Ein Bewohner Hongkongs spricht über die Verfolgung seiner Frau durch das Büro 610 der Stadt Zengcheng, Provinz Guangdong

(Minghui.de) Herr Chen Yingtian, Bürger von Hongkong, und die Falun Gong- Praktizierende Yang Xiaolan aus der Stadt Zengcheng haben vor 1999 in China geheiratet. Weil Frau Yang Falun Gong praktiziert und sich weigerte, es aufzugeben, wurde sie vom „Büro 610” (1) der städtischen Polizeistation Zengcheng verfolgt. Gegenwärtig ist Frau Yang ohne rechtliche Grundlage eingesperrt. Es ist ihr nicht erlaubt, mit ihrem Mann und ihrem Kind zusammen zu sein. Chen Yingtian gibt die folgende Erklärung ab.

Ich bin Chen Yingtian, Bürger der Stadt Hongkong. Yang Xiaolan und ich sind ein rechtmäßig verheiratetes Ehepaar, registriert durch die Behörde für Bürgerangelegenheiten Zengcheng. Um 1998 haben meine Frau und mein Sohn einen Antrag gestellt, um fortwährend in Hongkong wohnen zu können, um unsere Familie zu vereinen. Meine Frau ist Falun Gong-Praktizierende und wurde im November 2000 von Beamten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Im Anschluss folgten rechtswidrig weitere fünf Monate, wo man sie im Zwangsarbeitslager Sanshui einsperrte. Im Frühjahr 2001 genehmigte das städtische Büro für Ein- und Ausreise der Verwaltungsbehörde von Guangzhou meiner Frau und unserem Sohn, Bürger von Hongkong zu werden. Damals war meine Frau zu Unrecht eingesperrt, sodass nur mein Sohn in Hongkong ankam und mit mir zusammen sein konnte. Das Niederlassungszertifikat meiner Frau erklärte man für ungültig. Im April 2003 wurde sie schließlich nach zwei Jahren und fünf Monaten Gefangenschaft freigelassen. Meine Frau forderte, nach Hongkong zurückkehren zu dürfen, um bei ihrer Familie zu sein. Die Beamten der Polizeistation von Shitan sagten ihr aber, dass höhere Führungskräfte der Regierung festgesetzt hätten, dass Praktizierende, welche in Zwangsarbeitslagern seien, innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entlassung nicht befugt seien, einen Antrag auf eine Besuchs- oder Wohnerlaubniskarte in Hongkong zu stellen. Im Oktober 2003 wurde meine Frau von der KPCh erneut zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und ins Frauengefängnis im Bezirk Baiyun der Stadt Guangzhou, Provinz Guangdong, gesteckt.

Unter diesem heftigen psychischen Druck starben die Mutter und die Großmutter meiner Frau im Jahre 2003 bzw. 2005. Am 26. Oktober 2006 wurde meine Frau schließlich entlassen. Die Beamten des „Büro 610” von Zengcheng, von der örtlichen Polizeistation und vom Gesamtverwaltungsbüro riefen jedoch ständig bei meiner Frau und ihren Verwandten an, um sie zu belästigen und überwachten alle ihre Tätigkeiten und Bewegungen. Sie bedrohten sie und verursachten ihr dadurch einen ungeheuerlichen psychischen Stress.

Seit dem 20. Juli 1999 war es meiner Familie nie erlaubt, ein stabiles Leben miteinander zu führen. Meine Frau ist ein sehr liebenswürdiger Mensch. Sie beantwortet Gewalt nicht mit Gewalt und hat nur an friedlichen Betätigungen wie der Aufklärung der Menschen über die Verfolgung von Falun Gong teilgenommen und steht für sich selbst gerade.

