Die brutale Verfolgung von Li Ping im Banqiao Frauenarbeitslager in Tianjin

(Minghui.de) Frau Li Ping, 32 Jahre alt, arbeitete in der Tianjin Kommunalbehörde der Hafenfreihandelszone. Sie fing 1998 an Falun Gong zu üben. Seit die Kommunistische Partei Chinas (KPC) die Verfolgung von Falun Gong startete, wurde Frau Li oftmals verhaftet, eingesperrt und verurteilt. Am 19. Dezember 2005 wurde Frau Li von der Tianjin Tanggu Polizeiabteilung wieder verhaftet, weil sie darauf beharrte Falun Gong zu üben. Am 16. Januar 2006 wurde sie zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt.

Das Tianjing Banqiao Frauenarbeitslager folterte Frau Li Ping auf grausame Weise. Sie sperrten sie in eine Gefängniszelle und ließen sie von anderen Insassen streng bewachen. Frau Li wurde der Schlaf entzogen, sie bekam nichts zu essen und zu trinken, durfte nicht mit anderen kommunizieren und keine Brief an ihre Familie schreiben usw.

Die unmenschliche Folter wirkte sich schädlich auf Frau Lis Körper aus und nahm ihr fast den letzten Willen zu leben. Am 3. März trat sie aus Protest in den Hungerstreik und wurde nach etwa zwei Monaten extrem schwach. Sie konnte sich im Bett nicht mehr aufrichten und auch nicht mehr gehen. Ihre Sehkraft war geschwächt. Weil sie so oft von der Polizei mit einer Zange geschlagen wurde, blutete ihr Zahnfleisch ununterbrochen. Ihr Herzschlag war schwach. Frau Li ist körperlich ausgezerrt und kann nicht mehr für sich selbst sorgen.

Frau Lis Zustand ist äußerst kritisch. Ihre Familienangehörigen forderten ihre Freilassung für eine medizinische Behandlung. Doch der leitende Beamte Hao Demin des Banqiao Arbeitslagers, sagte: „Sollen wir sie wegen ein paar Tagen Hungerstreik freilassen?” Der Leiter der Erziehungsabteilung sagte: „Sie hatte die Bedingungen noch nicht erreicht.” Mit anderen Worten: Sie ist noch nicht tot.

Sie gingen zum Staatsanwaltschaftsbüro, um in ihrem Namen zu appellieren, doch vergebens. Dann suchten sie Zheng Lianlin, den Abteilungsdirektor der Erziehungsbehörde zweimal auf, und wurden jedes Mal abgewiesen.

Frau Lis Familie ging wieder zum Banqiao Arbeitslager und wollte sie besuchen. Doch der Leiter der Umerziehungsabteilung Liu Yuxia hat ihren Besuch abgelehnt. Der Leiter der Abteilung 3, Li Wenjing, erlaubte der Familie nicht nur keine Besuche, sondern forderte von ihnen auch noch Geld. Er behauptete, dass Frau Li Ping wegen einer Arztvisitation dem Arbeitslager Geld schulden würde. Ihre Familienangehörigen erwiderten, dass sie kein Geld hätten.

Am 26. April war der offizielle Besuchstag und ihre Familienangehörigen durften endlich Frau Li besuchen. Sie musste von anderen heraus getragen werden. Sie war so schwach, dass sie nicht reden konnte und sie konnte kaum jemanden erkennen. Ihre Zähne bluteten unaufhörlich.

Am 26. Mai war ein anderer offizieller Besuchstag. Doch dieses Mal wurde der Familie von Frau Li der Besuch nicht gestattet. Der Leiter der Abteilung 3, Li Wenjing, sagte: „Frau Li kann nicht auf ihren eigenen Beinen stehen. Wir haben niemanden, der sie heraustragen kann. Also können Sie sie auch nicht sehen.” Das war der einzige angebliche Grund, warum Frau Lis Familie der Besuch verweigert wurde. Darüber hinaus wollte das Arbeitslager das Milchpulver, das die Familie für Frau Li mitgebracht hatte, nicht an sie weiterreichen. Stattdessen musste die Familie das überteuerte Milchpulver im Lager kaufen.

Frau Lis Familie durfte keine detaillierten Informationen über ihren Zustand erfahren. Es war ihnen auch verboten worden, sie anzurufen. Die Polizeibeamten legten jedes Mal auf, wenn am anderen Ende der Leitung jemand nach Frau Li fragte, oder sie behaupten, dass es sie falsch verbunden wären.

Verantwortliche Personen im Banqiao Arbeitslager:

Beamter Hao Demin: 0086-22-63252201 (Büro), 0086-13803060179 (Mobiltelefon)

Leiter der Umerziehungsabteilung Liu Yuxia: 0086-22-63251069 (Büro); Liu, der einmal Polizeibeamten den Befehl gab der Falun Gong-Übenden die Kleider auszuziehen und ihr an den Geschlechtsteilen Elektroschocks zu verabreichen.

Leiter der Abteilung 3 Li Wenjing: 0086-22-63250179 (Büro)