Pekinger Rechtsanwälte verlangen vom Provinz-Mittelgericht Heilongjiang, Praktizierende freizusprechen

(Minghui.de) Vor kurzem wurden zwei Rechtsanwälte gebeten, das Urteil des Nongken Mittelgerichts, Provinz Heilongjiang, zu prüfen. Sie äußerten ihre Ansichten und forderten für den zweiten Prozess gegen fünf Falun Gong-Praktizierende eine öffentliche Gerichtsverhandlung.

Am Morgen des 13. November 2008 hatten die zwei Rechtsanwälte eine Besprechung mit zwei Beamten vom Mittelgericht, die sie unter Druck setzten, keine Falun Gong-Praktizierende zu vertreten. Die Rechtsanwälte lehnten das ab. Danach schlugen die Gerichtsbeamten vor, die Falun Gong-Praktizierende ohne öffentliche Gerichtsverhandlung zu Arbeitslager zu verurteilen. Offensichtlich beruhte der Vorschlag des Gerichts nicht auf der Rechtsstaatlichkeit. Die Rechtsanwälte antworteten ihnen daraufhin: „Sollte es zu keiner öffentlichen Verhandlung kommen, werden wir Rechtsbeschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen und Sie wegen dieses Vergehens verklagen. Die Unterbringung im Zwangsarbeitslager entbehrt jeglicher Grundlage. Die Falun Gong-Praktizierenden begingen keine Verbrechen und verletzten keine Gesetze. Wir werden bis zur höchsten Instanz gehen. Sollte das Mittelgericht beschließen, keine offene Gerichtsverhandlung zuzulassen, wäre das eine deutliche Übertretung des Gesetzes und ein grundlegender Fall von „Unter den Tisch kehren." Die Rechtsanwälte forderten eine zweite öffentliche Gerichtverhandlung, um die unrechtmäßige Verurteilung in der ersten Verhandlung zu korrigieren und die Praktizierenden freizusprechen.

Fünf Falun Gong-Praktizierende aus Jiansanjiang - Shi Mengwei, Chen Dong, Tian Baoyu, Yu Fengxian und Sun Yan - wurden dafür festgenommen und gefoltert, dass sie den Leuten von der Verfolgung von Falun Gong erzählt hatten. Das Nongken Mittelgericht von Jiansanjiang bezichtigte sie in der ersten Gerichtsverhandlung, des Vergehens des „Gebrauchs eines bösen Kultes, um den Gesetzesvollzug zu sabotieren" und verurteilte sie zu Gefängnis. Shi Mengwei wurde zu 5,5 Jahren, Chen Dong zu 4 Jahren, Tian Baoyu zu 4 Jahren, Yu Fengxian zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt und Sun Yan bekam 3 Jahre. Während des Prozesses führten Shi Mengwei und Chen Dong an, nicht schuldig zu sein. Tian Baoyu beabsichtigte, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sun Yans Familie forderte ebenfalls seine Freilassung, und wollte gegen das Urteil Berufung einlegen. Sie fanden vier Rechtsanwälte mit einem rechtschaffenen Sinn für Gerechtigkeit, die sie vertreten und sich für ihren Freispruch aussprechen. Das Berufungsschreiben ging am 3. August 2008 ans Nongken Mittelgericht, Hanshui Straße Nr. 83, Bezirk Nangang, Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang. Die Praktizierenden werden gegenwärtig in der Strafanstalt Jiansanjiang festgehalten.

Das Nongken Mittelgericht versuchte dauernd, den vier Rechtsanwälten Fehler nachsagen zu können. Die Rechtsanwälte ließen sich davon nicht beeindrucken und versandten das Berufungsschreiben an verschiedene Regierungseinheiten einschließlich dem Nongken Gesetzesvollzugsbüros. Sie taten ihr Bestes, entgegenzuwirken, und verschiedene Widerstände und den Druck zu durchbrechen, um das Gesetz und die Gerechtigkeit zu wahren und die gesetzlichen Rechte der Opfer zu schützen.


Unter der Herrschaft der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) haben Richter nicht das Recht, einen Fall gerecht zu verhandeln. Die Gerichte und Richter unterstehen dem lokalen chinesischen kommunistischen Partei-Komitee für Politik und Gesetz. In den Fällen von Falun Gong-Praktizierenden können die Richter nur entsprechend der Vorgabe der KPCh agieren. Die Urteilsergebnisse werden intern sogar schon vorherbestimmt, bevor die Verhandlung beginnt.

Nongken Mittelgericht, Provinz Heilongjiang:

Büro des Gerichtsdirektors: 86-451-55198667
Büro des stellvertretenden Gerichtsdirektors: 86-451-55198670
Wei Dongling, Richter: 86-451-55193142 (Büro), 86-13936437948 (Gefängniszelle)
Han Dong, Richter
Song Deshuang, oberster Richter
Li Jiangying, Direktor des Nongken Gerichts von Jiansanjiang: 86-454-5710006, 86-13512606789