Indonesien: Wong Wan Hie vom Gerichtshof in West Jakarta wegen Belästigung an Falun Gong für schuldig befunden

(Minghui.de) Der Gerichtshof von West Jakarta verabschiedete die Verhandlung gegen Wong Wan Hie. Er hatte in Chinatown von Jakarta Falun Gong-Praktizierende belästigt und wurde handgreiflich. Am 30. Januar 2007 wurde Wong Wan Hie für schuldig gesprochen und zu fünf Monaten Gefängnis und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Da der Angeklagte nicht vorbestraft war, wurde ihm die Gefängnisstrafe erlassen.

Oberrichter Poernomo verkündete das Urteil. Er fällte ein mildes Urteil, wenn man bedenkt, dass der Vertreter der Anklage sechs Monate Gefängnis und 10 Monate auf Bewährung gefordert hatte. Wong wurde für schuldig befunden, den Falun Gong-Praktizierenden Bachtijar Kyar bei einem friedlichen Protest in Caopu, Westjakarta, belästigt zu haben. Herr Kyar stellte den Behörden der KPCh die brutalen Folterungen an Falun Gong-Praktizierenden vor Augen. Der Angeklagte übertrat den § 351 Absatz 1 des Indonesischen Strafgesetzes, indem er sein Opfer verletzte, was von einem Krankenhaus bestätigt wurde. Nach Augenzeugenberichten wurden die Verletzungen durch gewalttätiges Betragen verursacht.

Während der sechsten Gerichtsverhandlung hatte der Verteidiger des Angeklagten mehrere Zeugen geladen, welche aussagten, dass der Angeklagte nicht am Ort des Geschehens, sondern sich in Bogor befunden habe. Die Geschworenen betrachteten die Zeugenaussage als gegenstandslos, da die Zeugen und der Angeklagte zum Zeitpunkt des Verbrechens gar nicht zusammen waren.

Der Richter entschied, dass die Störung des friedlich protestierenden Falun Gong-Praktizierenden durch den Angeklagten eine Verletzung des geltenden Rechts und nach dem Strafgesetz des Landes zu bestrafen ist.