Am 25. Mai 2007 beantragten meine Frau und ich beim Aus- und Einreisezentrum der städtischen Polizeiwache von Zengcheng (Telefon: 86-20-82629963) ihre Einreise nach Hongkong. Später beantragten wir auch einen Besucherpass nach Hongkong und Macao, der ihr erlauben würde, nach Hongkong zu reisen, um mich und unseren Sohn zu besuchen. Sie hat nie irgendetwas Ungesetzliches getan. Am 23. Juni fand meine Frau heraus, dass ihr Antrag auf Wohnrecht in Hongkong online genehmigt worden war, das Ein- und Ausreisebüro hat ihr das jedoch nie mitgeteilt. Erst nachdem unsere Verwandten in Guangding mit den Mitarbeitern des Aus- und Einreisebüros geprüft hatten, (die später die Behörde für öffentliche Sicherheit drängte, uns zu informieren) erhielten wir am 22. Juli einen Anruf mit der Bestätigung.

Am 23. Juli fuhren meine Frau und ich von Hongkong zur Aus- und Einreiseverwaltungsabteilung (Tel: 86-20-83115725) der städtischen Behörde für öffentliche Sicherheit von Zengcheng, um die schriftliche Nachricht abzuholen. Die dortigen Beamten weigerten sich jedoch, die Dokumente herauszugeben. Sie sagten, dass die Beamten des „Büro 610” meine Frau zu sprechen wünschten. Der stellvertretende Direktor der heimischen Sicherheitsabteilung, Lai Bosheng, (86-13922381886 - Mobil) und der Instrukteur, Wen Xingqun (86-13809288373 - Mobil), kamen heraus und bestanden darauf, mit meiner Frau allein in einem Raum zu sprechen. Nach mehreren Verhandlungen erlaubten sie schließlich widerwillig, dass ich meine Frau begleitete. Sie verlangten von meiner Frau im Besonderen, dass sie während der Olympischen Spiele nicht nach Peking gehen oder Flugblätter verteilen sollte. Sie forderten außerdem, dass sie ihnen in Abständen über ihren Aufenthaltsort berichten sollte. Wen Xingqun übte sogar Druck auf mich aus, sie genau zu beobachten und sie hinauszuwerfen, wenn ich Falun Gong-Material bei ihr fände. Nach dieser Unterhaltung begleitete ich meine Frau ins Büro für Ein- und Ausreisen, um dort ihr Foto für das Zertifikat zu hinterlegen. Das Personal sagte uns, dass die übliche Zeit für die Erhaltung so eines Zertifikats einen Monat betragen würde. Ich fuhr am 24. Juli nach Hongkong zurück. Meine Frau wollte die Zeit nutzen, um ihren Vater in der Provinz Sichuan zu besuchen und kaufte für den 25. Juli eine Fahrkarte für den Zug dorthin. Sie nahm Verbindung zu einer Freundin in Guangzhou, Frau Zen Jinxiu, (geboren in Hunan) auf, um mit ihr einige Dinge für ihren Vater einkaufen zu gehen. Gegen 20:00 Uhr desselben Tages wurden meine Frau und Frau Zeng ohne rechtliche Grundlage im Einkaufszentrum Dongpu durch Polizisten der Chepi Station (86-20-82307575) festgenommen. Die Beamten behaupteten, dass sie Händlern zwei DVDs von Chinese New Year Spectacular 2008 gegeben hätten. Nachdem man sie über 30 Stunden in der Polizeistation Chepi festgehalten hatte, brachte man sie in das Internierungslager Tianhe. Nach zwei Tagen, als ich diese Nachricht bekam, ging ich sofort zur Polizeistation Shitan, um zu erfahren, wie die Lage aussehe. Die Leute des „Büro 610” und der Polizeistation sagten mir, dass sie nach 15 Tagen entlassen würde. Ich war damals besonders besorgt. Nach dieser schwierigen Wartezeit bekam ich einen Anruf des „Büro 610”, dass meine Frau in die „Gesetzesschule” in der Xihoubei-Straße Nr. 56 in Chatou, Bezirk Baiyun der Stadt Guangzhou gebracht worden sei (Tel: 86-20-81730648). Mein Frau erzählte mir, dass diese Schule von der KPCh zur Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden benutzt werde. Sie war dort drei Monate lang eingesperrt.

