Singapur: Die Falun Gong-Praktizierenden boykottieren ihr Gerichtsverfahren, bleiben inhaftiert und erregen dadurch große Aufmerksamkeit

(Minghui.de) Sechs Falun Gong-Praktizierende aus Singapur wurden am 22. Januar 2007 um 9:30 Uhr für ein Ereignis, das sich vor über zwei Jahren ereignet hatte, vor das untergeordnete Gericht in Singapur gestellt. Die beteiligten Falun Gong-Praktizierenden hatten am 23. November 2005 auf der Orchand Straße in Singapur Flyer verteilt, über die Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong in China aufgeklärt und die Chinesen unterstützt, die aus der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und ihren zugehörigen Organisationen ausgetreten waren. Sie wurden von der singapurischen Polizei wegen „Versammlung ohne Genehmigung” angeklagt.

Dieser Fall behandelt eigentlich die bewusste Unterdrückung von Falun Gong-Praktizierenden durch die Funktionäre von Singapur, weil die Praktizierenden über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong in China informieren. Die Funktionäre handeln so, um die KPCh zu besänftigen, wodurch sich auch Bedenken durch die internationale Gemeinschaft erhoben haben. Viele Falun Gong-Praktizierende und Befürworter aus verschiedenen Ländern und Regionen kamen zum Gericht und hofften, das Verfahren mitverfolgen zu können. Trotz wiederholter Forderungen der angeklagten Falun Gong-Praktizierenden nach einem größeren Gerichtssaal wurde das Gerichtsverfahren im Raum Nr. 35, dem kleinsten Gerichtssaal mit nur acht Stühlen, durchgeführt.

Der vorsitzende Richter lehnte es wie in einer früheren Anhörung ab, weitere Stühle in den Gerichtssaal bringen zu lassen und weigerte sich auch, das Verfahren in einem anderen Gerichtssaal abzuhalten. Deshalb hatten Familienangehörige, Medien oder Befürworter keinen Zutritt zum Gerichtssaal, was zu Protesten bei den Falun Gong-Praktizierenden führte. Der Richter befand sie der „Missachtung des Gerichts” für schuldig und verurteilte sie zu zwei Tagen Haft ohne Kaution oder Besuche. Doch überraschenderweise ließ man die Falun Gong-Praktizierenden nach einer Nacht im Gefängnis wieder frei. Das Gerichtsverfahren wurde am Mittwoch dem 24. Januar 2007 fortgesetzt.

„Es kommt in einem singapurischen Gericht selten vor, dass das Beiwohnen an einem offenen Verfahren verweigert wird”

Der Fall „Versammlung ohne Genehmigung vom 23. Oktober” ist eine strafbare Handlung, an der sechs Falun Gong-Praktizierende beteiligt waren. Am 22. Januar um 9:30 Uhr, nachdem die angeklagten Falun Gong-Praktizierenden den Gerichtssaal betreten hatten, wurde den draußen stehenden Familienangehörigen und den Medien, die das Verfahren mitverfolgen wollten, der Zutritt verweigert. Die Polizei erklärte, dass der Raum nur acht Stühle habe, die bereits besetzt seien. Laut Aussage erfahrener Gerichtsbeobachter ist die Verweigerung des Beiseins von Familienangehörigen und Medien an einem offenen Verfahren sehr selten.

Etwa 40 Minuten später wies die Polizei die Anhängerschaft außerhalb des Gerichtssaals an, zurückzuweichen und behauptete, dass der Richter beschlossen hätte, alle sechs Angeklagte einzusperren. Die Polizei begleitete die sechs Angeklagten in Handschellen aus dem Gerichtssaal und auf die Frage, warum die Falun Gong-Praktizierenden weggebracht würden, antwortete die Polizei: „Sie haben nicht kooperiert.”

Ein Familienangehöriger der Angeklagten Frau Dr. Wang Yuyi bat um ein Treffen, bevor sie weggebracht würde, doch seine Bitte wurde abgelehnt sowie auch seine wiederholte Forderung, dem Verfahren beiwohnen zu dürfen. Als er eine Erklärung verlangte, erwiderte die Polizei: „Es ist eine Anweisung des Richters.”

Die Falun Gong-Praktizierenden boykottierten ihr Verfahren und wurden zu Haftstrafen verurteilt

Um 14:30 fuhr das Gericht mit dem Verfahren fort, doch von den angeklagten Falun Gong-Praktizierenden war bis zum Ende des Verfahrens gegen 16:30 Uhr nichts zu sehen. Später erfuhr man, dass sie auf einem anderen Weg in den Gerichtssaal gebracht worden waren. Nach der Sitzung verkündete die Polizei, dass die sechs Falun Gong-Praktizierenden zu zwei Tagen Haft in einem Gefängnis verurteilt worden seien, wobei weder Kaution gewährt wurde noch Besuche erlaubt waren. Der Fall „Versammlung ohne Genehmigung” werde in zwei Tagen fortgesetzt. Nur durch die wiederholten Forderungen der Familienangehörigen war es den Falun Gong-Praktizierenden erlaubt, vor dem Haftantritt mit ihnen oder ihren Freunden zu telefonieren. So konnten die Reporter erfahren, was sich innerhalb des Gerichts abgespielt hatte.

