Das gesetzlose Jinan-Gefängnis entzieht Wang Chenglins Angehörigen das Besuchsrecht (Jinan, Provinz Shandong)

(Minghui.de) Das Jinan-Gefängnis in der Provinz Shandong (Jinan ist die Hauptstadt dieser Provinz) lehnte mehrmals ab, dass die Angehörigen des dort eingesperrten Falun Gong-Praktizierenden Wang Chenglin diesen besuchen durften. Als Grund dafür nannten die Beamten, dass Wang Chenglin sich geweigert hätte, Falun Gong aufzugeben.

Wang Chenglin, der aus Qingdao (einer anderen Stadt der Provinz Shandong) kommt, wurde 2004 zu 11 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Informationsmaterial zur Aufdeckung der grausamen Verfolgung von Falun Gong hergestellt hatte. Da er Falun Gong nicht aufgeben will, wurde er einer „strengen Erziehung”, das bedeutet Folterung und Gehirnwäsche, unterworfen. Die Angehörigen gingen mehrmals nach Jinan, um ihn zu besuchen. Jedes Mal wurden sie mit verschiedenen Ausreden zurückgeschickt.

Im September 2005 erfuhren die Angehörigen, dass Wang Chenglin infolge der Folter ohne Bewusstsein war. Sie machten sich große Sorgen und forderten deshalb die Freilassung von Wang Chenglin, damit er ins Krankenhaus gebracht werden könnte. Dies lehnte jedoch das Gefängnis ab. Wang Chenglins 88-jähriger Vater war besonders besorgt um seinen Sohn, nachdem er vom Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden in chinesischen Geheimlagern gehört hatte. Dadurch wurde der alte Mann schwerkrank und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Am 18.Mai 2006 brachten die Angehörigen Wang Chenglins Vater zum Gefängnis, in der Hoffnung, dass er seinen Sohn einmal sehen könne. Ein Abteilungszuständiger behauptete, Wang Chenglin lasse sich nicht umerziehen und stehe deswegen gerade unter „strenger Erziehung”, keiner dürfte ihn besuchen. Unter bitterem Anflehen der Angehörigen durfte der Vater endlich seinen Sohn sehen, allerdings nur für wenige Minuten. Wang Chenglin rief „Vater” und hatte keine Zeit, noch anderes zu sagen, sofort wurde der 88-Jährige wieder weggeschickt.