Die Lücken in einem unsinnigen Artikel der Kommunistischen Partei Chinas füllen (Fotos)

(Minghui.de) Am 23. November 2008 veröffentlichte der Chinanews Online Service einen Artikel, der mehrere Mitglieder des Anti-Folter-Komitees der Vereinten Nationen (nachfolgend Komitee genannt) beschuldigt, voreingenommen gegenüber China zu sein, weil China eine überwältigende Anzahl von dokumentierten Fällen der Folter aufweist.

Wie auch immer, nirgendwo in diesem kurzen Artikel sind Informationen betreffend des Komitees und Chinas Verpflichtung als Unterzeichner der internationalen Konvention über Folter zu finden. Ich habe mir die Freiheit genommen, einige dieser Lücken mit relevanten Hintergrundinformationen zu schließen.

Das Komitee wurde 1987 gegründet, um die Einhaltung der Konvention gegen Folter und andere Grausamkeiten, Unmenschlichkeit oder erniedrigendem Verhalten oder Bestrafung (nachfolgend die „Konvention” genannt) zu überwachen, die am 26. Juni 1987 in Kraft trat. Wie es in der U.N. heißt: „Die Mitgliedstaaten der Konvention sind angehalten Folter zu ächten und es ist ihnen ausdrücklich untersagt, „höhere Anweisungen” oder außerordentliche Umstände” als Entschuldigung für Akte der Folter anzuführen.” (aus http://www.un.org/)

Wie mit anderen U.N. Menschenrechtsgesetzen dient die Konvention dazu, Regierungen vom Missbrauch ihrer Macht und dem Herumtrampeln auf den Menschenrechten abzuhalten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Mit anderen Worten, wenn ein Staat die Konvention unterzeichnet, akzeptiert er ein Komitee zur Überwachung der Konventionsvorgaben in der Absicht, sein Volk und die Menschenrechte zu schützen. Deshalb kann die Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) sich nicht mit einem Achselzucken aus der Affäre ziehen und behaupten, dass innere Angelegenheiten angetastet werden, wenn das internationale Komitee Kritik übt.

Am 7. November 2008 begann das Komitee seine Prüfung der Berichte der Vier-Jahres-Periode über China. Am 21. November veröffentlichte das Komitee seine abschließende Beurteilung und Empfehlungen betreffend der Berichte aus China. Die Empfehlungen lauteten wie folgt:

„China sollte sofort eine unabhängige Untersuchung der Fälle zulassen oder in Auftrag geben, in denen einige Falun Gong-Praktizierende der Folter unterzogen wurden und zur Organtransplantation benutzt wurden, und Maßnahmen ergreifen, soweit angemessen, um sicher zu stellen, dass die Verantwortlichen dieses Missbrauchs vor Gericht gestellt und verurteilt werden.”

Das Komitee wies ebenfalls darauf hin, „Eine weitere Angelegenheit ist die verbreitete Durchführung aller Formen der administrativen Festnahme, einschließlich ,Umerziehung durch Arbeit', von einzelnen Personen, deren Fall weder vor einem ordentlichen Gericht verhandelt wurden, noch die Möglichkeit der Anfechtung ihrer Inhaftierung hatten, sowie die Behauptungen, dass geheime Gefängniseinrichtungen, einschließlich der sogenannten „schwarzen Gefängnisse”, die benutzt werden, um Petitionssuchende zu inhaftieren. Festnahmen in solchen Einrichtungen sind per se abzuschaffen.” Darüber hinaus verlangte das Komitee weitere Erklärungen zu „Berichten über die Belästigung von Rechtsanwälten und Menschenrechts-Aktivisten; und die Angriffe, die von unverantwortlichen Verbrechern gegen einige Verteidiger durchgeführt wurden.”

(Anmerkung: Die gesamte Empfehlung des Komitees ist zu finden unter: http://www.unog.ch/unog/website/news_media.nsf/(httpNewsByYear_en)/43C80DA746870C23C1257508003AC7C6?OpenDocument) Link nicht mehr gültig, Artikel nicht gefunden!

Das Komitee hat ein Gremium von 10 unabhängigen Experten, die von staatlichen Parteien gewählt worden sind. Jeder Experte kann eine Empfehlung für seine Partei aussprechen, das Komitee muss der Veröffentlichung jedoch zustimmen.

Gemäß der Konvention muss jeder Staat alle vier Jahre einen Bericht an das Komitee abliefern. Seit dem Beitritt 1988 hat China nur vier Berichte abgegeben. Der erste Bericht wurde erst 1993 eingereicht, wahrscheinlich aufgrund der blutigen Niederschlagung der Studentenaufstände am 4. Juni 1989. Im Jahr 2004 übersprang die KPCh den Vier-Jahres-Bericht, wahrscheinlich um zu vermeiden, dass seine Unterdrückung von Falun Gong angesprochen wird. In jedem Bericht behauptete die KPCh, dass sie große Fortschritte bei der Reduzierung ihrer Folterfälle gemacht habe. Wie auch immer, gemessen an der Konvention ist so eine Verbesserung lediglich in den Begriffen der Gesetzgebung und Verwaltungsebene zu sehen. Die tatsächliche Durchführung dieser Initiativen wurde nie in Angriff genommen. Nachdem die KPCh ihre Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, sandte die UN-Menschenrechtskommission Tausende Anfragen zu Fällen, die den Tod von Praktizierenden betrafen. Die KPCh behauptete, dass alle diese Praktizierenden eines natürlichen Todes gestorben seien, konnten aber nicht leugnen, dass der Tod während der Haftzeit eintrat.

 


Gao Rongrong vor und nach der Folter mit dem Elektroschocker


Einer der ernsthaftesten dokumentierten Folterfälle ist der von Gao Rongrong, einer Falun Gong-Praktizierenden, die in der Luxun Kunstschule in Shenyang, Provinz Liaoning, arbeitete. Am 7. Mai 2004 schockten zwei Wachen namens Tang Yubao und Jiang Zhaohua das Gesicht von Gao sieben Stunden lang mit Elektroschockern und entstellten es. Nachdem dieser Fall offen gelegt wurde, ordnete die KPCh an, dass Gao niemals entlassen werden dürfe. Am 5. Oktober 2004 gelang Gao die Flucht aus dem Gefängnis mit Hilfe anderer Praktizierender. Anstatt die Wachen zu bestrafen, die Gao verletzt hatten, wurde Gao auf die Fahndungsliste gesetzt. Am 6. Mai 2005 wurde Gao erneut verhaftet. Dieses Mal wurde sie am 10. Juni desselben Jahres zu Tode gefoltert. Einige von den Praktizierenden, die Gao im Oktober 2004 zur Flucht verhalfen, sind heute noch im Gefängnis.

Aufgrund des Berichtes, den die KPCh 2008 abgegeben hat, verlangte das Komitee weitere Erklärungen zu einer Vielzahl von Vorfällen und bat um Zeugenaussagen, die den Rückgang der Folterfälle belegen, bevor es seine abschließende Beurteilung und Empfehlungen am 21. November 2008 veröffentlichte. Der KPCh wurde die Möglichkeit zur Berichtigung ihres Berichtes gegeben und sie versagte scheinbar darin, das Komitee zu überzeugen.

Es ist nicht schwer daraus zu schließen, dass die KPCh das Hindernis ist, welches einer gesunden, stabilen, gesetzesregierten Nation im Weg steht.