Polizisten in Qinhuangdao, Provinz Hebei, brechen in Frau Ji Yans Haus ein

(Minghui.de) Am 14. April 2007 um etwa 10:30 Uhr brachen eine Person, die behauptete, der Leiter der Qinhuangdao Polizeibehörde zu sein, und acht oder neun Polizisten mithilfe eines „Durchsuchungsbefehls” in das Haus von Frau Ji Yan ein. Zu dieser Zeit waren nur Frau Ji Yans Neffe und ihr über 80 Jahre alter Vater, der einen Schlaganfall erlitten hatte, zu Hause. Die Polizisten schlugen wie verrückt gegen die Tür. Ihr Neffe und ihr Vater wagten nicht, die Tür zu öffnen. Um sie dazu zu bringen, die Tür zu öffnen, stellten die Polizisten ihnen den Strom ab, sodass sie nicht kochen konnten.

Danach täuschten die Polizisten sie, damit sie die Tür aufmachten. Sie stürmten herein und griffen sich den Computer, zwei Laptops, drei Laser-Drucker und zwei Tintenstrahldrucker. Sie nahmen außerdem den Abschlussbericht und die Kaufbestätigung für das Haus, etwas Bargeld, alle Bücher über Falun Dafa sowie Informationsmaterialien mit. Während sie das Haus plünderten, hielten einige der Polizisten Frau Ji Yans Neffen und Vater fest, die vor Angst zitterten.

Frau Ji Yan hatte das Haus an diesem Morgen um etwa 7:00 Uhr verlassen und war nicht zurückgekehrt. Ihre Eltern gingen zur Polizeibehörde des Bezirks Haigang in Qinhuangdao, zur Polizeibehörde der Stadt, zur nationalen Sicherheitsabteilung und zur zweiten Haftanstalt, um nach ihr zu suchen. Sie fanden sie jedoch nicht und erhielten keinerlei Informationen über sie.

Frau Ji Yans Eltern haben kein Einkommen und sind auf das monatliche Einkommen ihrer Tochter in Höhe von 500 Yuan angewiesen. Frau Ji richtet sich nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht und wurde zahlreiche Male rechtswidrig inhaftiert. Im Jahr 2000 verurteilte man sie zu Zwangsarbeit und sperrte sie in das Kaiping Zwangsarbeitslager in Tangshan. Sie befand sich mehr als 100 Tage lang im Hungerstreik.

Momentan wird Frau Ji Yan erneut von der Polizei verfolgt. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt und genauere Informationen müssen noch ermittelt werden.