Am Morgen des 21. Oktober 2008 rief mich der Direktor des Gesamtverwaltungsbüros von Shitan, Liang Haixiang, (86-20-82920836 - Büro, 86-13509283218 - Mobil), der Instruktionen des „Büro 610” bekommen hatte, in Hongkong an und sagte mir: „Das Zertifikat für das Wohnrecht in Hongkong für Ihre Frau wird bald ablaufen. Sie sollten heute Nachmittag nach Shitan kommen und dort im Hotel übernachten. Ihre Frau wird am 23. Oktober entlassen. Sie werden Ihre Frau dann bei uns antreffen und ihr Zertifikat bekommen, um nach Hongkong zurückzukehren.” Ich ließ alle Arbeit stehen und reiste sofort nach Shitan. Nachmittags traf mich Liang Haixing im Hotel und sagte: „Es gibt einige Probleme mit dem Zertifikat für Ihre Frau, morgen können Sie sie noch nicht sehen.” Solche Leute repräsentieren Chinas Regierungsbeamte: Ihr Verhalten ist ganz und gar vertrauensunwürdig.

Am 23. Oktober kurz vor Mittag entließen sie meine Frau und brachten sie in das Büro der Gesamtverwaltung von Shitan. Meine Frau erzählte mir, dass die Polizisten der „Gesetzesschule” und Wang Jianlai, der stellvertretende Chef des „Büros 610”, (86-20-82723610 - Büro, 86-20-82622833 - Privat) sie fortwährend belogen und zu ihr gesagt hätten: „Du wirst das Zertifikat schnell bekommen und nach Hongkong zurückkehren.” Als sie im Büro ankamen, sagte man ihnen, dass sie ihr das Zertifikat nicht geben würden. Als meine Frau darum bat, ihr ihren Pass und die Passierkarte für Hongkong und Macao zurückzugeben, die sie einbehalten hatten, verweigerten sie das ebenso. Sie gaben an, dass sie besorgt seien, dass sie sich nach ihrer Rückkehr mit anderen Praktizierenden in Hongkong treffen würde, was gegen die Anforderungen des Staates verstoßen würde. Sie verlangten außerdem die Bekanntgabe ihrer zukünftigen Adresse in China nach ihrer Entlassung sowie Telefon- und Handynummer. Sie forderten außerdem, dass sie zweimal im Monat ihren Aufenthaltsort angeben müsse.

Wir gingen zusammen in das Büro der Ein- und Ausreiseverwaltungsbehörde von Guangzhou (86-20-83115725 - Büro). Wir fragten geduldig mehrere Male nach der Erlaubnis und schließlich erzählten die Mitarbeiter uns, dass sie die Einreiseerlaubnis für meine Frau auf Anordnung des „Büro 610” von Zengcheng zurückhalten würden. Sie sagten, wenn wir die Erlaubnis haben wollten, dann müssten wir zurückgehen und mit dem „Büro 610” von Zengcheng sprechen. Meine Frau ging also dahin zurück und sprach mit dem stellvertretenden Sekretär Zhong Baochao (86-13809283208 - Mobil, 86-20-82638678 - Privat) vom Ausschuss für Politik und Gesetz der Stadt Zhengcheng und dem stellvertretenden Direktor Wang Jianlai des „Büro 610”. Sie leugneten, mit der Zurückhaltung ihrer Wohnerlaubnis zu tun zu haben. Sie sagten, sie müsse zur Behörde für öffentliche Sicherheit, Abteilung Ein- und Ausreise, von Zengcheng gehen. Meine Frau ging also dorthin und sprach mit den Chefs Chen und Lin (86-20-82629871 - Büro). Lin sagte: „Ich werde Ihnen die Benachrichtigung zukommen lassen, dass Sie ihre Erlaubnis abholen können, sobald das „Büro 610” mir sagt, dass ich es tun soll. Wenn die mich nicht beauftragen, werde ich Ihnen die Benachrichtigung bestimmt nicht zukommen lassen. Sie müssen mit den Leuten des „Büro 610” reden.” Meine Frau ging also zurück zum „Büro 610”. Diesmal schlossen die Beamten des Büros die Tür zu und antworteten auch nicht auf ihre Telefonanrufe.

