UN-Berichte dokumentieren erneut die weit verbreitete Unterdrückung von Falun Gong in China

(Minghui.de) Vor kurzem veröffentlichte die Falun Gong Menschenrechts-Arbeitsgruppe (Falun Gong Human Rights Working Group, FGHRWG) einige UN-Berichte im Internet, in denen Menschenrechtsverletzungen bezüglich dem Praktizieren in China dokumentiert werden. Die Verfolgung von Falun Gong ist in China noch immer brutal und weit verbreitet. Einige ausgewählte Dokumente aus diesen Berichten werden hier aufgelistet. Die vollständigen Berichte können heruntergeladen werden, unter:

http://www.falunhr.org/index.php?option=content&task=view&id=1529&Itemid=0


Bericht der Arbeitsgruppe über das erzwungene bzw. unfreiwillige Verschwinden von Menschen

Dieser Report enthält 13 Berichte über Falun Gong-Praktizierende, die in den Jahren 2000 und 2001 rechtswidrig von Polizei, Sicherheitsdiensten oder örtlichen Regierungsbeamten verhaftet oder entführt wurden. Wie verlautet verschwand in einem Fall im Jahre 2000 ein autistischer Junge, nachdem er von Hongkonger Immigrationsbeamten befragt wurde. Ein anderer Fall betrifft einen chinesischen Bürger, der in den Vereinigten Staaten lebt. Er wurde den Angaben nach im Jahre 2002 von Personen eingesperrt, die dem chinesischen Ministerium für staatliche Sicherheit angehören. Wieder ein anderer Fall aus dem Jahre 2004 schildert die Entführung eines vier Jahre alten Kindes aus der Wohnung seiner Eltern durch Polizeibeamten der Abteilung für Nationale Sicherheit des Landkreises Tongnan, die man den Angaben nach verfolgt, weil sie Falun Gong praktizieren.

Bericht über Folter und andere grausame, unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlungen bzw. Bestrafungen (China)

Frau Qiu Minghua, 54 Jahre alt und Falun Gong-Praktizierende, wohnhaft in Su Yuab Xin Chun, in der Ren Min Straße im Bezirk Wu Zhong von Suzhou in der Provinz Jiangsu. Am 25. November 2004 kamen Angestellte des Suzhou-Büros für Öffentliche Sicherheit in Lumuzhen, Xiangcheng, in ihre Wohnung und durchsuchten diese von ein Uhr bis fünf Uhr nachmittags und beschlagnahmten Computerzubehör. Als Frau Minghua um drei Uhr nachmittags in ihre Wohnung kam, wurde sie verhaftet und in das erste Gefängnis von Suzhou gebracht. Dort wird ihr verwehrt, einen Anwalt und ihre Familie zu sehen.

Frau Liu Yawen, 56 Jahre, wurde am 31 März 2005 von der Polizei verhaftet, als man sah, wie sie in Peking VCDs über Falun Gong verteilte. Sie wird derzeit im Gefängnis des Bezirks Xuanwu festgehalten. Nach ihrer Inhaftierung durchsuchten Polizeibeamte ihre Wohnung nach weiteren Falun Gong-Materialien. Besuche ihrer Familie sind untersagt und es ist nicht bekannt, ob sie wegen einer Straftat angeklagt wurde.

Bericht über eine willkürliche Verhaftung (China)

In Bezug auf die erhaltenen Informationen lebt Frau Qiu Minghua, Bürgerin Chinas, im Bezirk Wu Zhong von Suzhou in der Provinz Jiangsu. Am 25. November 2004 betraten um ein Uhr nachmittags Beamte der Polizeistation von Suzhou die Wohnung von Frau Qiu und ihrem Mann. Frau Qiu war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Im Beisein ihres Ehemannes durchsuchten die Beamten die Wohnung bis kurz vor fünf Uhr nachmittags und beschlagnahmten dabei mehrere Gegenstände, darunter einen Computer, einen Drucker, eine Tonerpatrone, Handys, Telefonverzeichnisse und ein Adressbuch. Zwischen zwei und drei Uhr nachmittags desselben Tages kehrte Frau Qiu in die Wohnung zurück. Die Polizisten verhafteten sie und brachten sie in den ersten Gefängnisblock des Büros für Öffentliche Sicherheit von Suzhou, welches sich im Bezirk Lumuzhen, Xiangcheng befindet. Dort blieb sie in Haft. Die Polizei informierte Frau Qiu darüber, dass man sie in Verbindung mit ihrer Zugehörigkeit zur Falun Gong-Bewegung eingesperrt hatte, doch sie zeigten ihr keinen Haftbefehl oder irgendein anderes schriftliches Dokument, das die Gefangenschaft entsprechend chinesischer Gesetze gerechtfertigt hätte.

