Pressemitteilung vom Falun Dafa Informationszentrum Deutschland: Peking ignoriert Olympische Charta

Peking beabsichtigt Millionen Falun Gong-Praktizierende von den Olympischen Spielen auszuschließen

Berlin / New York (FDI) - Die Organisatoren der Olympischen Spiele in Peking haben offen geäußert, dass Falun Gong-Praktizierenden die Teilnahme an den olympischen Sommerspielen 2008 verboten ist. Diese Entscheidung Pekings stellt sowohl einen schweren Verstoß gegen die Artikel 35 und 36 der chinesischen Verfassung dar, die Versammlungs- und Glaubensfreiheit garantieren, als auch gegen die Statuten des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die jede Form der Diskriminierung verbieten - einschließlich religiöser oder politischer Art.

Das Falun Dafa Informationszentrum verurteilt die Entscheidung Pekings und fordert die internationale Gemeinschaft auf, Druck auf Chinas kommunistische Behörden auszuüben und diese rechtswidrige Politik rückgängig zu machen.

„Die Olympischen Spiele dürfen nicht zu einem Schauplatz der Intoleranz werden, zu einem Fest der kommunistischen Machenschaften», sagte Infocenter Sprecher Erping Zhang. „Wir sprechen von einigen Dutzend Millionen Menschen, die von den Spielen ausgeschlossen werden sollen. Das kommt einer Verletzung der Olympischen Charta gleich, dessen Ausmaß sich niemand vorstellen konnte.»

Diskriminierung von Falun Gong

Die Nachricht über die diskriminierenden Pläne Pekings wurde am 8.November 2007 in einem Bericht der Associated Press (AP) bekannt gemacht. In dem Bericht heißt es, dass Pekings neue, angeblich tolerantere Politik bezüglich des Glaubens „nicht für Falun Gong gilt» und stattdessen „Chinas Entschluss die spirituelle Bewegung an den Rand der Gesellschaft zu drängen, zu verfolgen und auszulöschen» erneut geltend gemacht wurde.

Li Zhanjun, Leiter des Pekinger Olympischen Medienzentrums, sagte gegenüber AP, dass „Falun Gong-Texte, Falun Gong-Aktivitäten in China verboten sind» und dass „Ausländer, die nach China kommen, dies respektieren und sich an chinesische Gesetze halten müssten.»

Pekings Erklärung ist unzureichend. Erstens war es gegen die Verfassung der Volksrepublik China, Falun Gong als „illegal» zu brandmarken und zweitens verstößt dies gegen zahlreiche internationale Rechtsabkommen und Vereinbarungen, die China unterzeichnet hat. Artikel 35 der chinesischen Verfassung beispielsweise besagt, dass die Bürger „Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit, das Recht auf Vereinsgründung, Umzug und Demonstration haben.»

Und ebenso erklärt Artikel 36, dass die Bürger „Religionsfreiheit genießen» und dass „kein Staatsorgan, keine öffentliche Organisation oder Einzelperson Bürger zwingen darf, an irgendeine Religion zu glauben oder nicht daran zu glauben; es dürfen auch keine Bürger diskriminiert werden, die an eine Religion glauben oder nicht daran glauben.»

Olympische Charta verbietet jegliche Diskriminierung

Das olympische Komitee hatte darauf verwiesen, dass die Spiele Chinas Führung dazu zwingen würden, den miserablen Menschenrechtsrekord der Nation zu verbessern. In der Olympischen Charta heißt es ganz unmissverständlich: „Jede Form der Diskriminierung in Bezug auf ein Land oder eine Person aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder anderem ist unvereinbar mit der Olympischen Bewegung.»

Die Bestimmungen des IOC schützen somit vor der Ausgrenzung einzelner Gruppen, wie beispielsweise Falun Gong, selbst wenn sie intern diskriminiert werden; Falun Gong als „illegal» zu brandmarken, ändert nicht den religiösen Charakter, oder die Rechte der Gruppe, sondern lässt einmal mehr die Absicht und Durchführung von Chinas kommunistischer Führung erkennen, Rechtsstaatlichkeit politischer Willkür unterzuordnen.

Anhaltende Brutalität

„Dass Peking Falun Gong als ,illegal' bezeichnet, ist der unbeholfene Versuch, institutionell sanktionierte Gewalt und Verfolgung zu rechtfertigen. Tatsache bleibt: Millionen friedlicher, gesetzestreuer Bürger, die lediglich eine bessere Gesundheit und moralische Lebensweise anstreben, werden von einem autoritären kommunistischen Regime brutal behandelt und ihrer Rechte beraubt», sagt Zhang Erping vom Infocenter. „In allen anderen der 75 nicht-kommunistischen Ländern weltweit, in denen Falun Gong verbreitet ist, wird es frei, legal und offen ausgeübt. Allein im kommunistischen China steht es einer unerbittlichen Unterdrückung gegenüber.»

Laut Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Folter aus dem Jahr 2005 waren 66% der gemeldeten Folteropfer in China Falun Gong-Praktizierende. Ein Jahr darauf, im Report 2006, äußerte der UN-Sonderberichterstatter über Folter seine Besorgnis über zunehmende Berichte systematischer Unterdrückung gegenüber Falun Gong, wörtlich heißt es darin: „Berichte über Festnahmen, Inhaftierung, Misshandlung, Folter, sexuelle Gewalt, Todesfälle und unfaire Gerichtsverhandlungen von Angehörigen so genannter ,ketzerischer Organisationen', insbesondere Falun Gong-Praktizierende, spiegeln eine gezielte und institutionalisierte Politik der Behörden gegenüber bestimmten Gruppen wie Falun Gong wieder.»

Dem Falun Dafa Informationszentrum liegen Einzelheiten über 63.000 Fälle von Folter vor, mit über 3.000 Todesfällen in Haft. Die tatsächliche Todesrate durch Folter wird auf über 10.000 geschätzt.

Pekings jüngste Äußerung folgt auf eine Reihe von Warnungen durch das Informationszentrum. Das Zentrum hat eine derartige Vorgehensweise vorhergesagt und international nach Unterstützung gesucht, um die Durchführung zu verhindern.

Im Jahr 2005 beispielsweise erhielt das Informationszentrum glaubhafte Berichte, dass die Behörden der Volksrepublik China (VRC) in Zusammenhang mit der Vorbereitung der Olympischen Spiele und im Gegensatz zu ihrem Versprechen die Menschenrechte zu verbessern, Maßnahmen verstärkt haben, um Falun Gong vor dem Sommer 2008 „auszulöschen».

Im Juni 2007 berichtete das Informationszentrum über ein geheimes Schreiben des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit, das 43 Kategorien von unerwünschten Personen auflistet, welche ausfindig gemacht und von den Olympischen Spielen 2008 in Peking ausgeschlossen werden sollen.
(http://www.faluninfo.de/artikel/pressemitteilungen/1180902384.html; http://www.faluninfo.net/displayAnArticle.asp?ID=9489)

Das Informationszentrum bemüht sich derzeit um Stellungnahmen von Seiten des IOC zu den Äußerungen aus Peking und versucht zu klären, welche Maßnahmen unternommen werden, um zu garantieren, dass keine derartige Diskriminierung durch die Behörden der VRC stattfinden wird, weder offen noch versteckt.

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