Das Ehepaar Frau Wu Chunxia und Herr Li Zheng sind aufgrund der Verfolgung seit Jahren von ihren Familienangehörigen getrennt

(Minghui.de) Frau Wu Chunxia und Herr Li Zheng, Eheleute aus der Stadt Huangshi, der Provinz Hubei, sind Falun Gong-Praktizierende. Seit Juli 1999 wurden beide viele Male gesetzwidrig eingesperrt. In den über 6 Jahren, in denen sie verheiratet sind, konnten sie jedoch nicht mehr als einen Monat zusammen verbringen, da entweder Frau Wu oder Herr Li eingesperrt war. Ihre gemeinsame Tochter hat ihre Mutter seit ihrer Geburt vor drei Jahren nicht mehr gesehen. Das dreijährige Mädchen und ihr Großvater, der siebzigjährige Vater von Herrn Li Zheng, warten Tag für Tag darauf, dass Frau Wu und Herr Li zurückkehren, um mit ihnen zusammen sein zu können.

Frau Wu Chunxia, ca. 30 Jahre alt, ist eine langjährige Dafa-Praktizierende. Seitdem das Böse von Juli 1999 ab die Falun Gong-Praktizierenden verfolgt hat, setzte sie sich viele Male für Falun Gong ein und wurde deswegen von der Polizei der Stadt Huangshi gesetzwidrig eingesperrt.

Ende des Jahres 2000 heirateten Frau Wu und Herr Li Zheng und anschließend wurde ihre Tochter geboren. Selbst während der Schwangerschaft wurde Frau Wu immer noch von der Polizei verfolgt. Am 20.April 2003 wurde sie illegal im Frauengefängnis der Stadt Wuhan, der Provinz Hubei, inhaftiert und nach drei Jahren freigelassen.

Während sie im Gefängnis war, erwehrte sie sich der Verfolgung; kultivierte sich mit aufrichtigen Gedanken und aufrichtigen Taten standhaft im Dafa und lehnte die sogenannte „Umerziehung" ab. Nach ihrer Freilassung, am 20.April 2006, wurde sie dann direkt vom Büro 610* der Stadt Huangshi, zum Gehirnwäschekurs in der Stadt Wuhan entführt.

Herr Li Zheng, der Ehemann von Frau Wu, wurde im Jahr 2000, als Falun Gong-Praktizierender, wegen seines Einsatzes für Falun Gong, unrechtmäßig in der Stadt Huangshi in Polizeigewahrsam genommen. Herr Li blieb, in jenem Polizeigewahrsam, in einer kleinen, dunklen und feuchten Zelle, ein Jahr lang eingesperrt. Im Juli 2001 wurde er zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und danach ins Qingduankou Gefängnis in Wuhan gebracht. Kurz nach seiner Freilassung, im Jahr 2005, wurde er von der Polizei zu einem Gehirnwäschekurs verschleppt. Daraufhin erfolgte im Oktober 2005 wieder eine Verurteilung zu zwei Jahren „Umerziehung durch Arbeit” im Shayang Arbeitslager in der Provinz Hubei.

Diesbezügliche Telefonnummern: (Vorwahl: 0086-714-)

Polizeibehörde der Stadt Huangshi: 6539000
Polizeibehörde des Bezirks Huangshigang in Huangshi: 6516002


* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.