Ehemann einer Praktizierenden berichtet über die Verfolgung seiner Frau

(Minghui.de) Mein Name ist Zhang Xianqun; ich bin der Ehemann von Frau Jin Meihua, einer Falun Gong-Praktizierenden. Meine Frau litt einst an einer Krebserkrankung. Keine der zahlreichen medizinischen Behandlungen, die wir ausprobierten, konnte sie heilen, so dass sich ihr Gemütszustand allmählich immer mehr verschlechterte. Nachdem sie in 1996 mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte, verschwand ihre Krebserkrankung und sie wurde sehr liebenswürdig und sanft. Durch ihre dramatische Veränderung gewann unsere Familie Liebe und Freude.

Nach Beginn der Verfolgung in 1999 wurde unser Telefon permanent überwacht. Wegen der dadurch verursachten Geräusche beschwerte ich mich bei der Polizei. In 2001 wurde meine Frau, Frau Jin Meihua, zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. In dieser Zeit verstarb ihr Vater, ohne dass er seine Tochter noch einmal sehen konnte. Angesichts des enormen Drucks und all der Schwierigkeiten, denen ich ausgesetzt war, fühlte ich mich hilflos. Ich wusste, dass meine Frau nichts Falsches getan hatte, aber ich konnte meiner kleinen Tochter nicht erklären, warum ihre Mama im Gefängnis ist und sie sie nicht sehen kann.

Welchen Sinn hat das Leben noch, wenn ein Mensch nur deswegen eingesperrt und verurteilt werden kann, weil er ein guter Mensch ist? Aus dieser extremen Enttäuschung heraus begann ich zu spielen. Als meine Frau dann später aus dem Gefängnis entlassen worden war, befand sich unsere einst wohlhabende Familie am Rande des Bankrotts. Bei ihrer Rückkehr im Jahre 2004 brachte mir meine Frau große Toleranz und Liebe entgegen. Ihr Verhalten erschütterte mich und ich fühlte tiefes Bedauern für das, was ich getan hatte. Ich wusste, dass das Praktizieren von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht, die Prinzipien von Falun Gong, meine Frau verändert hatte.

Ich dachte, wir könnten nun nach der Rückkehr meiner Frau ein frohes Leben führen; auch unsere geliebte Tochter war glücklich. Am 5. Januar 2007 jedoch verhafteten Agenten der Polizeiabteilung des Bezirks Xiacheng, Stadt Hangzhou meine Frau abermals und durchsuchten unsere Wohnung unrechtmäßig.

Mitte Juni nahm ich einen Pekinger Anwalt, Herrn Mo Shaoping, der meine Frau anwaltlich vertreten sollte. Als der Anwalt jedoch beantragte, sich gesetzmäßig mit meiner Frau zu treffen, wurde dieser Antrag von Beamten der Bezirkspolizeiabteilung Xiacheng abgelehnt mit der Begründung, bei Jin Meihua's Fall handele es sich um "Staatsgeheimnisse". Der Anwalt korrespondierte daraufhin schriftlich mit den Beamten der Polizeiabteilung und informierte sie, dass die Polizei gesetzlichen Richtlinien zufolge nicht befugt sei zu entscheiden, ob es sich bei einem Fall um ein Staatsgeheimnis handele oder nicht. Er teilte ihnen mit, dass diese Entscheidung von den Behörden auf Provinzebene getroffen werden müsse. Wenn es letztendlich eine offene Gerichtsverhandlung zu diesem Fall gäbe, so bedeute dies, dass es kein Staatsgeheimnis ist und bedeute somit, dass es eine widerrechtliche Handlung der Beamten der Bezirkspolizeiabteilung ist, den Antrag des Anwalts abzulehnen, Frau Jin Meihua zu besuchen. Ferner erklärte er ihnen, dass es verfassungswidrig sei, einer Bürgerin das Recht auf professionelle Rechtsberatung zu entziehen. Die Beamten der Polizeiabteilung reagierten nicht auf den Brief des Anwalts; stattdessen stellten sie am 6. Juli 2007 einen Haftbefehl aus.

Weil wir meine Frau somit nicht besuchen durften, machte ich mir große Sorgen um ihre Sicherheit. Ich befürchtete, dass die Polizei sie gefoltert hatte. Am 20. September ging ich zu dem für diesen Fall verantwortlichen Polizeibeamten Wu Jun und forderte von ihm, mir die Gründe für die Inhaftierung meiner Frau und für die Verweigerung des Besuchsrechts anzugeben. Ich informierte die Polizei über meinen Plan, in Peking Beschwerde einzulegen.

Als die Polizei erfuhr, dass ich eventuell Beschwerde einlegen würde, leiteten sie den Fall schnell an die Staatsanwaltschaft weiter. Von dort erhielt ich die Nachricht, meine Frau besuchen zu dürfen, allerdings meldeten sie dies nicht meinem Anwalt. Dieser rief umgehend die Staatsanwaltschaft an, so dass wir endlich Jin Meihua besuchen konnten. Während der Gerichtsverhandlung am 12. November 2007 verteidigte Herr Mo meine Frau anständig und umfassend. Er betonte, dass kein Gesetz in China Falun Gong für rechtswidrig erkläre und dass meine Frau gemäß dem Gesetz das Recht habe, Materialien zu Falun Gong zu besitzen. Der Richter und die Polizei wussten nicht, was sie dem Anwalt antworten sollten. So vertagten sie schnell die Verhandlung und hießen uns, auf ihre Entscheidung zu warten. Am 15. November 2007 sprach das Bezirksgericht Xiacheng die fünfjährige Haftstrafe für meine Frau Jin Meihua aus.

Ich weiß, was gut und was schlecht ist. Wie kommt es, dass meine Frau immer wieder zu Haft verurteilt wird, obwohl sie nichts Falsches getan hat? Warum haben sie die Verteidigung unseres Anwalts missachtet?

Ich hoffe aufrichtig, dass alle Anwälte im Inland und im Ausland mir helfen können. Ich werde für meine Frau Beschwerde einlegen.

Weitere Informationen:
Mo Shaoping Anwaltskanzlei in Peking
Waterside Pavilion Zhongshan Park, Beijing 100031, China
Tel/Fax: 86-10-6605-8311, email: shaoping@public.bta.net.cn

Vorsitzender Richter: Shen Ning
Richter; Wang Hong, Chen Yuhua
Schriftführer: Hu Liang
Xiacheng Polizeiabteilung: 86-571-87281600
Beteiligte Polizisten: Chen Yuan, Shen Guoming und Zhan Ming
Leiter der Politischen Sicherheit: Lin Jun
Polizist Wu Jun: 86-13588711143 (Mobil)