Durch Folterungen im Arbeitslager Masanjia wurde ich körperbehindert

(Minghui.de) Im Jahre 1997 begann ich Falun Gong zu praktizieren. Seit dieser Zeit verschwanden alle meine Krankheiten und meine Xinxing erhöhte sich ständig.

Im September 1999, kurz nachdem die KPC die Verfolgung begann, ging ich nach Peking um für Falun Gong zu sprechen. Schon nach kurzer Zeit wurde ich von der Pekinger Polizei in Gewahrsam genommen und vom Direktor der Sicherheitsabteilung des Nanguan Dorfes in die Haftanstalt des Bezirkes Yi deportiert. Ich wurde drei Tage lang eingesperrt, für meine Freilassung musste meine Familie 1 500 Yuan bezahlen .

Im September 2001 wurde ich von Beamten der Bezirkspolizei Yi festgenommen und im Masanjia Arbeitslager zwei Jahre lang inhaftiert. Während dieser zwei Jahre durfte ich nie in einem Bett schlafen.

Im Arbeitslager verlangte ich meine Übungen machen zu dürfen. Daraufhin wurde ich von Wang Naimin, dem Direktor der 1. Abteilung, zehn Tage auf einem Stuhl festgebunden. Später wurde ich an Haken mit meinen Armen ausgestreckt aufgehängt.

Als ein neues Gebäude gebaut wurde, gab es in jedem Stockwerk ein Eckzimmer ohne Fenster. In so einem Zimmer wurde ich acht Monate lang eingesperrt.

Ende 2002 kam ein sogenanntes „Hilfe- und Erziehungsteam” in das Arbeitslager und dieses plante standhafte Praktizierende „umzuerziehen”. In Wahrheit sind sie nur gekommen, um die Praktizierenden grauenhaft zu foltern. In dieser Zeit wurde ich an meinen Händen aufgehängt und meine Beine blieben ohne Kontakt zum Boden. So musste ich fünf Tage hängen, dann wurde ich einen Monat lang an eine Heizpumpe, die sich im Hausflur befand, gekettet. Auf diese Art konnte ich nur stehen, es war mir nicht möglich zu schlafen.

Ende 2003 kam das „Hilfe und Erziehungsteam” wieder zurück. In dieser Zeit band man mir acht Monate lang meine Beine mit meinen Armen hinter dem Rücken und dem Hals mit Seilen zusammen. Das hatte zur Folge, dass ich nicht mehr in der Lage war zu gehen.

Alle meine derzeitigen körperlichen Probleme sind auf die brutalen Folterungen der Verantwortlichen der Yi Bezirkspolizei, des politischen und juristischen Komitees, dem Büro 610 und im speziellen dem Masanjia Arbeitslager zurückzuführen.