Deutschland: Falun Gong-Praktizierende veranstalten eine Kundgebung in Berlin (Fotos)

Im Vordeld des EU-China-Menschenrechtsdialogs die blutige Verfolgung von Falun Gong aufdecken

(Minghui.de) Am Samstag, den 12. Mai 2007, beteiligten sich über 300 Falun Gong-Praktizierende an einer Kundgebung am Breitscheidplatz in der Innenstadt von Berlin. Ziel war, die blutige Verfolgung von Falun Gong aufzudecken, die von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) vor acht Jahren in Gang gesetzt wurde. Im Vorfeld des EU-China-Menschenrechtsdialoges am 15. und 16. Mai in Berlin sammelten Falun Gong-Praktizierende Unterstützung für die verfolgten Praktizierenden in China und riefen die EU dazu auf, ihre Besorgnis gegenüber den Menschenrechtsverletzungen an Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh zum Ausdruck zu bringen.


Zu Beginn der Kundgebung am 12. Mai tritt der europäische Chor "Coming for You" (Für dich gekommen)auf


Im Vorfeld des EU-China-Menschenrechtsdialogs fanden am 12. Mai noch weitere Aktivitäten statt, wie die Parade zum Austritt aus der Kommunisitischen Partei Chinas (KPCh)oder Nachstellungen des Organraubes und von Foltermethoden in China

Die Kundgebung begann mit Musik des Chores ”Coming for You». Anschließend folgten Stellungnahmen von Vertretern der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), der Europäischen Falun Gong Vereinigung und der Menschenrechtsgruppe Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Darüber hinaus schilderte Herr Zhang Zhentong aus Leipzig, wie seine Ehefrau Wang Xiaoyan die gesetzeswidrige Umerziehung (1) durch Arbeit in Chinas Arbeitslagern erfahren hatte, weil sie Falun Gong praktiziert.

Der Chor ”Coming for You» besteht ausschließlich aus Falun Gong-Praktizierenden . In weiß gekleidet und mit feierlichem Ausdruck in ihren Gesichtern, sangen die Chormitglieder ohne instrumentale Begleitung vierstimmig das selbst komponierte Lied „Coming for You” (Für Euch gekommen). Sie erhielten dafür begeisterten Applaus aus dem Publikum.

Hubert Körper hielt im Namen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) eine Rede bei der Kundgebung, in der er die EU dazu aufrief, die fruchtlosen Gespräche mit China aufzugeben, um stattdessen einen Dialog mit praktischem Zweck fortzuführen. Er sagte: „Der Menschenrechtsdialog Europas mit China war bisher immer ein Dialog hinter verschlossenen Türen. Ich denke, diese Situation sollte nicht länger erlaubt sein. Von der Anzahl der Verfolgten und der Brutalität der Verfolgung her gesehen, rangiert China immer noch an erster Stelle wegen seiner höchst ernsten Verstöße gegen die Menschenrechte und brutalster Folter.”

Passanten waren schockiert, als sie über die brutale Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China informiert wurden. Eine Dame aus Deutschland sagte: „Es ist so schrecklich, dass so etwas immer noch passiert.”

Herr Haar aus Hamburg sagte, dass er in den deutschen Medien Nachrichten von der Verfolgung Falun Gong-Praktizierender gelesen habe; zum ersten Mal erlebte er nun die Aktivitäten von Falun Gong-Praktizierenden, um die Verfolgung aufdecken. „Ich finde Aktionen dieser Art sehr gut. Wir sollten mehr Leute dazu bringen, die Verfolgung zu verstehen”, sagte er.

Michel und seine Freundin aus Spanien betrachteten aufmerksam die Fotos von Falun Gong-Praktizierenden, die der brutalen Folter ausgesetzt sind. Beispielsweise zeigten die Bilder Praktizierende, die von chinesischen Polizisten mit heißen Bügeleisen oder Zigaretten verbrannt werden, oder Praktizierende, die Schmerzen erlitten, weil erhitzte Eisenspieße unter ihre Fingernägel geschoben wurden. Während er vor der Foto-Ausstellung stand, erzählte Michel dem Reporter: „Vor einem halben Jahrhundert, im Zweiten Weltkrieg, haben die Nazis brutale Methoden eingesetzt, um die Juden zu misshandeln. Heutzutage gibt es immer noch solche Misshandlungen auf der Welt. Es ist wirklich zu brutal.”


Anmerkungen:
Umerziehung: Eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung. Sie ist eine übliche Taktik im Versuch, Falun Gong-Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen.


Quelle: http://www.clearharmony.de/articles/200705/37814.html