Frau Wang Qiaoying erlitt einen Nervenzusammenbruch, nachdem sie gezwungen wurde, unbekannte Drogen einzunehmen

(Minghui.de) Die Praktizierende Frau Wan Qiaoying aus der Stadt Gejiu, in der Provinz Yunnan, wurde 2006 zu fünf Jahren Gefangenschaft verurteilt. Während ihrer Haft im Frauengefängnis Nr. 2 von Kunming wurde sie gezwungen, unbekannte Drogen einzunehmen und ihr wurden verschiedene Substanzen gespritzt, zusätzlich wurde sie noch gefoltert. Im Mai dieses Jahres wurde Frau Wan auf Kaution für eine ärztliche Behandlung freigelassen. Jedoch hatte sie zu dieser Zeit einen Nervenzusammenbruch erlitten, ihr Körper war sehr steif und sie war unfähig zu sprechen.

Frau Wang Qiaoying, ungefähr 57 Jahre alt, ist eine Einwohnerin der Stadtgemeinde Datun, Stadt Gejiu, Amtsbezirk Honghe, Provinz Yunnan. Sie wurde für das Praktizieren von Falun Gong inhaftiert. Im Januar 2004 wurde Frau Wan im Gefangenenlager von Gejiu eingesperrt und nach mehr als zehn Monaten Haft freigelassen.

Am 18. August 2005, um ca. 12.00 Uhr, wurde Frau Wang zum zweiten Mal verhaftet. Zu dieser Zeit erzwangen sich Kong Fanyun, stellvertretender Leiter der Unterabteilung der Polizeibehörde von Datun, und Polizisten aus der Stadt Gejiu ihren Weg in Frau Wangs Wohnung und nahmen sie mit in das Gejiu Arbeitslager. Bei der Festnahme, während die Polizisten sie stießen und schubsten, rief Frau Wang: „Falun Dafa ist gut!”. Im Jahr 2006 wurde Frau Wang beim Honghe Zwischen-Gericht zu fünf Jahren Gefangenschaft verurteilt und im Frauengefängnis Nr. 2 von Kunming festgehalten.

Im Gefängnis wurde Frau Wang von vier Kriminellen überwacht, die zum Tode oder zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt worden waren. Sie ließen sie nicht die Übungen praktizieren und zwangen sie dazu, lange Zeit still zu stehen. Sie sperrten sie oft in eine kleine Zelle, die sie als „schwarzes Loch” bezeichneten. Sie wurde mit zur Seite ausgestreckten Armen und gespreizten Beinen gefesselt. Dazu wurden ihr außerdem noch unbekannte Drogen gespritzt. Die Gefängniswärter mischten zudem Drogen in ihr Essen und befahlen den Mitinsassen, ihre Zähne mit einem Löffel auseinanderzustemmen und ihr unter Zwang Nahrung einzuflößen.

Im Februar 2007, sechs Monate nach ihrer Festnahme, erhielten Frau Wangs Familienmitglieder eine Nachricht von Beamten des „Büro 610”, in das Frauengefängnis Nr. 2 von Kunming zu kommen, um sie zu besuchen. Als diese sie sahen, bemerkten sie, dass sie als Ergebnis der Folter äußerst schwach war. Sie brauchte die Unterstützung von zwei Insassen, um gehen zu können. Zu dieser Zeit war sie unfähig zu sprechen. Die Polizisten zwangen sie, ihre Fingerabdrücke auf ein Dokument zu geben. Frau Wang weigerte sich und schob das Papier weg. Die Polizisten logen ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter vor, dass ihre Mutter auf Kaution zur ärztlichen Behandlung freigelassen werden würde, wenn sie ihren Fingerabdruck auf das Dokument geben würde. Frau Wangs Sohn und Schwiegertochter banden dann ihre Hände zusammen und drückten ihren Finger auf das Papier. Allerdings wurde Frau Wang nicht vor dem 24. Mai 2007 erlaubt, mit nach Hause zu ihrer Familie zurückzukehren.

Frau Wang war sehr schwach; sie war unfähig zu sprechen und konnte ihren Rücken nicht gerade aufrichten. Ihre Augen waren matt und sie war sehr steif. Sie konnte nur gerade im Bett liegen oder kerzengerade stehen. Manchmal ist sie bei Bewusstsein und manchmal nicht. Ihr Verhalten ist sehr abnormal. Es wurde berichtet, dass sie in den letzten sechs Monaten kein Wort gesagt hat.

Die unmenschliche Folter brachte Frau Wang und ihrer Familie unvorstellbares Leid.