Bericht über Gewalt gegen Frauen (China)

Anschuldigungsschreiben

34. Am 13. September 2005 verschickte der UN-Sonderberichterstatter gemeinsam mit dem UN-Sonderberichterstatter für Glaubens- und Religionsfreiheit ein Anschuldigungsschreiben bezüglich der 42 Jahre alten Frau RS, die im Bezirk Tiexi der Stadt Shengyang in der Provinz Liaoning lebt, sowie der 32 Jahre alten Frau LY, die im Dorf Yangjiazhuang der Gemeinde Junbukou lebt. Nach den erhaltenen Informationen, verhafteten Polizisten der Polizeistation Zhonggong am 21. Mai 2002 Frau RS, weil sie Falun Gong praktizierte. Später wurde sie zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und im Arbeitslager Longshan inhaftiert. Sie wurde in keiner Weise angeklagt und man gab ihr keine Möglichkeit einer gerichtlichen Anhörung. Sie trat für 64 Tage in einen Hungerstreik und wurde während dieser Zeit gefoltert und musste 15 Stunden täglich Schwerstarbeit verrichten. Nachdem sie den Hungerstreik beendet hatte, wurde sie weiterhin von den Wachen des Lagers mit Stromschlägen gefoltert. Am 22. März 2004 wurde Frau RS in das Masanjia Arbeitslager überführt, in dem sie drei Monate lang auf einem Zementfußboden schlafen musste. Am 24. Dezember 2004 entließ man sie aufgrund ihres extrem schwachen Zustandes. Während ihrer Inhaftierung verlor Frau RS 40 kg an Gewicht. Alle Beschwerden, die Frau RS den Wächtern des Lagers gegenüber vorbrachte, blieben unbeantwortet und führten zu keiner Verbesserung ihrer Haftbedingungen. Die Wärter waren die einzigen Verantwortlichen, zu denen sie Zugang hatte.

Des Weiteren wurde Frau LY am 21. Januar 2000 von Polizisten der Gemeinde Junbukou, der Stadt Weifang in der Provinz Shandong, verhaftet, weil sie Falun Gong praktizierte. Es wurde keine Anklage gegen sie vorgebracht und ihr keine Anhörung vor Gericht gestattet. Frau LY wurde brutal geschlagen. Ein Mann, der zusammen mit ihr festgenommen wurde, wurde gezwungen, sie und andere verhaftete Frauen auf die Hüften zu schlagen. Während ihrer Gefangenschaft wurde Frau LY gezwungen, auf den Gründer von Falun Gong zu schimpfen, Alkohol zu trinken und Zigaretten zu rauchen. Diese Dinge sind gegen die Prinzipien von Falun Gong. In Folge dieser Behandlung hatte Frau LY eine Fehlgeburt. Sie wurde entlassen, nachdem sie für ihre Freilassung bezahlt hatte. Im Sommer 2001 wurde sie erneut wegen des Praktizierens von Falun Gong verhaftet und auch dieses Mal gefoltert, unter anderem durch Stromschläge, wodurch sie ein zweites Mal eine Fehlgeburt erlitt. Nach zwanzig Tagen Folter wurde sie für einen weiteren Monat in ein Gefängnis geschickt und danach entlassen.

Bericht über das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit (China)

142. Am 8. Januar 2004 hat der UN-Sonderberichterstatter gemeinsam mit dem UN-Sonderberichterstatter für Folter-Angelegenheiten und dem UN-Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen und deren Ursachen und Folgen, einen dringenden Appell bezüglich Frau Cui Suzhen abgeschickt. Frau Cui ist eine 61 Jahre alte Bewohnerin der Kreisstadt Shenze, welche zum Verwaltungsgebiet der Stadt Shijiazhuang in der Provinz Hebei gehört. Sie wurde Berichten zufolge in das Arbeitslager von Shijiazhuang eingesperrt, weil sie Falun Gong praktizierte. Am 8. April 2001 überführte man sie den Angaben nach in das Arbeitslager Gaoyang in der Provinz Hebei. Es wird berichtet, dass man sie an drei verschiedenen Orten mit menschlichen Exkrementen zwangsernährt hatte, nachdem sie in einen Hungerstreik eingetreten war, um gegen die Behandlung, der man sie aussetzte, zu protestieren. Des Weiteren soll sie danach an schwerem Durchfall gelitten haben. Infolge dessen wurde sie für eine Notbehandlung in das Krankenhaus des Landkreises Gaoyang geschickt. Der behandelnde Arzt wies darauf hin, dass die Ernährung eines Menschen mit menschlichen Exkrementen in solchen Mengen zum Tode führen kann. Nachdem man sie zurück in das Arbeitslager geschickt hatte, wurde sie ununterbrochen von den Wärtern geschlagen. Diese sollen ihre Brustwarzen zerquetscht und ihr gleichzeitig mit mehreren elektrischen Schlagstöcken Stromstöße versetzt haben, während sie mit Wasser begossen wurde. Des Weiteren sollen sie Zangen benutzt haben, um sie in ihr Fleisch zu kneifen, und sie im Schnee begraben haben, bis sie ohnmächtig wurde. Als diese Mitteilung abgeschickt wurde, war sie noch immer im Arbeitslager eingesperrt. Es wird davon ausgegangen, dass für sie dort das Risiko besteht, ähnlichen Behandlungen ausgesetzt zu sein.

Quelle: http://www.falunhr.org/index.php?option=content&task=view&id=1529&Itemid=0