Klägerin eines Gerichtsverfahrens gegen KPCh-Beamten protestiert wegen der Einmischung der chinesischen Botschaft in juristische Vorgehensweisen Australiens

(Minghui.de) Mein Name ist Xie Yan. Ich stamme aus der Stadt Guangzhou in China und bin Bürgerin von Australien. Ich war zwei Jahre lang in einem Zwangsarbeitslager in China eingesperrt, weil ich mich geweigert hatte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Während der Haft wurde ich von den Wärtern einer Zwangsgehirnwäsche unterzogen und seelisch und körperlich gefoltert. Einmal machten mich die Wärter mehrere Tage lang mit Handschellen aufrecht an einem Fensterrahmen fest, so dass ich nicht schlafen konnte. Wie die anderen Gefangenen musste auch ich 16 Stunden lang arbeiten und Exportartikel herstellen. Auf Grund der ständigen Bemühungen meines Verlobten (jetzt mein Mann) und vieler anderer Personen, die mich retten wollten, wurde ich am 23. April 2004 aus dem Lager entlassen.

Im Dezember 2006 besuchte der derzeitiger Vorsitzende des politischen Beratungskomitees von Guangdong, Chen Zhaoji, Australien. Li Fuying (78), eine andere Falun Gong-Praktizierende, die auch wegen ihres Glaubens verfolgt worden war, und ich reichten gegen Chen eine Klage wegen widerrechtlicher Gefangennahme und dem Verbrechen der Folter ein.

Der beklagte Chen beteiligte sich aktiv an der Verfolgung von Falun Gong und ich selbst denke, dass er für zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich ist, die in der Provinz Guangdong verübt wurden.

Als mein Anwalt am 13. November gerade ein Versäumnisurteil über den Beklagten erreichen wollte, erschienen plötzlich drei Beamte aus dem Amt des australischen Generalstaatsanwalts vor Gericht. Sie überbrachten ein Schreiben der chinesischen Botschaft in Australien, in dem argumentiert wurde, dass dem Beklagten als ausländischer Diplomat Immunität zugestanden werden soll.

Am 22. November reichte der australische Generalstaatsanwalt ein Dokument bei Gericht ein, in dem dem Angeklagten diplomatische Immunität zugestanden wurde. Am 15. November unterzeichnete der australische Außenminister Alexander Downer ein Zertifikat, in dem der Angeklagte auf der Grundlage von diplomatischer Immunität geschützt wurde.

Als Klägerin und direktes Opfer in diesem Fall bin ich über die chinesische Botschaft empört. Die Botschaft sagte in ihrem Schreiben: „Egal, was chinesische Beamte taten und welche Identität sie haben und egal ob das, was sie taten, offiziell oder privat gemacht wurde, sollte ihnen Immunität gewährt werden und jede Klage gegen sie ist gesetzwidrig." Ich bin auch enttäuscht, dass sich der Generalstaatsanwalt in diesen Fall eingemischt hat. Nach internationalem Recht hat niemand Immunität, wenn es sich um ein Verbrechen mit Folter und um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt.

Adolf Hitler war ein amtlich Regierender und er handelte auf der Grundlage der Gesetze im Nazi-Deutschland. Ich möchte gerne wissen, ob Minister Downer und der Generalstaatsanwalt die gleichen Argumente verwenden würden, um Hitler zu entschuldigen, wenn er heute vor Gericht stünde?

Die Verfolgung von Falun Gong verstößt an sich schon gegen die Verfassung Chinas und gegen die universelle Erklärung der Menschenrechte, einschließlich aller internationalen Gesetze, die auf dieser Erklärung basieren.

Falun Gong ist eine traditionelle chinesische Praktik auf der Grundlage der Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Zur Zeit profitieren über 100 Millionen Menschen in über 80 Ländern der Welt von dieser Praktik (Mehr Informationen darüber unter: http://falundafa.org).

Nach gegenwärtigem Stand sind mindestens 3103 Falun Gong-Praktizierende auf Grund der Verfolgung ums Leben gekommen. Diese Verfolgung schließt Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Die Verstrickung der Kommunistischen Partei Chinas in den Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden ist laut David Kilgour, dem ehemaligen kanadischen Staatssekretär (Asien und Pazifikraum) und Mitautor des „Untersuchungsberichts zu den Anschuldigungen der Organentnahmen an Falun Gong-Praktizierenden in China", ein „noch nie da gewesenes Böses".

Die Verfolgung von Falun Gong muss gestoppt werden und diejenigen, die sich an der Verfolgung beteiligt haben, müssen gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Ich möchte allen Australiern sagen, dass wir chinesischen Beamten, die sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben, keine Immunität gewähren dürfen. Bitte rufen Sie die chinesische Botschaft in Australien an und lassen Sie die Beamten dort wissen, dass sie sich nicht in die juristischen Vorgehensweisen Australiens einmischen sollen. Die Telefonnummer lautet: +61-02-62734780.