Herr Zhang Hongwei wird im Gefängnis in der Provinz Jilin gefoltert. Zurzeit befindet er sich in Lebensgefahr, darf jedoch trotzdem für drei Monate keinen Familienbesuch bekommen.

(Minghui.de) Am 28.Juli 2006 wollten Familienangehörige Herrn Zhang Hongwei im Gefängnis besuchen. Der Zuständige Wang Yanling verweigerte ihnen den Besuch, mit der Begründung, dass Herr Zhang Hongwei sich nicht gut benehmen würde. Die Besuchsregel würde besagen, dass nur Besuch erlaubt werden würde, wenn der Gefangene sich gut benimmt, was auch zu einer Haftverkürzung führen könne.

Die Familienangehörigen erzählten, ihnen sei im Juni das Besuchsrecht von Seiten des Gefängnisses verweigert worden, mit der Ausrede, dass sie das Wort „Kultivierung” gesagt hätten. Aber welcher Grund lag für den Abbruch des Besuchs im Mai vor? Damals hatte Zhang während ihres Besuches vorgegeben, seine Ruhe haben zu wollen, aufgrund dessen das Gespräch unterbrochen wurde.

Wang Yanling argumentierte, dass die Familienangehörigen keinen Beweis liefern könnten

Die Familienmitglieder: „Wo sind die Beweise dafür, dass wir etwas gesagt haben, was nicht erwünscht ist? Jedes Gespräch wird abgehört. Warum nennen Sie nur die Angelegenheit im Juni? Wie war es denn im Mai? Sie haben verboten, dass Zhang mit uns redet.”

Wang: „Das ist ausgeschlossen. Ihre bloße mündliche Aussage ist noch keine Garantie für ihre Richtigkeit. (Aber warum kann er sich allein auf Worte berufen?)

Familie: „Sie können die Tonbandaufnahme von jenem Tag suchen und abspielen, um zu überprüfen, ob wir lügen.”

Wang: „Es ist nicht notwendig, es Ihnen zu erlauben, sie zu hören.”

Dann ging er ins Büro.

Bald kam Liu, der Stellvertreter und rief die Familienangehörigen zu sich ins Büro. Er sagte: „Sie sollen so etwas nicht in der Öffentlichkeit verbreiten. Wie schlecht der Einfluss ist! Heute ist Freitag; heute können Sie ihn auf keinen Fall mehr besuchen. Kommen Sie am nächsten Montag noch mal wieder, um ihn zu sehen.”

Am Montag, dem 31.Juli, ging die Familie wieder dorthin.

Liu sagte, sie hätten noch keinen Entschluss gefasst. Ein neben ihm stehender Verwalter sagte jedoch, wenn sie schon da wären, könnten sie ihn sicherlich sehen. Sie sollten ein paar Minuten warten.

Später kam jedoch Wang zu ihnen und sagte: „Zhang Hongwei hat sich nicht gut benommen; Sie arbeiten nicht gerne mit uns zusammen. Deshalb bekommen Sie, mit Zustimmung der Gefängnisleitung, ein dreimonatiges Besuchsverbot.” Im Gefängnis von Jilin darf man das Wort „Kultivierung” nicht aussprechen. Man wird willkürlich in eine Einzelzelle eingesperrt, im Bett gefesselt oder geschlagen und schikaniert. Solche üblen Taten sind hier verbreitet. Aber die Beamten verschließen davor die Augen.

Herr Zhang leidet jetzt an Lungentuberkulose. Er sollte, statt im Gefängnis, im Krankenhaus sein, zumal, laut Gefängnisregel, niemand mit einer Infektionskrankheit im Gefängnis bleiben darf.

Der Gesundheitszustand von Herrn Zhang Hongwei ist zurzeit besorgniserregend. Er könnte jederzeit sterben. Jedoch ist Wang maßgeblich dafür verantwortlich, dass Herr Zhang keinen Besuch von seiner Familie erhalten darf. Somit muss er auch die Konsequenzen für Herrn Zhangs Gesundheitszustand, bzw. den sich daraus ergebenen Folgen, tragen.

Falun Gong beinhaltet Erkenntnis, Verständnis und Gedanken einer Person über das Leben, den Zeitraum und den Kosmos. Die Maßnahmen gegen Falun Gong, die von der chinesischen KP ergriffen werden, laufen dem Gesetz vollkommen zuwider. Die heutige Verfolgung von Falun Gong in China ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ist Folter und Völkermord. Die Tatorte sind die Gefängnisse, Arbeitslager, Untersuchungsgefängnisse und Konzentrationslager. Dort werden Falun Gong-Praktizierende leichtfertig ihrer Freiheit beraubt; ihnen werden die politischen Rechte aberkannt; ihnen wird keine Gerichtsbarkeit gewährt. Alle an der Verfolgung Beteiligten werden für ihre Schuld Vergeltung erfahren.

Telefonnummer von Tan Fuhua, Abteilungsleiter des Gefängnisses: 0086432-4881551-3666