Vier Falun Gong-Übende aus den Provinzen Heilongjiang, Liaoning und Jilin kamen infolge der Verfolgung ums Leben

(Minghui.de) Herr Liu Hongyi, 55, lebte im Dorf Wanlong des Bezirks Qiezihe, Stadt Qitaihe, Provinz Heilongjiang. Nachdem Liu Ende 1998 Falun Gong zu üben begonnen hatte, verschwand seine jähzornige Laune allmählich und er wurde ruhig. Im Jahre 2000 wurde er von Beamten der Qiezihe-Polizeistation unrechtmäßig festgenommen und anschließend der „Umerziehung durch Arbeit” sowie der Zwangsgehirnwäsche im Zwangsarbeitslager Suihua unterzogen, dadurch lebte er lange Zeit in Angst und Selbstzweifeln, was ihn psychisch extrem schadete. Als es Liu gerade etwas besser ging und er keine Depressionen mehr hatte, wurde er 2002 erneut zu einem Jahr „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt. Nachdem er mit einem siebzehntägigem Hunger- und Durststreik gegen die Verfolgung protestiert hatte, wurde er bedingungslos freigelassen. Jedoch wurde er noch manchmal von der lokalen Polizei, Polizeistation sowie dem „Büro 610” (1) eingeschüchtert, wodurch er körperlich und geistig stark gekränkt wurde. Ende 2004 erkrankte er an Mastdarmkrebs. Im März 2005 wurde er wieder von der Polizeiniederlassung Taoshan ohne rechtliche Gründe festgehalten. Weil seine gesundheitliche Verfassung zu schlecht war, wurde er nach siebentägiger Haft freigelassen. Es ging ihm äußerst schlecht und er hatte drei Monate lang keinen Stuhlgang gehabt. Er wurde noch öfters von Polizisten der Polizeistation und vom Nachbarschaftskomitee bedroht und eingeschüchtert. Am 07.04. 2006 verstarb er.

Herr Lu Xueming, 53, wohnte im Dorf Huangdi, Gemeinde Xinlitun, Kreis Heishan, Provinz Liaoning. Vor dem Beginn des Übens von Falun Gong hatte er an schlimmen Schmerzen in der Taille gelitten und konnte seinen Rücken nicht grade stellen. Nachdem er 1997 begonnen hatte Falun Gong zu praktizieren, verhielt er sich streng nach den Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Toleranz, um ein noch besserer Mensch zu werden. Bald verschwanden seine Schmerzen. Die Polizisten aus dem Kreis Heishan nahmen ihn 2002 in Haft und sperrten ihn für fast einen Monat ins Untersuchungsgefängnis. Die Schläge und Beschimpfungen der Polizisten während der Haftzeit konnten sein Glauben an Falun Gong nicht bewegen. Später ließ man ihn nach Hause gehen, jedoch erst nachdem die Heishan-Kreispolizei ein Strafgeld über 20 000 Yuan (2) über ihn verhängt hatte.

Nach seiner Heimkehr konnte Herr Lu nicht mehr wie früher die Falun Gong-Bücher lesen und Übungen machen, weil er von seinen Familienangehörigen, die durch die betrügerischen Medien der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) negativ beeinflusst wurden, überwacht wurde. Zusätzlich wurde er noch von den Beamten der KPC bedroht, sodass sein Taillenschmerz im Juni 2005 wieder auftauchte. Später waren sogar seine Unterbeine gelähmt. Er konnte nur im Bett liegen. Ein halbes Jahr quälte ihn seine Krankheit bis Herr Lu schließlich am 07.12.2005 verstarb.

Herr Yu Zhenyong, 57, hatte in der Shuangyang Erdölerschließungsfirma des Verwaltungsamtes für Erdölfelder der Provinz Jilin gearbeitet. 1996 fing er an Falun Gong zu üben und mit der Zeit verbesserte sich langsam sein gesundheitlich schlechter Zustand. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Jahre 1999 wurden er und seine Frau, die auch Falun Gong mitpraktizierte, von der Firma und der Polizei gestört und verfolgt. Man durchsuchte mehrmals seine Wohnung, nahm seine Frau fest und sperrt sie ein, ferner wurde auch sein Lohn einbehalten. Diese skrupellose Verfolgung setzte Yu unter starken Druck und im Jahre 2000 erlitt er eine Gehirnblutung. Infolgedessen war sein Unterkörper gelähmt. Trotz solch einer schlechten gesundheitlichen Verfassung ließen die Beamten der KPC ihn nicht in Ruhe. Im März 2002 sperrte man ihn unrechtmäßig für 15 Tage ein. Infolge der unaufhörlichen Verfolgung durch die KPC starb Yu am 24.02.2006 infolge einer akuten Herzkrankheit.

Frau Li Xiuqin, 63, kam aus der Gemeinde Heilinzi der Stadt Yushu der Provinz Jilin. Nach dem 20.07.1999 ging sie nach Changchun (Hauptstadt der Provinz Jilin) und Peking, um sich für das Ende der Verfolgung von Falun Gong einzusetzen. Als sie einmal Anfang März 2003 zu einem Praktizierenden ging, wurde sie von den Polizisten entführt, die der Polizeibehörde für öffentliche Sicherheit und der Zhengyang-Polizeistation dienten und gerade dort Wache hielten. Frau Li gab der Verfolgung nicht nach. Mit Hilfe ihrer Familienangehörigen wurde sie am selben Tag entlassen. Jedoch wenn die „empfindlichen Tage” näher rückten, kamen die Polizisten der Heilinzi-Polizeistation zu ihr, um sie zu bedrohen und einzuschüchtern. Am 06.04.2006 kamen drei Polizisten erneut zu ihr, um ihre Wohnung zu durchsuchen und sie zu bedrohen, wobei die Polizisten allerdings keine Infomaterialien über Falun Gong gefunden hatten. Trotz fehlender Beweise zwangen sie Frau Li, auf den Lehrer des Falun Gong zu schimpfe. Frau Li weigerte sich entschlossen. Daraufhin machten die Polizisten weiter mit der Hausdurchsuchung. Frau Li war infolge dieses häuslichen Überfalls geistig stark erschüttert und konnte nicht mehr die Übungen machen. Nach 34 Tagen, in denen sie unter einer akuten Krankheit litt, verstarb sie.

Diesmal unter Anweisung der Polizeibehörde für öffentliche Sicherheit, mit Zhang Deqing als Chef, durchsuchte die Heilinzi-Gemeindepolizeisation insgesamt etwa 15 Wohnungen von Falun Gong-Übenden und verschleppten drei Übende, davon wurde ein Kind wieder freigelassen, die anderen zwei Übenden Cong Yuhua und Xiao Shuyan wurden zu „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt.


(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2) „Yuan” ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.