Herr Chao Zhiming starb an den Folgen der andauernden Verfolgung

(Minghui.de) Der Falun Gong-Praktizierende Chao Zhiming stammte aus der Stadt Lingwu, Provinz Ningxia. In den letzten acht Jahren war er der unerbittlichen Verfolgung durch die Behörden des kommunistischen Regimes ausgesetzt gewesen. Am 22. August 2007 starb er an den Folgen der Verfolgung. Seine Frau Zhu Xiuying war bereits am 25. Januar 2006 ebenfalls aufgrund der Verfolgung ums Leben gekommen.

Das Ehepaar wurde nach Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 immer wieder von den Behörden eingeschüchtert und festgenommen, weil es seinen Glauben an Falun Gong nicht aufgeben wollte. Bei der wiederholten Durchsuchung der Wohnung entwendeten die Polizisten Eigentumsgegenstände im Wert von insgesamt ca. 120.000 Yuan (ca. 12.000 Euro). Die willkürliche Verfolgung beeinträchtigte ihre Gesundheit so sehr, dass Zhu Xiuying 2001 schwer krank wurde und ihr ein Bein amputiert werden musste. Chao Zhiming wurde ebenfalls schwer krank und erlitt eine Lähmung.

Anfang Juni 2003 drangen mehrere Polizisten in die Wohnung des Ehepaares ein. Sie zerrten Frau Zhu zu Boden und schleiften sie mehrere Male über den Boden, wobei ihr ein Arm gebrochen wurde. Nach diesem Vorfall verschlechterte sich Zhu Xiuyings Diabetes. Kaum war der Armbruch geheilt, erlitt Frau Zhu bei einem Sturz einen Beinbruch und lag seitdem bewegungslos im Bett. Am 25. Januar 2006 starb sie.

Trotz des Todes seiner Frau verschonten die Polizisten den schwerkranken Chao Zhiming nicht, der nicht mehr für sich selbst sorgen konnte. Am 14. Juni 2007 drangen ca. 30 Polizisten und Beamte des "Büro 610"*, der Polizeibehörde Yingchuan, der Lingwu-Polizeiwache in Herrn Chaos Wohnung ein und bedrohten ihn.

Am 22. August starb Herr Chao an einem Schlaganfall.

Büro 610: Ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.