Obgleich die Aufenthaltskarte meiner Frau in der Liste von Shitan in der Stadt Zengcheng ausgestellt war, hatte sie dort weder gewohnt noch gearbeitet. Sie kannte dort nur eine Rentnerin. Die Beamten des „Büro 610” merkten das auch. Sie brachten den Direktor Xiao Shuqi und Liang Haiyang von der Shitan Gesamtverwaltung zusammen, um mit dieser Person zu sprechen und sie zu ermahnen, dass sie meine Frau nie beherbergen solle, wenn sie nach Zengcheng käme.

Um meine Frau ständig zu kontrollieren, sagten die Beamten des „Büro 610” zu ihr: „Du kannst in Shitan bleiben, wir werden dir einen Job besorgen.” Meine Frau sagte: „Ihr geht jeden Tag nach Hause, um mit eurer Familie zusammen zu sein. Warum lasst ihr mich nicht nach Hause gehen, damit ich mit meinem Mann und meinem Kind zusammen sein kann? Ihr behauptet, dass Praktizierende sich nicht um ihre Familien kümmern, was hier aber wirklich geschieht, ist, dass ihr meine Familie auseinander gerissen habt und mir nicht erlaubt, mit ihr zu leben. Ihr lasst mich kein normales Leben führen.” Tatsächlich hat meine Frau nie etwas getan, was gegen das Gesetz ist, aber das „Büro 610” hält ihr widerrechtlich die Wohnerlaubnis für Hongkong vor. Als meine Frau immer weiter nach ihrer Erlaubnis fragte, wurden sie ruppig und behandelten sie schrecklich.

Am 30. Oktober 2008 sagten die Beamten des „Büro 610” zu dem Polizisten Zhou Zhiquan (86-13902339895 - Mobil) von der Polizeistation Shitan, er solle mich anrufen. Er bat mich, mit meiner Frau in die Behörde für öffentliche Sicherheit, Abteilung Ein- und Ausreise, in Zengcheng zu gehen, um dort die „Benachrichtigung für die Erlaubnis, einen Bürger von Hongkong abzuholen” zu holen und gleichzeitig ihren Wohnsitz in Zengcheng zu streichen. Sie zwangen mich außerdem, das „Büro 610” aufzusuchen, um dort eine Garantieerklärung zu schreiben, dass meine Frau nicht an Falun Gong-Aktivitäten teilnimmt und in Hongkong mit keinem Praktizierenden Kontakt aufnimmt. Sie forderten auch von meiner Frau, diese Erklärung zu schreiben. Ich ging mit meiner Frau am Morgen des 31. Oktober in die Ein- und Ausreiseabteilung, um die Wohnerlaubnis für Hongkong zu erbitten. Aber der Abteilungschef Lin sagte, dass er vorher eine Bestätigung vom „Büro 610” benötige. Meine Frau rief viele Male im „Büro 610” an. Als sie dort schließlich den Hörer abnahmen, kritisierte meine Frau sie wegen der ewigen Verschiebung ihres Falles, die uns unnötige Probleme verursacht hatte. Unter ihrer Hartnäckigkeit rief das Büro schließlich den Chef Lin an. Endlich erhielten wir die „Benachrichtigung über die Erlaubnis, einen Bürger von Hongkong abholen”.

