Die Falun Dafa-Praktizierende Zeng Aihua aus Hongkong wurde in Schanghai zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.de) (Anmerkung des Herausgebers: Es wurde bekannt, dass Frau Zeng Aihua am 12. Februar zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Der folgende Artikel wurde am 7. Februar geschrieben.)

Die Falun Dafa-Praktizierende Zeng Aihua war etwa neun Monate lang in Schanghai eingesperrt. Der Gerichtstermin war für den 12. Februar 2007 um 13.30 Uhr im Gericht des Bezirks Pudong in Schanghai angesetzt. Man sagt, dass das Büro 610 schon vor der Gerichtsverhandlung, bezüglich ihrer Verurteilung, eine interne Entscheidung getroffen hatte. Das Urteil sollte am gleichen Tag ausgesprochen werden. Es folgen die Einzelheiten:

Frau Zeng Aihua, 58, arbeitete als leitende Buchhalterin in der Zweigstelle Schanghai der Nordost- Versicherungsgesellschaft Co.Ltd. Sie fing mit dem Praktizieren von Falun Gong im Jahre 1997 an. Ihre Gesellschaft hatte sie schon des Öfteren mit dem jährlich vergebenen Titel „Hervorragende Angestellte” ausgezeichnet. Bei ihren Kollegen ist sie beliebt.

Im Jahre 2005 emigrierte Zeng Aihua nach Hongkog und ließ sich dort einbürgern. Nach mehreren Monaten ging sie aber aus den folgenden Gründen nach Schanghai zurück: Da es in China eine Informationsblockade gibt, meinte sie, dass die Menschen in Schanghai nicht so leicht die Wahrheit über die Verfolgung von Falun Gong erfahren könnten als die Menschen in Hongkong. Am späten Abend des 22.Mai 2006 wurde sie in ihrer Wohnung in Schanghai festgenommen. An der Festnahme waren folgende Personen beteiligt: Zhu und Zhang Leiter des 4. Abschnitts der Nationalen Sicherheit im Bezirk Pudong sowie Qui Lin, ein Beamter der Polizeistation der Straßenpolizei von Puxing. Die Polizei nahm mehrere hundert VCDs mit Programmen des Fernsehsenders NTDTV, VCDs mit den Neun Kommentaren, 2 Stapel von Falun Dafa-Büchern, Computer, Mobiltelefone und Adressbücher und noch andere Dinge weg.

Seitdem wurde Zeng Aihua im Haftzentrum Pudong festgehalten. Dort durfte sie ihre Brille nicht tragen, wenn sie schwere körperliche Arbeiten verrichten musste, bei der gutes Sehen erforderlich war. In vielen Verhören sollte sie Informationen über andere Praktizierende preisgeben. Sie wollten ihr Zeugnis dazu benutzen, um andere Praktizierende zu verfolgen. Zeng Aihua verweigerte jegliche Antwort und unterschrieb keinen Haftbefehl, keinen Festnahmebefehl oder Verhöraussagen. Sie trat außerdem in einen Hungerstreik aus Protest gegen ihre Gefangensetzung.

Australisches Außenministerium unterstützt die Tochter von Frau Zeng

Gleichzeitig setzte Zengs Tochter, die Australierin Chen Muhan, Befreiungsversuche in Gang, als sie von der Haft ihrer Mutter erfuhr und sie erhielt weitgehende Unterstützung. Viele Australische Parlamentsabgeordnete schrieben an das Australische Außenministerium, um Hilfe zur Befreiung von Zeng Aihua zu erbitten. Zwei Senatoren und ein Bürgermeister schrieben persönlich an Fu Ying, den Chinesischen Botschafter in Australien, um ihre Besorgnis über diesen Vorfall zum Ausdruck zu bringen. Beim Menschenrechtsdialog mit China im Juli 2006 brachte das Australische Außenministerium den Fall ins Gespräch, da er die Aufmerksamkeit der Regierung erweckt hatte. Die Australische Botschaft in Schanghai machte zahlreiche Anfragen bei der kommunistischen Regierung zu dem Voranschreiten des Falls. Obgleich die Chinesische Regierung jede Antwort verweigerte, weil Zeng Aihua eine Australische Bürgerin ist, machte das Außenministerium der Tochter in vielen Briefen klar, dass das Australische Außenministerium sehr besorgt über den Fall ist und nicht aufhören würde, die Chinesische Regierung zu befragen und Zeng Aihua zu helfen.

Tochter von Frau Zeng reiste nach Hongkong um friedlich zu protestieren

Chen Muhan reiste zwischen Juli und September 2006 nach Hongkong, um die Entlassung ihrer Mutter zu erbitten. Sie saß fast jeden Tag vor dem chinesischen Verbindungsbüro in Hongkong, um friedlich gegen die Verfolgung zu protestieren. Wegen ihrer Anstrengungen schrieben mehrere Mitglieder des gesetzgebenden Rates und des Bezirksbeirats an die kommunistische Regierung, um Frau Zeng Aihuas Freilassung zu fordern. Auch das Einwanderungsministerium in Hongkong sowie das Verbindungsbüro in Peking erhielten viele Protestbriefe der Familie Zeng, die an die Polizei und das Gericht in Schanghai geschickt wurden.

