Ich erlitt die Verfolgung im Frauenzwangsarbeitslager Chatou, Provinz Guangdong

(Minghui.de) Ich bin Frau Chen Hua, 36 Jahre alt, eine Falun Dafa-Praktizierende aus Guangzhou in der Provinz Guangdong in China. Ich war bei einem großen staatlichen Unternehmen angestellt und mit internationalem Handel betraut. Im März 1997 begann ich mit dem Praktizieren von Falun Dafa. Bald danach wurde meine chronische Magenentzündung und Hepatitis C ohne ärztliche Behandlung geheilt. Man betrachtete es als ein Wunder, dass die Hepatitis C verschwand und meine Leber wieder normal arbeitete. Da ich nach den Grundsätzen von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” lebte, wurde ich ein freundlicher und mitfühlender Mensch und man lobte mich zu Hause und bei der Arbeit.

Frau Chen Hua vor der VerfolgungFrau Chen Hua während der Verfolgung von April bis Juli 2004

Seit 1999, als die Kommunistische Partei Chinas (KPC) Falun Gong verbot und verfolgte, wurde ich fünfmal rechtswidrig im Haftzentrum von Guangzhou eingesperrt. Einmal kam ich vorübergehend in das Tianhe Gehirnwäschezentrum der Stadt Guangzhou und wurde zweimal (für zwei bzw. zweieinhalb Jahren) ohne jegliche Rechtsgrundlage in das Chatou Zwangsarbeitslager für Frauen von Guangzhou geschickt.

Beim ersten Mal (Juli 2000 bis Januar 2003) entließ mich das Zwangsarbeitslager nicht, als meine Zeit um war. Beim zweiten Mal (April 2004 bis Juli 2004) wurde ich auf ärztlichen Rat entlassen, nachdem ich für 80 Tage im Hungerstreik gelegen hatte. Ich begann den Hungerstreik an meinem ersten Tag im Zwangsarbeitslager.

Ich überwand viele Schwierigkeiten und konnte nach Thailand fliehen, wo ich um den Flüchtlingsstatus bei den Vereinigten Staaten ansuchte. Nun bin ich in der Lage, über die Folterungen im Chatou Zwangsarbeitslager zu berichten. Ich schleuste zwei Original-Dokumente heraus, die ich im Arbeitslager aufgenommen hatte. Sie entgingen den zahlreichen Monitoren und kamen nach draußen, ohne an den vielen Prüfständen entdeckt zu werden.

Die erste rechtswidrige Gefangennahme im Zwangsarbeitslager (19. Juli 2000 bis 23. Januar 2003), bei dem die ursprüngliche Laufzeit verlängert wurde

Bei meiner ersten Zeit im Zwangsarbeitslager weigerte ich mich, „umerzogen” zu werden oder mit den Verfolgern zusammenzuarbeiten. Meine Inhaftierungsdauer wurde um weitere 500 Tage verlängert. Ich erlitt verschiedene Foltermethoden wie Einzelhaft und ständige Gehirnwäsche (Details siehe Anhang). Anfang 2002 wurde ich im „hinteren Hof” - ein zweistöckiges Haus, in dem standhafte Falun Gong-Praktizierende gefangengehalten wurden - eingesperrt, weil ich mich weigerte, „umerzogen” zu werden. Ich wurde eng von zwei Drogenabhängigen bewacht und durfte mit niemandem Kontakt haben. Sie schickten jeden Tag mehrere Menschen, die mit verschiedenen Mitteln versuchten, mich „umzuerziehen”.

Als die Foltermethoden ihre Wirkung verfehlten, versuchte es der Lagerdirektor drei Monate lang mit der Methode genannt „Festungs-Angriff”. Schließlich sagte der Direktor, ich sei zu hartnäckig und wollte mich nach Nordchina schicken. Er meinte, dass ich dort „umerzogen” werden könnte. Das hieß „Umerziehung an einem anderen Ort”. Das Lager entschied, dass ich der erste Inhaftierte sei, der in den Norden geschickt werden müsste, nachdem es von oben angeordnet wurde. Der Direktor versuchte, mich zu überreden, in Chatou (Guangzhou) zu bleiben, so könnte ich meinen Verwandten nahe sein, auch wenn es nicht erlaubt war, sie zu sehen. Man sagte mir, dass ich sie sehen könnte, wenn ich umerzogen wäre. Wenn ich an einen anderen Ort käme, würde ich sie auf keinen Fall mehr sehen können. Das alles geschah zwischen Juni und Juli 2002.

