Die Verfolgung von Frau Cao Guifang aus Qingyang, Provinz Gansu

(Minghui.de)

[Anmerkung: Folgendes ist eine verkürzte Version eines längeren und detaillierten Artikels, der auf der Webseite Minghui.org (Chinesische Version der Webseite Clearwisdom.net) veröffentlich wurde.]

Die Falun Gong-Übende Cao Guifang, 52 Jahre alt, stammt aus der Einheit Zhuangnan des Dorfes Wangzhuang, Gemeinde Xiaojin, Bezirk Xifeng von Qingyang, Provinz Gansu.

Am 21. Juli 1999 gegen 16.00 Uhr, verhafteten der Polizeibeamte Han Yong und andere Frau Cao Guifang widerrechtlich und sperrten sie für 20 Stunden auf der lokalen Polizeistation ein.
Am 22. Februar 2000 ging Frau Cao nach Peking, um dort das erste Mal für ein Ende der Verfolgung von Falun Gong zu appellieren. Als sie nach Hause zurückkehrte, wurde sie von Fu Yiku, Zheng Xiang und anderen Polizeibeamten verhaftet und für einen Monat in der Strafanstalt Xifeng eingesperrt. Dort wurde sie zur „Umerziehung” (1) in eine Einrichtung zur Gehirnwäsche gesteckt.

Am 1. November 2000 brachten Shao Jun und drei andere Polizeibeamte von der Stadtpolizeiwache Frau Cao in ein Büro, wo sie während des Verhörs auch gefoltert wurde. Die Polizei durchsuchte widerrechtlich den Privatbesitz ihrer Familie und bevor sie wieder gingen, nahmen sie 500 Yuan (2) Erpressungsgeld von Frau Caos Ehemann. Frau Cao konnte in der Nacht fliehen, indem sie über die Mauer sprang. Doch sie wusste nicht, wo sie bleiben sollte, und so war sie für über 90 Tage lang gezwungen, obdachlos zu leben.

Im Februar 2001 brachte die Polizei Frau Cao zur Stadtstrafanstalt, wo sie 42 Tage lang gefangen gehalten wurde. Dann wurde Frau Cao für weitere 15 Tage im Drogenrehabilitationszentrum gefangen gehalten. Am 12. April 2001 wurde Frau Cao im geheimen zu 18 Monaten Zwangsarbeit verurteilt.

Im Zwangsarbeitslager wurde Frau Cao unmenschlich gefoltert. Die Polizei zwang sie dazu große Steine zu schleppen, auch durfte sie weder trinken, noch die Toilette benutzen. Frau Cao wurde auch dazu gezwungen für eine lange Zeit zu stehen. Sie wurde eingesperrt und dazu aufgefordert, die sog. „Reueerklärung” (3) zu unterschreiben. Acht Tage lang musste sie durchgehend Handschellen tragen. Durch Folter schwollen Frau Caos Füße an. Sogar nachdem sie entlassen wurde, suchte die Polizei sie Zuhause auf und wollte sie dazu zwingen ihre Unterschrift auf die „Reueerklärung” zu setzen.

Am 25. April 2003 wurde Frau Cao von Yang Jinbao, Fan Zhe und anderen erneut festgenommen und zur lokalen Polizeistation gebracht. Dann wurde sie dem Stadtpolizeibüro übergeben und von dort heimlich zur Strafanstalt im Bezirk Zhengning gebracht. In der Strafanstalt hielten sie Frau Yang 50 Tage lange gefangen. Dennoch wollten die bösartigen Verfolger sie wieder zu weiteren drei Jahren Gefängnis verurteilen lassen. Ihr Ehemann ging in das Polizeibüro und er verlangte die sofortige Freilassung seiner Ehefrau. Frau Cao wurde schließlich auch entlassen.

Mitte Februar 2005 brachten die Polizeibeamten Fan Zhe und Yang Jinpo Frau Cao wegen eines Verhörs zur Polizeistation.

Sie wurde insgesamt fünf Mal in die Polizeistation, dreimal in Strafanstalten, einmal ins Arbeitslager und einmal in ein Drogenrehabilitationszentrum eingesperrt. Dazu kam noch, dass Frau Caos Geschäft dreimal durchsucht wurde, ihr Zuhause zweimal, sie eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen musste, und insgesamt eine Summe von 1200 Yuan Strafgeld zahlen musste.

Anmerkungen
(1) „Umerziehung” ist eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung, eine übliche Taktik im Versuch Falun Gong Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen.
(2) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.
(3) Mit dieser Erklärung werden Praktizierende gezwungen zuzugeben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen, versprechen Falun Gong aufzugeben und sich nie wieder mit anderen Praktizierenden abgeben oder nach Peking zum Appellieren für Falun Gong gehen.

Quelle: http://www.clearharmony.de/articles/200607/32697.html