Gao Rongrong wurde vor drei Jahren zu Tode gefoltert - ihre Familienangehörigen stehen immer noch unter der Kontrolle der Staatssicherheit Chinas

(Minghui.de) Auf die Bitte eines Nachbarn eilte die Mutter der zu Tode gefolterten Falun Gong-Praktizierenden Frau Gao Rongrong (aus der Stadt Shenyan, Provinz Liaoning) Mitte August 2008 von Peking nach Shenyang, um dort ihre Wohnung renovieren zu lassen. Nach der Renovierung wollte sie wieder nach Peking zurückkehren. Die alte Dame von 76 Jahren durfte aber nicht mit dem Zug und auch nicht mit dem Bus von Shenyang nach Peking reisen, weil sie während der Olympischen Spiele untersucht und bereits in Shenyang gestoppt wurde. Sie konnte daher nicht mehr nach Peking zurückkehren.

Frau Gao Rongrong vor und nach der Verfolgung


Während der Olympischen Spiele speicherten Mitarbeiter der bösartigen Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) alle Ausweis-Nummern von Falun Gong-Praktizierenden in einer Datenbank. Infolgedessen trat vor allen Verkehrsstationen Shenyangs folgende merkwürdige Szene auf: alle Personen, die nach Peking fahren wollten, mussten ihren Ausweis vorzeigen. Ein Ticketverkäufer schrie: „Kein Ticket für Falun Gong-Praktizierende!” Selbst wenn man eine Fahrkarte hatte, wurde man vor dem Betreten des Zuges durch die Sicherheitskontrolle geführt, wobei der Ausweis wie in der Bank einmal durchgezogen wurde. Wenn man zu den oben genannten zwei Personengruppen gehörte, zeigte der Computer das an. So wurde man von der Sicherheitskontrolle gestoppt. Auf diese Weise wurde auch die Mutter von Frau Gao gestoppt und durfte nicht nach Peking reisen.

Verschiedene Mitglieder der KPCh folterten Frau Gao Rongrong so massiv, dass sie am 16. Juni 2005 starb. Ein Jahr später gingen ihre Eltern und ihre ältere Schwester zu mehreren Beschwerdebüros in unterschiedlichen Ministerien. Dort bekamen sie aber keine Antwort auf ihre Fragen; jedes Ministerium schob die Schuld von sich. Der fast 80-jährige Vater von Frau Gao konnte diese Tragödie nicht länger ertragen und erkrankte schwer. Frau Gaos Mutter war nicht in der Lage, den schwer kranken Ehemann allein zu pflegen. Schließlich zogen die Eltern zu ihrer Tochter nach Peking um und besuchten Shenyang fast nie mehr. Diese Situation war dem lokalen Polizeirevier und dem „Büro 610” (1) von Shenyang natürlich bekannt. Trotzdem speicherten sie die Namen und relevanten Informationen von allen Familienangehörigen in der Sicherheitsdatenbank, um sie auf diese Weise zu kontrollieren.

Frau Gao Rongrong praktizierte standhaft Falun Dafa und richtete sich nach den Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht”. Ihre Standhaftigkeit reizte einen Polizisten im Arbeitslager derart, so dass er am 7. Mai 2004 ihr Gesicht mit Elektroschocks völlig ruinierte. Dieser Fall erregte große Aufmerksamkeit in der internationalen Gesellschaft. Am 05. Oktober 2004 konnte Gao Rongrong mit Hilfe von gutherzigen Menschen aus der gesetzwidrigen Festnahme befreit werden und in ein Krankenhaus fliehen. Sie wurde im März 2005 von der KPCh erneut entführt. Bis zu ihrem Tod teilten das Arbeitslager Zhangshi, das Arbeitslager Masanjia in der Stadt Shenyang bis hin zur Justizbehörde der Provinz Liaoning und die Verwaltung der Behörde der Provinz Liaoning den Familienangehörigen einheitlich mit: „Seid ohne Sorge, das Gesetz wird die Täter streng bestrafen. Ihr braucht nicht mehr nach ihr zu suchen. Wartet zu Hause! Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Dieses Mal hat er mit Gao Rongrong nichts zu tun.” Am 16. Juni 2005 wurde Gao Rongrong zu Tode gefoltert. Sie war nur 37 Jahre alt.

Auch Gao Rongrongs Familienangehörigen werden von der bösartigen KPCh verfolgt. Die KPCh bestraft alle Familienmitglieder, selbst die Kinder. Gao Rongrongs Nichte bekam ein Visum für Kanada, um dort zu studieren, kann die Reise jedoch nicht antreten, weil die Staatssicherheit der KPCh sie in der „Schwarzen Liste” eingetragen hat.

Wir bitten um mehr Informationen bezüglich der Verfolgung der Familienangehörigen von Gao Rongrong. Wir appellieren an die internationale Gemeinschaft mitzuhelfen, dass die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden und deren Angehörigen beendet wird.