Im September 2002 kamen die Wärter, die beauftragt waren, Falun Gong-Praktizierende zu verfolgen, ins Tuanhe-Zwangsarbeitslager zurück, nachdem sie nach Peking geschickt worden waren, um zu lernen, „Wie man mit Falun Dafa-Praktizierenden umgeht”. Sie steckten standhafte Praktizierende zur Folterung in einen „schwarzen Raum”. Mit ihnen kamen ein paar „Umerzogene” aus Peking. Unter ihnen waren ein stattlicher Mann namens Xu, der behauptete, mit Frau Li Xiaomei, Mitglied des Pekinger Falun Gong-Forschungsinstituts, verheiratet zu sein, Xue Huiling, Mitte Fünfzig, und eine Dame mittleren Alters mit Namen Zhang Lijun. Diese Leute, Drogenabhängige und Wärter, waren dazu bestimmt, uns zu foltern. Am 14. Oktober 2002, als ich schon drei Monate über meine Zeit hinaus dort war, nahm mich um 9:00 Uhr der Wärter zu einer Besprechung mit in den dunklen Raum. Dort waren Türen und Fenster dicht mit Zeitungen bedeckt. Frau Xue Huiling und Frau Zhang Lijun sagten, dass sie mit mir „Erfahrungen austauschen” wollten. Ich sprach nicht mit diesen Verräterinnen. Da fing Frau Xue an, mit mir anzubändeln; sie fragte, warum ich nicht mit ihr spräche und sie nicht ansähe. Sie sagte, ich solle keine Angst haben, sie würde meinen Körper „massieren” und fing dann an, meinen ganzen Körper und alle Akupunkturpunkte zu zwicken. Sie drückte mir auch den Kopf nach hinten und versuchte, mich zu küssen. Ich schrie: „Rühr mich nicht an! Achte mich gefälligst!” Sie sagten: „Na, endlich fängt sie an, zu sprechen.” Daraufhin beauftragten sie drei Drogenabhängige und andere Mitarbeiter, die draußen gewartet hatten, hereinzukommen und mir Hände und Füße zusammenzubinden.

Sie benutzten die Foltermethode „die Beine zusammenbinden” (die Beine werden in eine Lage von Doppelkreuzung gebracht und dann mit Betttüchern in Form einer Acht zusammengebunden), fesselten meine Hände auf dem Rücken, schlugen mich, folterten mich durch Zwangsernährung mit stark gewürztem Wasser, hinderten mich am Schlafen, verboten mir zur Toilette zu gehen und schalten mich. Sie versuchten eine Gehirnwäsche, indem sie zehn Stunden lang laut in mein Ohr hineinschrieen. Danach konnte ich weder aufstehen noch gehen. Ich hatte gesehen, dass zwei Praktizierende, über 40 Jahre alt, Jiaojian und Tang Yiwen, durch diese Folter zu Krüppeln geworden waren. Gleich nach dieser Folter folterten sie mich mit dem „Kreuzstand” (beide Arme so weit wie möglich ausgestreckt, die dann an ein Eisenbett gefesselt werden). Sie schlugen meine Beine, die sofort anschwollen und heftig bluteten. Da ich die Toilette nicht benutzen durfte, musste ich mich in meine Hose entleeren. Dann steckten sie mir gewaltsam eine Feder als Kennzeichen in meine gefesselten Hände, sodass diese bluteten. Das machten sie drei Tage lang. Während mein Geist verwirrt war, unterzeichnete ich „die drei Erklärungen”, etwas, was ein Dafa-Praktizierender niemals hätte tun dürfen. Ich wurde am 23. Januar 2003 (aus dem Lager) entlassen.

Die zweite rechtswidrige Inhaftierung - festgenommen und in das Zwangsarbeitslager für Frauen gebracht (23. April 2004 bis 14. Juli 2004)

Am Abend des 23. April 2004 brachen Beamte des Büros 610 von Tianhe in mein kleines Restaurant ein. Sie warfen alle Kunden hinaus, nahmen meine Angestellten fest und plünderten das Restaurant, die Wohnräume meiner Angestellten und meine Wohnung. Dann brachten sie mich in das Gehirnwäschezentrum Tianhe. Ich ging aus Protest gegen die Verfolgung in Hungerstreik. Nach vier Tagen überführten sie mich in das Haftzentrum Tianhe. Am 12. Mai 2004 verurteilte mich ein Beamter des Büros 610 zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit. Nach etwa einer Woche wurde ich wieder in das Chatou Zwangsarbeitslager für Frauen gebracht.

Aus Protest gegen diesen Arrest setzte ich meinen Hungerstreik fort und forderte, dass man mich bedingungslos freilassen sollte. In der Zwischenzeit begann ich zu klagen und zu appellieren. Der politische Instrukteur des Lagers Chatou sagte, dass die Beamten des Büros 610 im Bezirk Tianhe absichtlich die Tatsache verschwiegen hätten, dass ich bei ihnen so lange im Hungerstreik gewesen war, weil ich mich beklagt hatte. Sie fürchteten, dass das Arbeitslager mich nicht aufnehmen würde.

Im Arbeitslager wurde ich durch die Nase zwangsernährt, indem man mir einen Schlauch durch die Nase in den Magen einführte. Sie nahmen den Schlauch erst nach sieben Tagen heraus, als er schon entsetzlich stank. Dann führten sie einen anderen Schlauch durch das andere Nasenloch in den Magen ein. Das machten sie acht Tage lang. Ich kam in einen kritischen Zustand und litt unter Herzrhythmusstörungen und zu niedrigem Herzschlag. Da erlaubten sie meiner Familie, mich zu „ärztlicher Fürsorge außerhalb des Zwangsarbeitslagers” heimzuholen.

