Provinz Hunan: Aus Angst vor der Enthüllung der Verfolgung im Baimalong-Arbeitslager verbietet die Lagerleitung Yu Yingzhu die Familienbesuche

(Minghui.de) Weil die Falun Gong-Übende Yu Yingzhu als Gefangene im Baimalong-Arbeitslager in Zhuzhou mit ihrer Familie über die Verfolgung im Lager sprach, wurden ihr keine Familienbesuche mehr erlaubt.

Wegen ihres Glaubens an Falun Gong und dessen Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” war Frau Yu Yingzhu, 32 Jahre alt, bereits in der Strafanstalt gefangen gehalten und dann ohne seelische Erkrankung in die Psychiatrie eingeliefert worden. Im Baimalong-Arbeitslager blieb Frau Yu drei Jahre lang in Gefangenschaft. Währenddessen wurde sie gefoltert bis sie sogar zweimal das Bewusstsein verlor. Erst nach zehn Tagen, nachdem ihre dreijährige Strafzeit bereits vorbei war, wurde sie freigelassen. Am 8. Juni 2004 brach die Polizei in ihr Haus ein, verhaftete sie und verschleppte sie nach Baimalong. Frau Yu wurde acht Tage lang in eine kleine Zelle gesperrt. Sie musste lange Zeit einfach stehen und durfte weder schlafen noch essen. Die Folter machte sie schwach, schwindelig und verursachte Ödeme an ihrem Körper, unter denen sie bis heute leidet.

Am 1. Mai 2006 ging Frau Yus Mutter ins Lager, um sie zu besuchen. Frau Yu erzählte ihrer Mutter, dass die Lagerbehörden mehrere Drogensüchtige auf sie gehetzt hatten, die sie zu Boden traten und dazu zwangen eine „Reueerklärung” (1) zu unterschreiben. Sofort unterbrach ein Wachbeamter das Gespräch der zwei Frauen und gab den Befehl Frau Yu zurückzutragen.

Am 3. Mai versuchte eine Familienangehörige vergeblich Frau Yu zu besuchen, obwohl die Familie die Lagerbehörden den ganzen Morgen lang darum gebeten hatte. Während der Verhandlung beschrieb Frau Yus Mutter die Verfolgung ihrer Tochter, wie sie z.B., acht Tage lang in einer kleinen Zelle eingesperrt war, was die Bildung von Ödemen an Händen und Füßen zur Folge hatte. Weiterhin wurde Frau Yus Kleidung grundlos zurückgehalten, so dass sie nur ein dünnes T-Shirt im Winter tragen konnte. Doch der Brigaden Chef Nr.7, der persönlich bei der Verfolgung von Falun Gong-Übenden beteiligt war, stritt jegliche kriminelle Handlung ab.

Während des Gesprächs mit der Familie sagte der Polizeibeamte Liu mit der Dienstnummer 4329075 in einem arglistigen Ton zu ihnen: „Hey, bis jetzt ist noch niemand gestorben!” Ein anderer Beamter mit der Dienstnummer 4329150 schrie: „Kommt erst gar nicht, wenn ihr nicht mit uns kooperieren wollt!” Der Diensthabende Polizeibeamte mit der Dienstnummer 4329175 versuchte Frau Yus Familie zu täuschen und sagte: „Wir wollen keine ,Umerziehung' (2) an Falun Gong-Übenden mehr durchführen.” Als die Familie die sofortige Entlassung von Frau Yu forderte, antwortete dieser mit einem bösartigen Gelächter. Der Produktionsabteilungsleiter Wu Hongyi, antwortete auf die Beschuldigung der Verfolgung von Falun Gong-Übenden im Lager: „So etwas gibt es nicht. Niemand stirbt im Lager!”

Das Baimalong-Arbeitslager in Zhuzhou gehört zu einem der Lager, in denen Falun Gong-Übende am schwersten verfolgt werden. Vor kurzem wurde ein Brief an die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen geschickt, der von über tausend Familienangehörigen von Falun Gong-Übenden, die rechtswidrig im Baimalong-Arbeitslager gefangen gehalten wurden, unterschrieben wurde. In diesem Brief forderten sie eine Untersuchung der grausamen Verbrechen im Lager.


(1) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.

(2) „Die Wahrheit erklären” bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong” erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.