Provinz Shandong: Frau Zhuang Aiping, aus Weifang, schwebt aufgrund der Verfolgung in Lebensgefahr

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Zhuang Aiping aus Weifang, Provinz Shandong, wurde am 17.Februar 2006 von einer unbekannten Person bei der Polizei denunziert. Der Grund: Sie klärte Meschen, in einem Wohnheim in Weifang, über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong auf. Die Polizei nahm sie anschließend fest und steckte sie ins Weifang-Untersuchungsgefängnis. Im April 2006 wurde sie vom Gerichtshof des Bezirks Hanting zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Da sie an Bluthochdruck und Herzbeschwerden leidet, wurde sie vom Frauengefängnis der Stadt Jinan (Hauptstadt der Provinz Shandong) nicht aufgenommen. Zurzeit befindet sie sich immer noch im Weifang- Untersuchungsgefängnis in Haft. Ihr Zustand ist sehr besorgniserregend.

Der Ehemann, der ca. 50-Jährigen, war Mitarbeiter des Huaibei-Gefängnisses und starb vor einigen Jahren an verschiedenen Krankheiten. Sie lebt allein mit zwei Töchtern. Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime wurde sie endlos belästigt, festgenommen und gefoltert. Die Leitung ihrer Arbeitsstelle suchte sie oft auf, um sie vom Praktizieren von Falun Gong wegzubringen. Mehrmals wurde sie grundlos ca. zwei Wochen lang auf dem Arbeitsplatz eingesperrt und dann wurde sie auch über das chinesische Neujahr hinweg festgehalten. Die kleinen Töchter waren alleine zu Haus und hatten fast nichts mehr zum Essen. Die Polizei belästigte die Familie ebenfalls schonungslos. Eines Nachts, so ca. 1 Uhr, kamen drei Polizisten und wollten Zhuang Aiping mit Gewalt abführen. Aufgrund der lauten Schreie, von Zhuang Aiping, wurden die Nachbarn wach. Aus Angst vor der Öffentlichkeit, entfernten sich die gesetzlosen Beamten schnell von der Wohnung.

Im Jahr 2002 wurde Zhuang Aiping festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Hanting eingesperrt. Dort wurde sie u. a. auf einem Kreuz und auf dem so genannten Totenbett* festgebunden. Infolgedessen erlitt sie einen Rückfall der Herzbeschwerden und wurde deshalb nicht vom Arbeitslager aufgenommen.

Im Januar 2003 wurde Zhuang Aiping auf dem Weg nach Hause von mehreren Polizisten entführt. Die gesetzlosen Beamten ohrfeigten sie und fesselten sie an einen Baum im Hof der Polizeiwache. Danach durchsuchten sie die Wohnung von Zhaung Aiping und verlegten sie ins Untersuchungsgefängnis. Als die Praktizierende dort wegen Misshandlungen am Rande des Todes lag, ließ man sie erst frei. Um sich weiterer Verfolgung zu entziehen, lebte Zhuang Aiping seitdem mit ihren zwei minderjährigen Töchtern in ständig wechselnden Unterkünften. Das Leben war hart. Nach der diesmaligen Festnahme versuchten die Töchter immer wieder, ihre Mutter zu sehen. Alle Behörden (Untersuchungsgefängnis, Polizeibehörde, Gericht) lehnten es ab. Erst am 12.Juni konnten Zhuangs Schwestern sie zum ersten Mal sehen. Allerdings war sie aufgrund der Verfolgung sehr schwach. Vor einigen Tagen verlangten die Töchter vom Gericht das schriftliche Urteil, doch der Richter lehnte es mit allen möglichen Ausreden ab.

Diesbezügliche Telefonnummern: (Vorwahl: 0086-536-)

Untersuchungsgefängnis der Stadt Weifang: 8901110
Han Liang, Vorsitzender des Gerichtshof des Bezirks Hanting: 8189631 (privat), 13606365188 (Handy)
Li Shouyi, ehemaliger Sekretär der Kommission für Politik und Recht: 13356729399 (Handy), 8789696 (Büro), 8219669 (privat)
Cui Jianping, Vize-Sekretär der Parteikommission der Stadt Weifang, Nachfolger von Li Shouyu: 8789026 (Büro)
Wang Zhiliang, Leiter des Büros 610*: 13853610606 (Handy), 8789699 (Büro), 8789620 (Dienstzimmer)

Anmerkungen:
Totenbett: Dabei werden die vier Gliedmaßen der Praktizierenden ausgestreckt an ein eiskaltes Bett aus Metall festgebunden. In dieser Position ist es unmöglich sich zu bewegen. Die Praktizierenden dürfen weder etwas Essen oder Trinken noch zur Toilette gehen. Diese Folter kann von einigen Stunden bis zu mehr als 12 Tage andauern. Diese grausame Foltermethode verursacht sowohl körperliche als auch geistige Schädigungen.

„Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.