Anlage A: Materialien, die die üble Verfolgung enthüllen und die ich nach Überwindung zahlreicher Schwierigkeiten herausschmuggeln konnte.

Vorderseite Rückseite

Zusammenfassung der Leiden im Chatou Zwangsarbeitslager für Frauen

Das Personal im Arbeitslager zwang standhafte Falun Gong-Praktizierende, ein rotes Abzeichen auf der Brust zu tragen. Sie wurden die „Roten Abzeichen” genannt. Sie richteten die Überwachung standhafter Dafa-Praktizierender ein; sie befahlen Praktizierenden oder Kollaborateuren, jene Praktizierenden immer und pausenlos zu bewachen. Sie bewachten sie bei der Arbeit, beim Essen, beim Duschen, auf der Toilette und sogar im Schlaf. Standhafte Praktizierende durften sich weder einander nähern noch miteinander sprechen, nicht einmal anlächeln. Die Bewacher mussten jeder Unterhaltung zuhören und alles lesen, was ein Praktizierender schrieb. Praktizierende durften nicht im Lotussitz sitzen. Die Beobachter bekamen Pluspunkte, wenn sie erfolgreich überwacht hatten. Wenn nicht, so wurden sie getadelt und verloren Punkte, oder man verlängerte ihre Haftzeit. Das Personal des Lagers machte sich den Wunsch der Praktizierenden, schnell entlassen zu werden, ihre Barmherzigkeit sowie ihre Art, Verwicklungen zu lösen, zu Nutze und zwang sie auf diese Weise, sich an die Regelungen des Lagers zu halten. Andernfalls würden sie Gerüchte über sie verbreiten und behaupten, dass sie „selbstsüchtig seien und andere Menschen schlecht behandelten”.

Einmal wurde eine Drogenabhängige über einen Praktizierenden befragt, den sie beobachtete und der entlassen werden sollte. Sie sagte, dass er ein standhafter Dafa-Praktizierender sei. Die Wärter wurden ärgerlich und zogen ihr 500 Punkte ab, um ihr eine Lektion zu erteilen. Ein andermal steckte eine standhafte Dafa-Praktizierende morgens auf dem Weg zur Toilette einen Appellbrief in den Briefkasten. Der Wärter zog ihre Beobachterin zur Seite und beschimpfte sie: „Wieso bewachst du sie nicht?” Er drohte ihr mit Punktabzug. Die Beobachterin kam sehr verärgert zurück und behauptete, dass die „Roten Abzeichen” ihr Schlechtes zufügten. Sie behauptete, dass ihre Zeit fast um sei und wenn sie Punkte verlieren und ihre Haftzeit verlängert werden würde, dann würde sie die Dafa-Praktizierende bestrafen. Eine andere Praktizierende wurde in eine Einzelzelle gesteckt, als man bei ihr einen Artikel des Meisters gefunden hatte. Ihre Beobachterin wurde zu zwei Monaten Zwangsarbeitslager verurteilt. Ein drogenabhängiger Beobachter sagte: „Da unsere Freiheit in der Hand der Wärter liegt, werde ich alles tun, was sie verlangen. Auch wenn sie sagen, dass ich dich totschlagen soll, so würde ich das tun.” Wegen des erbarmungslosen Drucks und der Furcht schrieen diese Verbrecher die Dafa-Praktizierenden an und beschimpften sie. Einige wurden sogar von den Wärtern dazu angestiftet und ermutigt, die Praktizierenden körperlich zu misshandeln und zu foltern, wie z. B. mit der Methode, auf einem kleinen Stuhl zu sitzen und nur „nachzudenken” oder ihnen den Schlaf bis Mitternacht, von 2:00 bis 4:00 Uhr, und sogar die ganze Nacht, zu verwehren. Sie verboten ihnen, zu duschen, zu trinken oder auf die Toilette zu gehen, wenn sie die ihnen aufgetragene Arbeit nicht beendet hatten.

Auf Befehl der Wärter zogen mehrere Drogensüchtige eine 28-jährige standhafte Dafa-Praktizierende nackt aus und fesselten ihr die Hände auf dem Rücken. Sie bestrichen ihren Körper mit medizinischer Salbe und knebelten sie, sodass sie nicht um Hilfe rufen konnte. Ihre Handgelenke waren geschwollen und ihre Füße bluteten. Nach diesem Vorfall forderte sie unzählige Male, den diensthabenden politischen Instrukteur und die Wärter zu sprechen; aber man sagte ihr, dass diese „keine Zeit” hätten, sich mit ihr zu treffen. Ein diensthabender Wärter öffnete und las den Brief einer Praktizierenden an die Beamten der Ordnungsinspektion des Lagers mit dem Bericht über diesen Zwischenfall. Sie befahlen ihr, an jenem Tag um Mitternacht in das Wärterzimmer zu kommen. Vier Kader und etliche Wärter beschimpften sie. Als sie anmerkte, man habe ihren Appellbrief widerrechtlich geöffnet und gelesen, ihren Körper gewaltsam und erzwungenermaßen mit medizinischer Salbe eingerieben, Folterinstrumente angewandt, um die Körper von Praktizierenden zu beschädigen und Falun Gong-Praktizierende zu demütigen, antwortete der politische Instrukteur: „Die Spitze erlaubt uns, das zu tun.” Als sie fragte: „Was meinen Sie mit Spitze?” antwortete man: „Das sind die obersten Führer der Nation.” Anschließend bekam sie eine unbekannte Flüssigkeit in die Muskeln injiziert.

