Die absurde Haltung des singapurischen Gerichtes der umgekehrten Verpflichtung zur Beweislieferung in einem Strafprozess

(Minghui.de) Sechs Falun Gong-Praktizierende in Singapur wurden wegen des Verteilens von Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong in einer stark frequentierten Gegend Singapurs der „Versammlung ohne Genehmigung” angeklagt. Nach 13 Verhandlungstagen verurteilte der Richter jeden Praktizierenden zu einer Geldstrafe von 1.000 singapurischen Dollars oder einer Woche Gefängnis bei Nichtbezahlen der Geldstrafe.

Dieses Mal hatten sich die sechs Falun Gong-Praktizierenden keinen Anwalt genommen. Sie zogen es vor, sich selbst vor Gericht zu verteidigen. Sie befragten gewissermaßen die Zeugen der Staatsanwaltschaft und beantworteten die Fragen des Staatsanwalts und beim Kreuzverhör. Sie deckten die absurde und lächerliche Natur dieser Anklage wirkungsvoll auf. Zu den rechtlichen Überlegungen präsentierten diese Praktizierenden außerdem ihr eigenes Verständnis von diesem Fall. Dies ist ein beispielloser Fall in der Geschichte des singapurischen Gerichtshofs.

Der Richter ordnete während des Kreuzverhörs viele Einschränkungen an. Außerdem blockte er die Fragen der Praktizierenden über die Beweggründe der Verfolgung ab, so zum Beispiel Fragen über die Polizei von Singapur, die im Hinblick auf Falun Gong in einer bestimmten Weise vorgeht. Als die Praktizierenden während des Kreuzverhörs Fragen stellten, drohte ihnen der Richter manchmal sogar damit, dass er sie wegen „Nichtachtung des Gerichts” festhalten werde. Die Praktizierenden wurden oft unterbrochen, wenn sie Fragen stellten oder Aussagen machten, doch sie ließen sich nicht entmutigen. Die Praktizierenden kooperierten miteinander und stellten abwechselnd Fragen, um sich gegen die Störungen des Richters durchzusetzen. Sie machten besten Gebrauch von dem begrenzten Raum, der ihnen vom Richter zugestanden worden war, und schufen genug Beweise und einen rechtlichen Standpunkt, um der Welt die falschen Anklagepunkte in diesem Fall aufzuzeigen.

„Unterstellung der Unschuld” und „umgekehrte Verpflichtung zur Beweislieferung”

„Unterstellung der Unschuld” ist ein Recht, das der Angeklagte in Strafprozessen in vielen modernen Nationen hat. Es setzt fest, dass eine Person so lange als nicht schuldig betrachtet werden darf, so lange sie nicht von einem Gericht verurteilt worden ist. Die Beweislast hat die Staatsanwaltschaft, die das Gericht davon überzeugen muss, dass der Angeklagte ohne jeden begründeten Zweifel schuldig ist. Mit anderen Worten, die Staatsanwaltschaft hat die Verantwortung der Beweislieferung, um die Angeklagten verurteilen zu können. Die Verteidigung darf jedoch Beweise vorlegen, die aufzeigen, dass es Zweifel bezüglich der Schuld des Angeklagten gibt.

Die meisten Strafprozesse werden von einer Einrichtung der Staatsgewalt gegen Einzelpersonen geführt. Es gibt schwache Einzelpersonen auf der einen Seite der Waage und die gesamte Justiz und das Polizeisystem der staatlichen Autorität auf der anderen Seite. Um die Macht der beiden Seiten auszubalancieren, gibt es das Recht der „Unterstellung der Unschuld”. Die Ausweitung der Verantwortung der Staatsanwaltschaft und die Ausweitung der Rechte des Angeklagten schaffen eine rechtliche Ausgewogenheit und Fairness.

Aufgrund dieser Überlegung basieren internationale Strafprozesse auf dem Prinzip der „Unterstellung der Unschuld”. Um eben eine Ausgeglichenheit der Rechte der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu erreichen, kann der Gerichtshof jedoch nicht immer das Prinzip der „Unterstellung der Unschuld” anwenden. In einem solchen Falle bedient sich das Gericht des Prinzips der „umgekehrten Verpflichtung zur Beweislieferung”. Dies wird normalerweise in verwaltungstechnischen Verhandlungen angewendet.

