Frau Liao Xinqun starb im Alter von 54 Jahren durch die Verfolgung

(Minghui.de) Frau Liao Xinqun, eine Praktizierende aus der Stadt Urumqi in der Autonomen Region der Uighueren Xinjiang, wurde von der Polizei im Bezirk Tianshan festgenommen, als sie Mitte Feburar 2004 Flyer über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatte. Danach belästigten sie Polizisten im Ort, Mitglieder des Büros 610 (1), Beamte der Verwaltungsbehörde und die Wohngemeinschaft in regelmäßigen Abständen. Mitte November 2006 starb Liao Xinqun an einem Rückfall ihres Herzleidens.

Liao Xinqun, 54, war eine pensionierte Arbeiterin der Textilfabrik Nr. 7 in der Stadt Xinjiang. Sie begann im Jahr 2000 mit dem Praktizieren von Falun Gong. Noch im selben Jahr wurde sie bei der Polizei angezeigt, weil sie mit anderen Praktizierenden Flyer über die Verfolgung von Falun Gong verteil hatte. Sie kam in die Liudaowan Strafanstalt in Haft, weil sie sich weigerte, mit Falun Gong aufzuhören und eine Garantieerklärung (2) oder Reueerklärung (3) zu schreiben oder auf andere Weise den Begründer von Falun Dafa zu verleumden. Während der viermonatigen Haft wurde sie unzählige Mal geschlagen. Zudem war sie immer mit Ketten gefesselt.

Liao wurde zu einem Jahr Zwangsarbeitslager verurteilt und im März 2001 in das Lager in Ulapo gebracht. Die Wärter des Lagers sind besonders grausam Falun Gong Praktizierenden gegenüber. Sie zwingen die Praktizierenden Überstunden zu machen und lassen sie Propagandamaterial anschauen, in dem Falun Gong verleumdet wird. Alle Praktizierenden, die sich weigern auf Falun Dafa und dessen Begründer zu schimpfen, werden sofort geschlagen. Danach foltern die Wärter die Praktizierenden mit Elektroschockern.
In Haft wurde Liao einmal so sehr mit Elektroschocks gequält, bis sie sich vor Schmerzen auf dem Boden rollte. Die grausame Folter führte dazu, dass sie wieder Probleme mit ihrem Herzen bekam.

Mitte Februar 2004 kam Liao erneut in Haft. Nach ihrer Entlassung wechselten sich die Polizei, das Büro 610, sowie Beamte der Verwaltungsbehörde ab, sie zu bedrohen. Ihr Herzleiden verschlimmerte sich. Zuletzt schwoll ihr Körper stark an und im November 2006 starb sie.

Tianshan Bezirkspolizeibehörde in Urumqi, Xinjiang: 86-991-2327110
Sektion im Bezirk Tianshan: 86-991-2824097
Büro 610: 86-991-2391701
Tianshan Bezirkspolit- und Justizkomitee: 86-991-2624027, 86-991-2647049, 86-991-2654408

Anmerkung:

1. Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

2. Garantieerklärung - In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.

3. Reueerklärung - Mit dieser Erklärung werden Praktizierende gezwungen zuzugeben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen, versprechen Falun Gong aufzugeben und sich nie wieder mit anderen Praktizierenden abgeben oder nach Peking zum Appellieren für Falun Gong gehen.