Eine andere standhafte Praktizierende, über 50 Jahre alt, bekam Handschellen angelegt und wurde mit Medikamenten zwangsernährt. Danach fühlte sie sich sehr schlecht. Sie meldete das einem der Beamten, wurde aber trotzdem weiterhin mit Medikamenten zwangsernährt. Sie wurde außerdem damit gefoltert, dass sie zwei Monate lang auf einem kleinen Stuhl vor einer Wand ihres Zimmers sitzen musste, auch „an den Raum festgehakt” genannt. Sie durfte nur am Morgen für fünf Minuten den Raum verlassen, wenn sie zur Toilette musste oder für 15 Minuten, um am Nachmittag zu duschen. Alles andere musste sie in dem Raum machen. Das war eine Art von langwährender Einzelhaft. Später musste sie jeden Tag wenigstens drei Stunden lang körperliche Ertüchtigung betreiben.

Da immer mehr Falun Gong-Praktizierende in das Zwangsarbeitslager geschickt wurden, wurde die dritte Gruppe nur noch für Praktizierende benutzt und die Drogenabhängigen sind allmählich verlegt oder entlassen worden. Kollaborateure übernahmen die Aufgabe der Beobachter. Die Praktizierenden wurden nach ihrer Ankunft im Arbeitslager und der Zuteilung zu einem Beobachter gezwungen, das rote Abzeichen zu tragen. Sie durften mit niemandem in Berührung kommen und auch den Raum nicht ohne Erlaubnis verlassen. Waschen und die Toilette benutzen, geschahen im gleichen Raum. Sie wurden gezwungen, Erfahrungen mit Umerzogenen auszutauschen und deren verdrehten Logik zuzuhören. Sie durften nicht vor Mitternacht schlafen, sondern mussten auf einem kleinen Stuhl sitzen, um ihre „Hausaufgaben” zu machen - das heißt aufschreiben, was sie gelernt hatten. Wenn sie sich weigerten, umerzogen zu werden, und bemerkten, dass es falsch sei, Falun Gong zu verleugnen und man seine „drei Erklärungen” zurücknehmen wollte, die sie früher unterschrieben hatten, wurden sie strikt kontrolliert und für die „Festungs-Attacke” vorgesehen. Beginnend im Mai dieses Jahres wandte das Lager noch grausamere Foltermethoden an, wie „Festungs-Attacke” und „das Reglement zur strengen Kontrolle der Träger des roten Abzeichens”.

Außer, dass sie den strengen Regeln des Lagers zu folgen hatten, wurden die Praktizierenden morgens und nachmittags in der heißen Sonne gedrillt. Sie mussten außerdem Falun Gong verleumdende Texte auswendig aufsagen. Wenn sie das nicht rechtzeitig konnten, durften sie nicht duschen. Eine 55-jährige Praktizierende durfte in dem heißen Sommer drei Tage lang nicht duschen, sodass ihre Haut Ekzeme bekam.

Der sogenannte „Austausch” bedeutete, dass ein Dutzend umerzogener Menschen eine standhafte Praktizierende umrundeten und sie beschimpften und beleidigten. Sie verbreiteten schamlos ihre üble „Erleuchtungstheorie”. Eine Praktizierende wurde ins Gesicht geschlagen, wenn sie sich dieser Theorie nicht beugte. Die Kollaborateure pflegten schlafen zu gehen, wenn sie müde waren, aber den Dafa-Praktizierenden wurde das Schlafen untersagt. Sie mussten auf einem kleinen Stuhl sitzen und „nachdenken”. Wenn sie sich nicht umerziehen ließen, mussten sie den gleichen Drill am nächsten Tag noch einmal über sich ergehen lassen. Neben den verbalen Beleidigungen wurden die Praktizierenden geschlagen. Sie behaupteten schamlos, dies geschähe, um den Praktizierenden dabei zu helfen, ihr Karma loszuwerden. Sie behaupteten auch, dass sie eine höhere Ebene erreicht und deshalb das Recht hätten, andere Menschen zu schlagen. Sie blieben dabei, Dafa zu beleidigen und zu erniedrigen. Eines Abends setzten die Kollaborateure ihre mündlichen Misshandlungen von Dafa-Praktizierenden die ganze Nacht hindurch fort, sodass die anderen Menschen in dem Raum nicht schlafen konnten. Solche Spiele wurden von den Wärtern nicht unterbrochen. Einige Praktizierende durften drei oder vier Tage lang nicht schlafen. All das wurde von den Kollaborateuren geplant und eingerichtet und von der Lagerleitung stark unterstützt. Eine Menge Dafa-Praktizierender wurde infolge dieser Taktik des starken Drucks „umerzogen”. Später kamen diese Praktizierenden allmählich zu Bewusstsein und sagten, dass sie alles, was sie unter dem starken Druck geschrieben hätten, widerriefen. Sie erklärten, dass sie in den Prozess der Fa-Berichtigung zurückkehren wollten.