Laut Frau Dr. Wang Yuyi und den anderen Angeklagten hatten sie vor dem Verfahren auf einer Besprechung eine schriftliche Forderung an den Richter für einen größeren Gerichtssaal abgegeben, damit die Zuschauer dem Verlauf folgen könnten. Der Richter lehnte jedoch ihre Forderung ab. Am Morgen des 22. Januar, als das Verfahren begonnen hatte, baten sie den Richter erneut darum, in einen größeren Saal zu wechseln. Der Richter lehnte auch diesmal ab und behauptete, dass kein größerer Saal zur Verfügung stünde. Dies veranlasste Wang Yuyi dazu, den Richter zu fragen: „Sind Sie sicher?” Der Richter gab darauf keine Antwort. Die Falun Gong-Praktizierenden verlangten, dass das Verfahren erst dann durchgeführt werde, wenn ein geeigneter Saal frei wäre. Sie schlugen vor, dass wenn es bei diesem Saal bleiben würde, einige Stühle dazu gestellt werden könnten (das vorangehende Verfahren fand in dem vergleichsweise geräumigeren Saal Nr. 36 statt). Sie forderten auch das Recht ein, dass ihre Familienangehörigen und die Medien dem Verfahren beiwohnen dürfen, bevor sie den Beginn des Verfahrens zustimmen würden.

Der Richter ignorierte die Forderungen der Falun Gong-Praktizierenden und begann das Verfahren. Daraufhin kehrten sie dem Richter den Rücken zu und boykottierten das Verfahren. Der Zeuge der Anklage für den Fall „23. Oktober, Orchard Straße” war der Polizeibeamte, der die gesamte Episode gefilmt hatte. Als er ankam und vom stellvertretenden Staatsanwalt ins Kreuzverhör genommen wurde, begannen die angeklagten Falun Gong-Praktizierenden, Lunyu zu rezitieren. Der Richter bat sie aufzuhören, doch die Falun Gong-Praktizierenden fuhren damit fort. Folglich bestrafte der Richter sie wegen „Missachtung des Gerichts”. Die Falun Gong-Praktizierenden erwiderten, dass ein geheimes Verfahren zu boykottieren, nicht gleichbedeutend mit der „Missachtung des Gerichts” wäre und weigerten sich, sich schuldig zu bekennen. Daraufhin verurteilte der Richter die sechs Falun Gong-Praktizierenden zu zwei Tagen Haft. Kaution oder Besuche waren nicht erlaubt.

Das Verfahren vom Montag wurde am Mittwoch Morgen fortgesetzt. Alle Angeklagten hatten ihren Familienangehörigen mitgeteilt, dass sie ihren Boykott fortsetzen würden, wenn das Beisein der Familienangehörigen und der Medien nicht gewährleistet sein würde.

Nach einer Nacht in Haft behaupteten die Beamten von Singapur, offensichtlich als ein Schritt, um das Gesicht zu wahren, dass die Falun Gong-Praktizierenden bereits zwei Tage abgesessen hätten (Montag Nacht und Dienstag Morgen) und ließen sie frei. Die Familienangehörigen der Angeklagten glaubten, dass die Regierung Singapurs dem internationalen Druck nachgegeben hätten.

Die ungerechte Behandlung bewirkte eine weit reichende Aufmerksamkeit

Singapur behauptet, ein Land zu sein, das vom Gesetz regiert wird. In diesem Fall hat es seine Norm verletzt und Falun Gong-Praktizierende häufig unrechtmäßig behandelt. Falun Gong-Praktizierende und ihre Befürworter in der ganzen Welt haben diesem Fall große Aufmerksamkeit geschenkt, sie sind zu den Botschaften und Konsulaten von Singapur in den jeweiligen Ländern gegangen, um zu protestieren.

Seit die KPCh die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999 begonnen hatte, beugten sich die Funktionäre von Singapur, wie Lee Kuan Yew und einige andere Beamte, der Verlockung und dem Zwang der KPCh und beschränkten wiederholt das rechtmäßige Praktizieren und die Aktivitäten zur Aufklärung der wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden. Sie beteiligten sich direkt an der Verfolgung von Falun Gong in den Fällen „MacRitchie” und „Esplanade Park”. Etwa im Juni 2006 begann eine Serie von Vorfällen, wo Falun Gong-Praktizierende gezwungen wurden, Singapur zu verlassen und Anklagen gegen Falun Gong-Praktizierende erhoben wurden. All diese Vorfälle standen in Zusammenhang mit dem Besuch des ehemaligen Leiters des „Büro 610” der KPCh, Li Lanqing, im Juli 2006 aufgrund der Einladung von Lee Kuan Yew. Bei der Durchführung mehrerer Verfahren in singapurischen Gerichten hielten die Funktionäre die Objektivität des Gesetzes nicht ein und bereiteten den Falun Gong-Praktizierenden ständig Schwierigkeiten. Es war offensichtlich, dass die Beamten Falun Gong-Praktizierende unterdrückten, um die KPCh zu beschwichtigen.

Falun Gong-Praktizierende auf der ganzen Welt brachten ihre ernsthafte Besorgnis über die derzeitige Situation in Singapur zum Ausdruck und die Menschen mit Gerechtigkeitssinn riefen die Beamten von Singapur dazu auf, sofort damit aufzuhören, der KPCh bei ihrer Verfolgung von Falun Gong zu helfen. Sie riefen auch die internationale Gemeinschaft dazu auf, ihre Unterstützung auszuweiten. Noch am selben Tag des Gerichtsverfahrens in Singapur am 22. Januar gingen die Falun Gong-Praktizierenden in Hongkong zum Generalkonsulat von Singapur, um zu protestieren. Sie hielten während des Protestes ein großes Spruchband hoch und ermahnten die singapurischen Beamten: ”Schätzen Sie ihre Zukunft, indem Sie Falun Gong gerecht behandeln!”