Die Praktizierende Frau Wang Huaixiang aus der Stadt Weifang, Provinz Shandong, litt unter der Verfolgung

(Minghui.de) Am 20. Juli 1999 brach Frau Wang Huaixiang aus der Stadt Weifang mit anderen Falun Dafa-Praktizierenden nach Peking auf, um sich mit einem Appell für Falun Gong auszusprechen. Sie wurde jedoch am Bahnhof in Weifang inhaftiert und zwei Tage lang eingesperrt. Außerdem durchsuchten die Polizisten sie unrechtmäßig und beschlagnahmten über 2.000 Yuan (ca. 200 EUR) von ihr.

Am 5. Januar 2000 ging Frau Wang Huaixiang erneut nach Peking, um zu appellieren und wurde von den Mitarbeitern der für die Stadt Weifang zuständigen Behörden im Pekinger Appellbüro verhaftet. Sie wurde für einen Tag und eine Nacht im Weifang-Verbindungsbüro eingesperrt. Dort gab man ihr nichts zu essen und die Agenten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) konfiszierten alles Geld, was sie bei sich trug. Später wurde sie von ihrer Arbeitseinheit in das Internierungslager in Hanting eingeliefert. Man ließ Frau Wang nach einer Zahlung von 750 Yuan (ca. 75 EUR) für sog. „Lebensunterhaltskosten” während der Inhaftierung nach 15 Tagen frei. Ihre Arbeitseinheit hingegen stellte sie für eine weitere Woche unter Arrest.

Eines Nachts im September 2000 gingen Frau Wang Huaixiang und mehrere Falun Gong-Praktizierende ins Regierungsgebäude der Stadt Hetan, um Informationsmaterialien über die tatsächlichen Geschehnisse im Zusammenhang mit Falun Gong zu verteilen. Jemand verriet sie an die Obrigkeit. Daraufhin wurden sie einen Tag und eine Nacht mit Handschellen an einen Heizungskörper in einem Büro des Regierungsgebäudes gefesselt und bekam weder zu essen noch zu trinken. Frau Wangs Familie nötigte man, für ihre Freilassung eine Strafe von 3.000 Yuan (ca. 300 EUR) zu bezahlen.

Im September 2001 ging Frau Wang mit anderen Falun Gong-Praktizierenden zur Regierungsstelle der Stadt Hanting, um dort Informationsmatetrial zu verteilen. Sie wurden angezeigt und anschließend in das Internierungslager der Stadt Hanting gebracht. Dort folterte man Frau Wange mit allen erdenklichen Mitteln. Sie bekam absichtlich sehr wenig zu essen, durfte keine Falun Dafa-Schriften lesen und auch keine Übungen praktizieren. Wenn sie die Übungen machte, wurde sie mit der „Kreuzigung”, dem „Totenbett” oder der „Großen Schelle” gefoltert.

Die „Kreuzigung” besteht aus 3 Holzbrettern mit ca. 50 cm Breite. Zwei horizontal angeordnete Bretter sind mit einem mittigen zusammengenagelt. Das obere horizontale Brett ist etwas länger als die anderen beiden. Das Opfer ist mit Handschellen am oberen Brett gefesselt, während die Fußgelenke am mittleren Brett gefesselt werden. Das Opfer kann sich nicht bewegen und erfährt qualvolle Schmerzen und eine Taubheit am ganzen Körper. Das „Totenbett” ist ähnlich der „Kreuzigung”, nur dass die Position wie im Bett liegend ist. Der Falun Gong-Praktizierende Chen Kejuan wurde zwei Wochen lang auf das „Totenbett” und eine Woche lang an das „Kreuz” gefesselt.

Die Methode der „Großen Schelle” wird routinemäßig bei Todeskandidaten angewendet, aber auch bei Falun Gong-Praktizierenden. Das Opfer muss sich stehend nach vorne und ganz nach unten beugen, die Hände und Füße werden mit einer 10 kg schweren Kette zusammengebunden. Manchmal werde drei oder vier Opfer gleichzeitig auf diese Weise zusammengebunden. Die Opfer schwitzen nach einer Weile sehr stark und verlieren das Bewusstsein. Die Falun Gong-Praktizierenden Zhang Yujuan, Yuan Qinxia und Wang Li wurden auf diese Weise gefoltert.

Während ihrer Haftzeit im Internierungslager der Stadt Hanting wurde Frau Wang Huaixiang mehrmals vom Leiter des „Büro 610”, Herrn Yu Jiangzheng, verhört. Während des Verhörs folterte man sie psychisch. Nach 39 Tagen Haft versuchte das „Büro 610” in Hanting, sie in ein Arbeitslager zu verlegen.

Frau Wang beugte sich den Gesetzesübertretern nicht und sandte beständig aufrichtige Gedanken aus. Sie glaubte fest an Falun Dafa und den Lehrer. Als sie der Leiter des Internierungslagers, Guo Guangsen bat, die Papiere zur Überführung ins Arbeitslager zu unterzeichnen und mit ihrem Fingerabdruck zu signieren, weigerte sie sich. Guo Guangsen ordnete an, ihr die Hände nach hinten zu fesseln und ihr ihren Fingerabdruck abzunehmen. Frau Wang sandte aufrichtige Gedanken aus und vernichtete alles Böse in den anderen Räumen, das sie verfolgte und in das Arbeitslager stecken wollte. Mit der barmherzigen Hilfe und dem Schutz des Meisters fiel ihre Gesundheitsuntersuchung negativ aus und das Arbeitslager lehnte sie ab. Guo Guangsen gab jedoch nicht auf. Er bestach die Behörden des Arbeitslagers, um sie einer zweiten Untersuchung zu unterziehen. Diese fiel ebenfalls negativ aus und das Arbeitslager weigerte sich weiterhin, sie aufzunehmen. Folglich musste Guo Guangsen sie zurück ins Internierungslager nehmen. Nach einer Zahlung von 8.000 Yuan (ca. 800 EUR) durch ihre Familie wurde Frau Wang vom „Büro 610” entlassen.

Zu Hause wird Frau Wang permanent von Agenten der KPCh belästigt, sie wird ständig angerufen. An „politisch sensiblen” Tagen wird sie von den KPCh-Agenten besucht. Es ist ihr unmöglich, sich zu erholen und in Frieden zu leben.

20. Mai 2007