Das Lager erlaubte den Praktizierenden oft nicht, ihre Besucher zu sehen oder sie wurden starken Einschränkungen unterworfen, wenn Besucher kamen. Einmal wollte eine Praktizierende einen Rechtsanwalt anheuern, weil das Lager ihre Haftzeit rechtswidrig verlängert hatte aufgrund ihrer Weigerung, Falun Gong aufzugeben. Sie durfte acht Monate lang niemanden sehen. Eine andere Praktizierende wollte ebenfalls einen Rechtsanwalt haben; aber ihre Eltern waren alt und Analphabeten. Sie bat den Wärter um die Erlaubnis, ihr Anliegen aufzuschreiben, damit sie das den Eltern mitgeben könne. Der Wärter stimmte zu. Allerdings erzählten ihr die Eltern bei ihrem nächsten Besuch, dass ein anderer Wärter ihnen das Schreiben weggenommen und kaum, nachdem der Besuch beendet war, zerrissen habe. Die Eltern wurden außerdem von den Wärtern belästigt und man sagte ihnen, dass ihr Kind niemals entlassen würde, wenn sie sich nicht „umerziehen” lassen wollte. Da sie außerordentlich besorgt und ängstlich waren, knieten diese älteren Eltern vor dem Wärter nieder und baten, den möglichen Schaden, den sie ihrem Kind zugefügt haben könnten, zu verringern.

Es war ganz „normal”, dass Praktizierende nicht an ihre Verwandten schreiben konnten und umgekehrt. Manchmal wurden private Briefe öffentlich verlesen, verteilt, gedruckt oder kopiert, ohne dass dies dem Empfänger mitgeteilt wurde. Nach dem Gesetz sollte Arbeit „nicht über sechs Stunden täglich hinausgehen” und „Menschen in Zwangsarbeitslagern sollten am Wochenende und an Feiertagen ausruhen”; jedoch seit Juni diesen Jahres müssen die Praktizierenden über zehn Stunden täglich arbeiten und das auch am Wochenende.

Außerdem: Wenn Praktizierende ihre Standhaftigkeit gegenüber Dafa zeigten und ihren wöchentlichen Bericht mit „Dafa-Praktizierende so und so” unterschrieben, wurde ihre Haftzeit um zwei bis drei Monate verlängert mit der Begründung, es verletze „die Belohnungs- und Bestrafungsregeln des Chatou Zwangsarbeitslagers für Frauen der Stadt Guangzhou”. Eine Verlängerung trat ebenfalls ein, wenn sie sich weigerten, einen wöchentlichen Bericht zu schreiben.

Dies alles ist nur der Gipfel des Eisberges von dem, was in dem Lager alles geschah. Im Allgemeinen wurde diejenige Praktizierende, die sich weigerte, „umerzogen” zu werden, sehr oft unfair und ungerecht behandelt, erhielt Punktabzug und Haftzeitverlängerung. Wir hatten verschiedenen Behörden Bericht erstattet, auch dem Disziplin-Inspektionsbüro des Lagers, dem Prokurator im Lager, der Prokuratur des Bezirks Baiyun, dem gesetzgebenden Büro der Stadt Guangzhou und so weiter. Ein Prokurator im Lager sagte öffentlich: „Solange eine Falun Gong-Praktizierende sich weigert, umerzogen zu werden, auch wenn sie nur in Gedanken darauf besteht, muss sie bestraft werden. Sie muss Minuspunkte oder Haftverlängerung bekommen. Wir werden uns so lange wie notwendig auf jede Weise mit ihr beschäftigen, um sie umzuerziehen.” Als wir sie baten, uns die diesbezügliche Gesetzesregelung zu zeigen, behaupteten Wärter, der Leiter des Lagers und sogar der Prokurator: „Das ist ein Reglement der Spitze.” oder „Das stimmt mit den Vorschriften der Spitze überein.” und so fort.

Verwandte und Freunde, im tiefsten Herzen wisst ihr, warum wir Falun Gong praktizieren. Das Fa stellt den Kosmos richtig und berichtigt alles, was nicht aufrichtig ist. Das Böse verfolgt und beschimpft uns und unterstellt, dass wir nicht an andere Menschen denken würden. Sie benutzen außerdem die Gefühle, Ängste vor den Behörden und mangelndes Verständnis für die gesetzlichen Regelungen, um unsere Verfolgung zu verstärken. Wir müssen uns dessen bewusst werden! Nie dem Bösen beistehen! Das Böse ungeprüft lassen ist wie die Gerechtigkeit zu untergraben. Ihr denkt vielleicht: „Ich muss zuerst herauskommen und dann besprechen, was getan werden muss.” Wisst ihr nicht, dass wir entlassen werden, wenn nur immer mehr Menschen rechtschaffene Gedanken haben?