Verwaltungstechnische Verhandlungen sind Klagen, die Einzelpersonen gegen Beamte einreichen. In solchen Verhandlungen wird nicht die Unschuld des angeklagten Beamten vorausgesetzt. In diesem Fall gilt die „umgekehrte Verpflichtung zur Beweislieferung”. Anders ausgedrückt ruht die Beweislast auf dem Angeklagten oder der Regierung. Wenn die Regierung dem Gericht keine Beweise ihrer Unschuld liefern kann, dann wird sie schuldig gesprochen.

Beide Prinzipien, die „Unterstellung der Unschuld” sowie die „umgekehrte Verpflichtung zur Beweislieferung”, dienen zur Balance der Rechte und der Macht der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vor Gericht.

Das Gericht von Singapur ist unfair in seiner Forderung, dass die angeklagten Falun Gong-Praktizierenden die „umgekehrte Verpflichtung zur Beweislieferung” übernehmen sollen

Das Gericht von Singapur beging einen Fehler, indem es die Angeklagten die „umgekehrte Verpflichtung zur Beweislieferung” in einem Strafprozess gegen Falun Gong-Praktizierende übernehmen ließ. Die Praktizierenden wurden wegen des Verteilens von Informationsmaterialien über die Hintergründe der Verfolgung am 23. Oktober 2005 auf den Straßen von Singapur angeklagt. In diesem Fall und in anderen falschen Anklagen gegen Falun Gong-Praktizierende in Singapur stehen die autoritäre singapurische Polizei und die Staatsanwaltschaft von Singapur auf der Anklage-Seite und extrem unterprivilegierte Einzelpersonen auf der Verteidigungsseite. Doch der singapurische Richter zwang die unterprivilegierten Angeklagten, die „umgekehrte Verpflichtung zur Beweislieferung” zu übernehmen und ließ damit die Waage noch mehr auf die Seite der Anklage kippen.

In der ersten Verhandlungsphase, als die Anklage ihre Beweise vorlegte, hatte die Verteidigung bereits genug Zweifel an den Beweisen erbracht, um den Fall zu schließen. Beispielsweise war das Videoband aufbereitet worden, zwei Zeugen wurden der Lügen überführt usw. Doch der Richter behauptete, dass die Beweise nicht vollständig umgestoßen worden wären und er keine Beurteilung über die Glaubwürdigkeit der Beweise der Anklage vornehmen könne. Daraufhin sprach der Richter die Angeklagten der Anklagepunkte für schuldig.

Nachdem die Verteidigung die Beweise vorgelegt hatte und nachdem die Anhörung vorüber war, bat der Richter die Staatsanwaltschaft, folgende Beweise vorzulegen:

A) Beweispflicht, dass die Angeklagten zwischen 11:30 Uhr und 13:00 Uhr in einem Bereich von 100 Metern zwischen zwei Plätzen in der Innenstadt zugegen waren.

B) Beweispflicht, dass die Angeklagten bis zu einem zumutbaren Maß wussten, dass sie an „einer Versammlung ohne Erlaubnis” beteiligt waren.

C) Beweispflicht, dass die Angeklagten als gemeinsames Ziel die Schaffung von Propaganda und die Aufwirbelung der Falun Gong-Bewegung hatten, indem sie an der „Versammlung” teilnahmen.

D) Beweispflicht, dass die „Versammlung” zu Fehlverhalten führte oder Ärger hervorrief.

zu A) Die Anklage hatte nur ein Videoband, welches jedoch weder eine Einblendung der Zeitskala aufwies noch die sechs Angeklagten gemeinsam auf dem Bild zeigte. Daher konnte es nicht als Beweis dienen. In ihren Zeugenaussagen gaben die sechs Angeklagten zu, dass sie sich zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr in einem Umkreis von 2.000 Meter von der Wujie Straße aufgehalten hatten. Sie gaben auch zu, dass durchschnittlich ein bis drei Personen von ihnen zusammen waren, doch das Ganze war über ein Jahr her und niemand erinnerte sich, wo er sich zu dem angegebenen Zeitpunkt genau auf dieser Straße befunden hatte.

