Vier Falun Gong-Übende starben infolge der Verfolgung

(Minghui.de) Frau Yu Dingzhu, 64 Jahre, lebte in Wuhan, Provinz Hubei und praktizierte Falun Gong. Sie war Professorin an der Universität von Hubei. Im Jahre 2000 reiste sie nach Peking, um dort für die Rechte der Falun Gong-Übenden zu appellieren. Sie wurde auf dem Weg dorthin von der Polizei abgefangen. Sie wurde gefoltert und in einen Käfig gesperrt. Im November 2004 ließ die Leitung der Universität Frau Yu in eine Einrichtung zur Gehirnwäsche einweisen. Sie wurde erst entlassen, als ihr Ehemann in einem äußerst kritischen Zustand im Krankenhaus lag. Nachdem sie nach Hause zurückgekehrt war, wurde sie immer noch vom Sicherheitspersonal der Universität beobachtet und belästigt. Ihr Telefon wurde abgehört. Aufgrund der andauernden Verfolgung war sie psychisch und körperlich am Ende. Am 8. April 2006, als sie nach draußen ging, fühlte sie sich plötzlich sehr schwach und fiel. Aufgrund des Sturzes war sie schwer verletzt. Frau Yi verstarb am 12. April 2006.

Frau Zhao Xiuyun, 68 Jahre, wohnte in der Stadt Jinan, Provinz Shandong, und übte Falun Gong. Nachdem sie im Jahre 1995 mit dem Praktizieren von Falun Gong angefangen hatte, erholte sie sich von all den Krankheiten, die sie schon lange begleitet hatten. Später, als die Verfolgung 1999 begann, ging sie zur Landesregierung, um dort die Verleumdungen gegen Falun Gong zu entlarven *. Sie wurde nach Qixianzhuang geschickt. Im August 2004, ließ ein früherer Falun Gong-Übender der Polizei einige Informationen über Zhao Xiuyun zukommen. Einige Zeit darauf wurde ihr Zuhause geplündert. Sie wurde in eine Einrichtung für Gehirnwäsche gesandt, wo sie über siebzig Tage gefangen gehalten wurde und mit einem Bußgeld von 3 000 Yuan belegt wurde. Infolge der nicht enden wollenden Verfolgung verschlechterte sich ihr gesundheitlicher Zustand rapide. Sie starb am 16. Februar 2006.

Frau Zhu Zhi übte ebenfalls Falun Gong und kam aus der Stadt Jinan, Provinz Shandong. Nachdem die Verfolgung am 20. Juli 1999 begonnen hatte, reiste sie dreimal nach Peking, um an die Regierung für ein Ende der Verfolgung zu appellieren und die Menschen über Falun Gong aufzuklären. Jedes der drei Male wurde sie verhaftet und eingesperrt. Im Oktober 2000 wurde sie am Bahnhof von Peking festgenommen. Zuerst wurde sie in ein Internierungslager gebracht und dann weiter in ein Arbeitslager. Die Lagerleitung verweigerte wegen Frau Zhus schlechtem gesundheitlichen Zustand die Aufnahme. 2001 kam sie zur Gehirnwäsche in eine dementsprechende Einrichtung, wo sie fünf Monate lang gefoltert wurde. Sie wurde sehr schwach. Innerhalb eines Monats nach ihrer Entlassung verstarb sie. Das war im Juli 2001 im Alter von 58 Jahren.

Herr Gao Jiyuan kam aus dem Dorf Shagouyu, Landkreis Fei, Stadt Linqi, Provinz Shandong. Er litt an verschiedenen chronischen Krankheiten. Als er anfing Falun Gong zu praktizieren, wurde er mit der Zeit wieder gesund. Als die Verfolgung begann, schickte das Büro 610** und der Chef der Polizeistation, Zhang Dayong, oft Leute, um Gao in seiner Wohnug zu belästigen. Sie brachten ihn auch in eine Einrichtung für Gehirnwäsche und ließen ihn dort foltern. Die aufgezwungene Gehirnwäsche und die Folter schadeten seinem Körper und Geist sehr. Unter diesem enormen Druck wurde er wieder krank. Herr Gao verstarb am 28. Februar 2004 im Alter von 40 Jahren.


* Das bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.

** Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.