8. August 2001

Anhang

Als Antwort auf viele unmenschliche Vorfälle in dem Lager haben einige standhafte Dafa-Praktizierende der bösen Verfolgung dadurch widersprochen, dass sie seit Juli 2005 nicht gearbeitet haben. Im August 2005 waren es schon mehr als 30 Menschen, die sich daran beteiligten, die meisten waren Träger des roten Abzeichens. Daraufhin fingen die Beamten des Lagers an, aufmerksam zu werden. Am 21. August 2005 trafen sich der Lagerleiter und der Prokurator, der von der Stadt Guangzhou im Lager stationiert war, mit allen Dafa-Praktizierenden, welche die Arbeit verweigerten. Sie sagten, dass sie eine Erklärung über diese Ereignisse vorlegen würden und forderten die Praktizierenden auf, an die Arbeit zurückzukehren. Jedenfalls vermieden ihre Erklärungen die wahren Fakten und der Direktor und der Prokurator leugneten, verdrehten oder verbargen gewisse Fakten, welche offensichtlich gegen Gesetz und Regeln verstießen. Sie weigerten sich, die Rechte der Praktizierenden auf Appelle und gegen körperlichen Missbrauch zu schützen.

Zum Beispiel wurde eine 50-jährige Praktizierende geschlagen, weil sie die Falun Dafa-Übungen ausführte. Das war ein klarer Fall von körperlichem Missbrauch. Der für die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden zuständige Direktor sagte: „Solange das Gesicht nicht geschlagen und sie nicht getötet wird, ist das in Ordnung.”

Außerdem wurden verschiedene Falun Gong-Praktizierende an Handschellen oder mit gestreckten Gliedern gefesselt in einer festen Position an einem Bett aufgehängt, und das mehrere Tage im Monat. Ihnen musste beim Essen, beim Trinken, Urinieren und beim Stuhlgang geholfen werden. Die Praktizierenden durften auch nur an bestimmten Tagen duschen. Eine 40-Jährige musste auf die Toilette; der diensthabende Beobachter meinte, es sei zu angenehm für sie, eine Bettpfanne zu benutzen, darum ließ er sie ihren Stuhl im Bett ablegen und danach schlug er sie. Eine 30-jährige Praktizierende wurde 312 Stunden lang an ihr Bett gefesselt; ihr Haar wurde weiß. Als der Direktor befragt wurde, sagte er: „Das ist keine körperliche Misshandlung. Wenn sie stirbt, werde ich sagen, dass sie Selbstmord beging, indem sie ihren Kopf an die Wand geschlagen hat.” Diese Art Misshandlung wurde seit März 2001 ausgeübt. Nach dem Treffen des Direktors mit dem Prokurator am 23. August sind drei Praktizierende (Zhou Yuxun, Dai Yanhong und Chen Hua) wegen „Arbeitsverweigerung ohne legitimierten Grund” in Einzelhaft gesperrt worden.

3. September 2001

Anlage B: Informationsmaterialien, die die üble Verfolgung enthüllen und die ich nach Überwindung zahlreicher Schwierigkeiten herausschmuggeln konnte.

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Zusammenfassung

An die Leiter des zentralen Disziplin-Inspektions-Komitees der KPC:

Ich bin eine Falun Gong-Praktizierende, die gegenwärtig in der zweiten Gruppe des Chatou Zwangsarbeitslagers für Frauen der Stadt Guangzhou widerrechtlich gefangen gehalten wird. Kürzlich bin ich viele Male von den Wärtern oder anderen Personen im Auftrag der Wärter körperlich misshandelt worden, einfach deshalb, weil ich mit gekreuzten Beinen in meinem Zimmer saß. Bitte lesen Sie im Folgenden, was geschah:

Am Morgen des 30. Oktober 2001, als ich mit gekreuzten Beinen in meinem Zimmer saß, zerrten mehrere Beobachter und der diensthabende Wärter gewaltsam an meinen Armen und Beinen, beschimpften mich und setzten sich auf meine Beine. Dann zogen sie mich von meinem Bett auf den Fußboden und dann zum Fenster; sie benutzten Handschellen, um mich an den Fensterrahmen zu fesseln. Mehrere Wärter der zweiten Gruppe hatten diesen Missbrauch befohlen. Am Abend sagten die drogenabhängige Frau Yan Minyi und zwei andere Frauen, Shi Xiaoli und Li Huiqiong, dass sie mir die Handschellen abnehmen würden, aber sie baten mich nicht, meine Hände vom Fensterrahmen zu nehmen. Als ich versuchte, den Druck auf meine Hand zu erleichtern, zogen diese drei mir die Arme hoch, um mich an einem noch höheren Platz am Fensterrahmen zu fesseln. Frau Chen war die diensthabende Wärterin. Sie stand beobachtend an der Tür und ich bat sie um Hilfe. Die drei Frauen sagten: „Es ist kein Wärter da.” Frau Shi Xiaoli drehte meinen Kopf zur Tür hin: „Siehst du, es ist keiner da.” Chen ging gerade zur Tür hinaus.