Um sicherzugehen, baten wir sogleich unseren Freund in Guangzhou, ins Verwaltungsbüro für Ein- und Ausreise der Stadt Guangzhou zu gehen, um zu bestätigen, dass ihre Wohnerlaubnis für Hongkong noch gültig sei. Im dritten Stock sagte man ihm, dass sie noch gut sei und dass wir die Sachen schnell erledigen müssten. Mein Freund wurde dann in den 5. Stock geschickt, um die Sache dort überprüfen zu lassen. Im 5. Stockwerk, ohne auch nur nach der Erlaubnisnummer zu sehen, sagte man meinem Freund, dass die Erlaubnis abgelaufen sei. Das hieß, dass das Personal diesen Fall schon im Voraus kannte. Wieso waren die Auskünfte vom dritten und vom fünften Stock so verschieden? Die Beamten des „Büro 610” und die Polizei von Shitan legten uns herein, indem sie meiner Frau das Wohnrecht in Shitan strichen und uns dann eine abgelaufene Wohnerlaubnis aushändigten. Das „Büro 610” verschob absichtlich die Angelegenheit meiner Frau mit der Wohnerlaubnis und instruierte die Behörde für öffentliche Sicherheit von Zengcheng und das Verwaltungsbüro von Guangzhou für Ein- und Ausreise, ihre Erlaubnis rechtswidrig zurückzuhalten, welche ihr vorher laut Gesetz genehmigt worden war. Am Montag, dem 3. November 2008, ging meine Frau zur Annahmestelle des Ein- und Ausreisebüros von Guangzhou, um sich über ihren Status zu informieren. Der Polizist vom Dienst (Polizei-Erkennungsnummer ID 017438) sah sich ihren Fall an und sagte: „Das „Büro 610” der Stadt hat uns befohlen, Yang Yaolan keine Erlaubnis zu erteilen, China zu verlassen.”

Die Beamten der KPCh haben meiner Familie immer und immer wieder unzählige Schwierigkeiten bereitet. Meine Eltern und ich lebten viele Jahre in Großbritannien. Immer, wenn es in China Naturkatastrophen gab, haben wir unserem Land und unseren Landsleuten großzügig geholfen. Wir lieben unser Land sehr. Jedoch wurden meine Eltern und ich durch die schmerzlichen Erfahrungen meiner Frau von der Regierung sehr enttäuscht. Mein geliebtes und für immer beschütztes Vaterland wurde von einer Gruppe verrotteter Menschen schrecklich zerstört. Ich habe meine Klagen lange zurückgehalten, nun kann ich es aber nicht mehr. Ich muss aufstehen und für mein Land, meine Frau und alle gutherzigen Chinesen rufen: „Hört mit der Verfolgung auf! Beendet die Verbrechen an unschuldigen Chinesen! Meine Frau ist kein schlechter Mensch, nun aber hat sie keinen Ort mehr, an den sie gehen könnte und keinen Schutz. Die Beamten des „Büro 610” von Zengcheng sind so große Schufte und Lügner! Ich rufe die ganze Welt auf. Ich hoffe, das Rechtsorganisationen und freundlich gesinnte Menschen in aller Welt auf die schmerzlichen Erfahrungen meiner Familie aufmerksam werden. Meine Frau befindet sich noch in rechtswidriger Haft. Die Beamten des „Büro 610” von Zengcheng, des Büros der Gesamtverwaltung von Shitan und von der Polizei quälen sie weiterhin körperlich und geistig. Ich hoffe, dass diese Art unmenschlicher Folterung bald beendet sein wird und meine Frau nach Hause zurückkehren kann. Hiermit klage ich das Personal des „Büro 610” der KPCh Zengcheng, der Gesamtverwaltung und der Polizei Shitan an. Hört auf, meine Familie zu belästigen und zu verfolgen! Hört mit den Gehirnwäsche-Versuchen und der Verfolgung meiner Frau auf! Hört mit all diesen widerrechtlichen Taten auf! Gebt mir meine glückliche Familie wieder!”

Ankläger: Herr Chen Yingtian, Bürger von Hongkong