Der Richter befand jedoch die Angeklagten für schuldig, weil „die Angeklagten es nicht abgestritten hatten”.

Zu B) Alle sechs Angeklagten bestritten, dass sie an einer „Versammlung ohne Genehmigung” teilgenommen hatten, weil jeder wisse, dass man keine Erlaubnis benötigt, um in Singapur Flyer zu verteilen. Frau Hong Shuyuan sagte, dass sie in ihrer Freizeit nicht nur Falun Gong-Flyer verteilt habe, sondern auch Materialien für ihre Verwandten. Sie sei sich bewusst, dass ihr Verhalten in keinerlei Weise eine Schikane für andere darstelle.

Der Richter betonte, dass es sehr gefährlich sei, Menschen zu erlauben, an einer Versammlung teilzunehmen, weil sie nicht wussten, dass sie eine Genehmigung benötigten oder dachten, sie seien zu einer Versammlung ohne Genehmigung berechtigt.

Zu C) und D) Die Angeklagten unterstrichen in ihren Aussagen, dass das Erklären der Fakten über die Verfolgung in den letzten Jahren zu einem Teil ihres Lebens geworden und eine Anforderung an einen Falun Gong-Praktizierenden sei. Sie betonten, dass demzufolge die Verteilung von Falun Gong-Flyern Teil der religiösen und spirituellen Freiheit sei, so wie es in der Verfassung garantiert sei, und nicht als eine Terminplanung für die Aktivität am 25. Oktober angesehen werden sollte. Außerdem war das, was ein paar Einzelpersonen taten, die in einer großen Menge einige Flyer verteilen, nichts anderes als eine individuelle Handlung, um Informationen an Menschen mit Schicksalsverbindungen weiterzugeben. Es könne nicht die Schaffung von Propaganda oder die Aufwirbelung der Falun Gong-Bewegung zum Ziel haben. In Singapur sei es die Aufgabe der offiziellen Regierungsmedien, Propaganda zu verbreiten oder etwas aufzuwirbeln. In den vergangenen Jahren sei die Verleumdungskampagne in den Medien die wirkliche „Propaganda” und „Aufwirbelung” gewesen.

Die Anklage räumte ein, dass die Angeklagten keine Belästigungen verursacht hätten, doch die Möglichkeit und die Tendenz zur Verursachung von Belästigungen bestanden habe. Der Staatsanwalt erklärte, dass die Informationsmaterialien über die Verfolgung Fotografien des entstellten Gesichtes von Frau Gao Rongrong mit folgenden Worten beinhalteten: ”Der Himmel wird die Kommunistische Partei Chinas vernichten”. Er sagte, dass dies eine politisch sensible Information und nicht neutral sei. Daher glaube er, dass diese Information in Menschen Panik oder Emotionen auslösen und daher zu Krawallen führen könne.

Der Richter sagte, dass das Parlament und die Verfassung definieren würden, was „Belästigung” sei. Er sei jedoch nicht der Meinung, dass die Anklage überprüfen müsse, ob eine „Belästigung” vorgelegen habe, um die sechs Falun Gong-Praktizierenden zu verurteilen.

Die Falun Gong-Praktizierende Dr. Wang Yuyi widerlegte: „Es ist eine wohlbekannte Tatsache, dass die Kommunistische Partei Chinas Falun Gong-Praktizierende brutal verfolgt. Wenn die Medien über die Tatsache berichten, dass Hitler die Juden brutal ermordete, dann würde das nicht bedeuten, dass die Medien keine objektive Berichterstattung geleistet hätten. Die Medien würden ganz im Gegenteil nicht objektiv sein, wenn sie nicht über die Fakten des Völkermords von Hitler an den Juden berichteten. Über Jahrzehnte hinweg gab es zahlreiche Berichte über den zweiten Weltkrieg. Die Menschen verweisen auf den Völkermord an den Juden als eine Lektion, die sich nicht mehr wiederholen sollte. Wir haben nie davon gehört, dass derartige Berichte irrationale Aktionen ausgelöst hätten. In den vergangenen Jahren haben Falun Gong-Praktizierende weltweit über genau diese Fakten berichtet und man hörte nie etwas von irgendwelchen Krawallen.