Etwa zwei Stunden später kamen diese drei und ein paar Mitglieder der Arbeiterselbstverwaltung und sagten, sie würden mir die Fesseln abnehmen. Dann fesselten sie jedoch meine eine Hand an den Bettrahmen und die andere an den Fensterrahmen, sodass meine Arme eine gerade Linie bildeten. Mein rechtes Bein war verletzt. Frau Chen war auch dabei. Das Gesetz verbietet Wärtern, Folterinstrumente zu benutzen, Menschen körperlich zu bestrafen, oder dritte Personen dazu anzuregen, dies zu tun. Insbesondere ist es den Insassen verboten, Folterinstrumente zu benutzen. Es ist ein umso größeres Verbrechen, wenn ein Insasse dies ohne die Erlaubnis eines Wärters macht. Jedoch verabsäumte es der Wärter, nicht nur dieses Verhalten zu unterlassen, sondern ermutigte und beobachtete diese Folterung.

Am Abend, als die Wärterin kam, um zu sehen, ob wir schliefen, fragte ich Frau Chen, was denn vorher vorgefallen sei. Sie wich der Frage aus. Ich berichtete einer anderen Wärterin über den Vorfall und zeigte ihr meine Verletzungen. Sie sagte, da sie weder im Dienst sei noch die Sache mit angesehen habe, könne sie sich nicht darum kümmern. Dann wandte ich mich an die Gruppenleiterin Lai, die aber nicht zuhören wollte. Später nahmen sie mir die Fesseln ab und ich setzte mich wieder mit gekreuzten Beinen hin. Sie schickten sechs oder sieben Beobachter, Inspektoren und Mitglieder der Arbeiterselbstverwaltung, um mich zu foltern. Ich wurde in meinem Schlafraum in aufrechter Stellung lang ausgestreckt gefesselt und durfte die ganze Nacht über nicht schlafen. Meine Handgelenke waren geschwollen, die Haut verletzt, ich hatte an beiden Beinen mehrere offene Wunden und meine rechte Hand war gefühllos. Ich forderte eine ärztliche Untersuchung, worauf aber nicht reagiert wurde.

Seit ich am 30. Oktober gefesselt worden war, hatte ich weder Essen noch Trinken zu mir genommen. Meine Gesundheit hatte aber nicht darunter gelitten. Ich verhielt mich normal, war bei vollem Bewusstsein und konnte mit den Wärtern mehrere Unterhaltungen führen. Ich drängte sie, die tückischen Misshandlungen einzustellen. Am 1. November kamen Ärzte, um meinen Körper zu untersuchen. Alles erschien normal. Die Direktorin Li Xuezhen, die Disziplinar-Chefin Liang Huioing und die Chefin der Erziehungsdivision Frau Lu Ping sagten mir, dass sie meinen Beschwerdebrief erhalten hätten und dass sie meinten, die Wärter hätten meinen Fall nicht sauber behandelt. Sie sagten mir außerdem, dass das Arbeitslager eine Regel habe, nach welcher „derjenige zwangsernährt werden müsse, der drei Tage lang nicht gegessen habe”. Ich bat sie, mir diese offizielle Regelung aufzuzeigen. Ich wusste, dass nach dem Gesetz die Verwaltungsautoritäten klar angewiesen werden, „keine Tat auszuführen, die im Gesetz nicht besonders ausgewiesen wird”, um so Machtmissbrauch und Gewalt zu vermeiden, wodurch andernfalls die Menschenrechte verletzt werden würden. Meine Bitte fand kein Gehör. Gleich danach nahmen mich die politische Instrukteurin Frau Wang Ruixing von der zweiten Gruppe, zwei Wärterinnen der Gesundheits-Klinik sowie drei Beobachterinnen gewaltsam mit in den Besucherraum. Der ärztliche Aufseher stieß mich grob auf einen Stuhl und sagte einem Wärter, dass er meine Hände an die Armlehnen des Stuhles fesseln sollte. Anschließend wurde ich mit einem Schlauch durch die Nase zwangsernährt.

Bei der Zwangsernährung reckten die Beobachterinnen, die keinerlei medizinische Kenntnisse besaßen, meinen Hals, damit mir das medizinische Personal den Schlauch in die Nase stecken konnte. Es war schwierig, zu atmen. Als ich kämpfte, um den Schlauch aus dem Magen zu ziehen, benutzte ein medizinischer Mitarbeiter ihre Fingernägel, um mich in die Hand zu pieksen. Sie nahm den Schlauch und steckte ihn mir wieder in den Magen. Ich sagte, dass ich nie zuvor einen Arzt ohne jegliche ärztliche Ethik gesehen hätte. Sie antwortete: „Haben Sie schon einmal gesehen, wie geistig zurückgebliebene Menschen behandelt werden?”