Die Koalition zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong (CIPFG) in Australien wurde im Dezember 2006 von Frau Zengs Familie aufgesucht und stimmte zu, eine gründliche Untersuchung durchzuführen, da es sich um die Verfolgung des Familienmitgliedes einer Australischen Familie handelte.

Viele Medien in Australien, Hongkong und USA berichteten über Einzelheiten von Zeng Aihuas Verfolgung seit ihrer Festnahme und verfolgen den Fortgang des Falls.

Das Büro 610 schnitt Frau Zeng jede Verbindung zur Außenwelt ab

Viele Menschen in Schanghai erfuhren durch verschiedene Kanäle von diesem Vorfall und verurteilen das Justizministerium und die juristische und gesetzgebende Abteilung im Bezirk Pudong sowie das Büro 610 in Schanghai, deren Agenten hinter der Szene die Verfolgung dirigierten. Die Beamten des Büros 610 in Schanghai erschraken, als ihre Verbrechen entlarvt wurden und sie dem öffentlichen Druck aus China und dem Ausland ausgesetzt waren. Das Büro drohte der Familie Zeng, wenn sie im Ausland um Hilfe bäten, würde das Zeng Aihua schaden. Sie sagten auch, daß sie die Tochter verhaften würden, wenn diese nach China ginge. Sie versuchten, das Bekannt werden ihrer Verbrechen zu unterdrücken. Dazu setzte das Gerichtsbüro von Schanghai das Anwaltsbüro in Peking, in welchem ihr Anwalt arbeitet, unter Druck. Das Pekinger Justizbüro war auch darin verwickelt. Sie versuchten, Zengs Anwalt von dem Fall zurückzuhalten und wollten ihn hindern, Zeng Aihua vor Gericht zu verteidigen.

Frau Zeng und ihre Familie weigerten sich offiziell, mit den Beamten zusammen zu arbeiten. Das Büro 610 blockierte strikt alle Informationen und verheimlichte den Fortgang des Falls und Informationen über die Handhaber des Falls. Sie verhinderten wiederholt Treffen zwischen Zeng Aihua und ihrem Anwalt und schnitten ihr jede Verbindung zur Außenwelt ab. Die Familie wurde erst zwei Monate nach Einreichung der Klage vom Gericht benachrichtigt. Bis zehn Tage vor der Verhandlung durfte der Anwalt die Aktenordner des Falls nicht einsehen. Als die Familie dem Hauptrichter Shi Yaohui entgegentrat, um über Verletzungen des Gesetzes zu beraten, machte Shi Yaohui Ausflüchte und gab zu, dass er eigentlich nichts zu sagen hätte. Der Leiter des Bezirksgerichts Pudong, Lu Wende, gab ihnen das Rundschreiben und sagte, daß Richter Shi Yaohui für den Fall verantwortlich sei. Das Personal des Hohen Volksgerichtshofs von Schanghai, welches direkt dem örtlichen Gericht vorsteht, antwortete nicht auf die Appelle von Frau Zengs Familie.

Jetzt steht Zeng Aihua die Verhandlung bevor. Man erfuhr, dass das Büro 610 Schanghai schon über das Urteil entschieden hat. Das Gericht soll nur die Anträge stellen. Das erheuchelte Urteil soll noch am gleichen Tag verkündet werden.

Die Verfolgung von Falun Dafa-Praktizierenden ist in Schanghai noch sehr ernsthaft. In den letzten Monaten wurden noch viele andere Praktizierende verurteilt. Wir hoffen, dass Falun Dafa- Praktizierende aus dem Ausland nach Schanghai telefonieren werden, um die Wahrheit aufzuklären.

Es folgt eine lange Liste von Telefonnummern.

Pudong Bezirksbeschaffungsstelle in Schanghai: 86-21-38794528
Chen Naibao: Chef der Beschaffungsstelle
Zhou Yuguo: stellvertretender Chef der Beschaffungsstelle
Li Jianjun, Rechtsanwalt ...... Zeng Aihua:
86-21-68543348, oder 86-21-38794528 Nbst. 86091
Beschwerdebüro von Pudong Bezirksbeschaffungsstelle:
86-21-58852000
Gericht für Zivilrecht in Shanghai (Bezirk Pudong)
Hauptzentrale: 86-21-38794518
Ding Shouxing: Chef des Gerichtshofs
Zhang Kejian: Stellvertretender Chef des Gerichtshofs
Tang Liming: Stellvertretender Chef des Gerichtshofs
Chen Xueming: Stellvertretender Chef des Gerichtshofs
Shi Yaohui: Strafrichter, welcher Zeng Aihua's Fall betreut, 86-21-68541824, oder 86-21-38794528 Nbst. 11101


Anmerkung:
1. Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

2. "Die Neun Kommentare über die Kommunistische Partei Chinas": wurden Ende 2004 veröffentlicht. Sie enthüllen das wahre Wesen der KPCh. Millionen von Chinesen haben danach ihre Mitgliedschaft aus der KPCh gekündigt. http://ninecommentaries.com