Frau Ng Chye Huay erklärte, dass die Lage nicht so sei, wie es sich der Richter vorstelle. „In den vergangenen Jahren berichteten Falun Gong-Praktizierende über die Fakten der Verfolgung und viele Menschen bedankten sich bei uns für die Informationen, als sie die Zusammenhänge verstanden.”

Kurz gesagt klagten der Richter und die Staatsanwaltschaft die Angeklagten der Verbreitung von Propaganda und der Aufwirbelung der Falun Gong-Bewegung an sowie der Möglichkeit der Belästigung von Menschen. Doch beide, sowohl die Anklage als auch der Richter, konnten keine Beweise zur Erhärtung ihrer Anklage erbringen. Sie stellten einfach nur subjektive Vermutungen an. Dies ist ein typisches Beispiel von „Unterstellung der Schuld”.

Der Richter fordert die Verteidigung auf, zu beweisen, dass die Staatsanwaltschaft bei der Erbringung von Beweisen versagte

Das Video, das die Staatsanwaltschaft als Beweis lieferte, ist ein Schwerpunkt der Kontroverse. Es gibt auf diesem Videoband überall rote Flaggen. Wenige glauben, dass es das Original ist, das am 23. Oktober 2005 aufgenommen wurde, und die meisten folgern, dass es ein bearbeitetes Band ist und als ein falscher Beweis benutzt wurde. Dies ist nicht weit entfernt von einem begründetem Zweifel.

Der Staatsanwalt war sich auch seiner Verantwortung bewusst, Beweise liefern zu müssen, daher produzierte er sofort ein anderes Videoband, um die Probleme auf dem ersten Video zu verbergen. Doch als dieses Video mehr Fragen aufwarf, wurde es von der Anklage zurückgezogen. Die zwei Zeugen versuchten, bei ihren Aussagen etwas zu verbergen. Sie lieferten sich selbst widersprechende Aussagen, besonders der zweite Zeuge Herr Huang Yaozong. Normalerweise würde ein Richter mehr Zweifel an dem ersten Video erheben, doch stattdessen versuchte der Richter die Dinge für die Staatsanwaltschaft zu glätten. Der Richter sagte: „Die Verteidigung hat Fragen über das zweite Video gestellt. Es ist in Ordnung, dass die Anklage das Video zurückzieht. Die Anklage darf darüber keine weiteren Fragen stellen.”

Am Ende sprach der Richter die Angeklagten auf der Basis dieses einzigen fragwürdigen Beweisstücks in allen Punkten schuldig. So ist es kein Wunder, dass der Richter auf einer „heimlichen Verhandlung” bestand, bis er die Angeklagten zu Gefängnisstrafen verurteilt hatte.

Weil die Verteidigung weiterhin Fragen über das Video stellte, arbeiteten die Anklage und der Richter zusammen und übertrugen die Verantwortung der Beweislieferung auf die Angeklagten. Sie forderten, dass die Verteidigung technische Beweise liefern sollte, mit denen die Beweise der Anklage als fehlerhaft nachgewiesen werden. Da die Staatsanwalt vorschlug, dass das Video von Dritten untersucht werden solle und die Verteidigung darauf nicht reagierte, nahmen es der Richter und die Anklage als Beweis, dass die Verteidigung keine „Beweise vorlegen” konnte.

Dr. Wang Yuyi focht dies an: „Wir sind als Verteidigung dafür verantwortlich, Fragen zu stellen und uns selbst zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft ist dafür verantwortlich, auf unsere Verteidigung zu antworten. Der Staatsanwalt weiß, dass er mit dem ersten Videoband keine Beweise für unsere Verurteilung liefern kann, daher produzierte er ein zweites Band, um die Fragen, die das erste Video aufwirft, abzuhandeln. Beide Male scheiterte er jedoch. Zu dem Vorschlag, dass das Video von einem Dritten untersucht werden soll, muss ich im Augenblick nicht antworten. Wenn kein Bericht vorgelegt werden kann, der für die Staatsanwaltschaft günstig ist, ist das gut für uns. Wenn sie einen Bericht vorlegen kann, dann werden wir antworten, wenn wir ihn gelesen haben.”