Jeder, der über einige ärztliche Kenntnisse verfügt, sollte wissen, dass das Ernähren mit einem Nasenschlauch eine Sonderbehandlung für solche Menschen ist, die nicht mehr essen können und sich in einem kritischen Gesundheitszustand befinden. Außerdem sollte diese Prozedur mit großer Sorgfalt von Fachleuten vorgenommen werden, um Verletzungen an Nase, Rachen, Speiseröhre, Magen und Eingeweide zu vermeiden. Trotzdem wurde dies im Arbeitslager gewaltsam an mir durchgeführt, obgleich ich vollkommen gesund war. Ihre Begründung war „verantwortlich für mein Leben und meine Gesundheit zu sein”. In Wirklichkeit war es eine Folterung und brachte mein Leben und meine Gesundheit in Gefahr. Nach der Zwangsernährung konnte ich eine Zeit lang auf dem linken Ohr kaum noch hören. Wenn ich schluckte, tat mir der Schlund sehr weh und ich musste oft erbrechen.

Ein weiteres Beispiel für unmenschliche Verfolgung

Vom 28. Dezember 1999 bis zum 11. Januar 2000 stand ich unter verwaltungsgemäßer Haft im Frauenraum 212 (später im Raum 213) des Haftzentrums Tianhe der Stadt Guangzhou. Die Quälereien, die ich erlitt, bestanden aus dem Reinigen der Toilettenfußböden auf Knien, mit einem Stock geschlagen und mit Salzwasser zwangsernährt zu werden. Das wurde gemacht, um sicherzustellen, dass andere Häftlinge im gleichen Raum uns daran hinderten, die Übungen zu machen. Ich brachte meine Einsprüche gegen körperliche Züchtigung, die Bedrohungen und die Auswirkung der Politik zum Ausdruck und ging dann in Hungerstreik. Am nächsten Tag befahlen der Direktor Zhu und ärztliches Personal vier oder fünf Insassen, mich auf dem Fußboden mit dem Gesicht nach oben festzuhalten, mit der Begründung, sie wollten „mein Leben retten”. Sie schnitten eine Wasserflasche halb durch und benutzten den oberen Teil als Trichter. Dann nahmen sie eine Zahnbürste, mit der sie mir den Mund aufsperrten; anschließend steckten sie den Trichter in meinen Mund. Sie vermischten eine Packung Salz mit etwas Wasser in einer Plastiktasse und befahlen den Insassen, mir diese Salzlösung in den Mund zu schütten. Ich machte den Mund zu, darum bedeckten sie meine Augen mit einem Tuch und zwickten mich in Nase und Kinn, damit ich den Mund aufmachte. Sie befahlen einem der Insassen, mich mit einem Plastikblumenstiel zu kitzeln (zu den Zwangsarbeiten gehörte das Fertigen von Kunststoffblumen). Die Salzlösung geriet in meine Nase, und wenn ich den Mund aufmachte, gossen sie die Lake hinein. Diese grausame Folterung machte mich fast bewusstlos.

Nach der Folterung verlor ein Verbrecher plötzlich das Bewusstsein. Direktor Zhu, der die ganze Prozedur leitete, schalt ihn: „Wieso bist du so nutzlos?” Andere Gefangene waren so voller Angst, dass sie nicht zu weinen wagten. Meine Daumen waren blutig, Hände und Füße blutbedeckt. Ich konnte nicht sprechen und spuckte noch nach Tagen Salz und eine blutige Flüssigkeit aus. Es fiel mir sehr schwer, zu essen. Obgleich sie mich derartig gequält hatten, legten sie mir noch Fußfesseln an. Damals wurde diese Foltermethode der Salzwasserzwangsernährung bei vielen Falun Gong-Praktizierenden angewandt. Hinterher sagten eine andere, genau so behandelte Praktizierende, Frau Li Qigong, und ich zu Direktor Zhu, dass er diese brutale, gesetzwidrige und unmenschliche Folter nicht weiter anwenden sollte, da sonst womöglich einer dabei sterben würde. Er wollte davon nichts wissen. Später hörten wir, dass ein Falun Gong-Praktizierender namens Gao Xianmin am 17. Januar 2000 plötzlich verstorben war. Danach wurden alle weiblichen Praktizierenden aus der Frauenabteilung in ein anderes Haftzentrum der Stadt verlegt. Das war vorher im Haftzentrum noch nie passiert. Später zeigte die Regierung an, dass Herr Gao an einem Herzanfall gestorben sei. Ich kann jedoch mit Bestimmtheit sagen, dass der Tod von Herrn Gao nicht so einfach war, wie die offizielle Anzeige behauptete.

Falun Gong-Praktizierende haben nie einen Menschen verletzt. Wir tun nichts weiter, als die Verfolgung ans Licht zu bringen. Dafa gibt uns tatsächlich großen körperlichen und geistigen Nutzen. Indessen benutzt die KPC die dunkle Seite der menschlichen Natur, um Dafa anzugreifen und zu unterdrücken. Bitte, ich möchte, dass Sie alle die richtige Entscheidung treffen.

Ich habe Anfang Oktober dieses Jahres eine Email an Beamte geschickt, aber bisher noch keine Antwort erhalten. Ich schickte sie erneut, für den Fall, dass sie verloren gegangen ist. Ich hoffe ernsthaft, dass Sie meinen Fall untersuchen und angemessen behandeln werden.