harte Gegenstände unter das Gesäß der Praktizierenden gelegt, so dass es noch schmerzhafter ist, diese Folter zu ertragen.

(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.