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass beide, der Staatsanwalt und der Richter, wussten, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise für eine Verurteilung der Angeklagten geliefert hatte, als die Verteidigung viele Fragen zu dem ersten Videoband stellte. Daher brachte der Staatsanwalt ein zweites Video, beide Videos konnten jedoch nicht ihren Zweck erfüllen. Der Richter sprach trotzdem die Angeklagten schuldig.

Das Rechtssystem von Singapur verstößt wissentlich gegen das Gesetz

Tatsache ist, dass das Verhalten der juristischen Fachleute in Singapur fast unprofessionell war. Der Staatsanwalt und der Richter versuchten, bei der Präsentation des ersten Videos die Löcher in ihrer Anklage zu stopfen. In den vorausgegangenen Verhandlungen gegen Falun Gong-Praktizierende in Singapur waren sie so vorgegangen. Doch sie stopften die Löcher nicht, um eine Anklage darauf zu gründen. Sie wollten einfach, dass diese fingierte Verhandlung weniger offensichtlich als eine solche erkennbar war. Es macht nichts aus, ob es für die Öffentlichkeit offensichtlich ist, dass dies eine fingierte Verhandlung war, weil der Richter seine Entscheidung, die Angeklagten schuldig zu sprechen, ungeachtet dessen bereits gefällt hatte.

In dem Fall „Haw Tua Tau gegen die Staatsanwaltschaft [1981] 2 MLJ 49”, der im Rechtssystem von Singapur oft zitiert wird, legte Lord Diplock klar das Prinzip der „Unterstellung der Unschuld” und die Verantwortung des Staatsanwalts zur Beweislieferung in Strafprozessen dar:

„Der Beweis muss einer genauen Prüfung nach der höchsten, nicht der niedrigsten Norm, unterzogen werden. Die von der Anklage vorgebrachten Fakten müssen daher den verhandelnden Richter über jeden begründeten Zweifel hinaus zufrieden stellen, damit aus den Fakten die korrekte Folgerung gezogen werden kann, dass die angeklagte Person schuldig ist. Der verhandelnde Richter darf nicht in der Vermutung handeln, dass der Hauptbeweis wahr ist. Er darf auch keine Minimalbeurteilung abgeben - um zu entscheiden, ob die notwendigen Folgerungen 'begründet gezogen' wurden. Er muss eine Maximalbeurteilung durchführen - um zu entscheiden, dass er keinen begründeten Zweifel daran hat, dass dies die korrekten zu ziehenden Folgerungen sind.”

In „Mat gegen Staatsanwaltschaft [1963] 29 MLJ 263”, einem anderen oft vor Gericht zitierten Fall”, erklärte Suffian:

„Die korrekte Anwendung des Gesetzes für Amtsrichter ist wie folgt: Wenn du die Erklärung akzeptierst, die für oder von dem Angeklagten gegeben worden ist, dann musst du ihn natürlich freisprechen. Dies berechtigt dich jedoch umgekehrt nicht zur Verurteilung, wenn du die Erklärung nicht glaubst, für die er das Recht auf Freispruch hat, wenn es in deinem Denken einen begründeten Zweifel in Bezug auf seine Schuld gibt, da die Beweislast für seine Schuld auf Seiten der Staatsanwaltschaft ruht. Wenn du bei den gesamten Beweisen in einem wirklichen Zustand des Zweifels bleibst, hat die Staatsanwaltschaft es nicht geschafft, die ihr obliegende Beweislieferung zu erbringen.”

Der Richter kann aber natürlich auch argumentieren, dass er von Anfang an davon überzeugt gewesen ist, dass die Angeklagten schuldig sind, und er seine Meinung auch trotz der Argumente und Beweise der Verteidigung nicht ändern wird.


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